Der erste Vorschlag aus dem Kanzleramt

Josef Barth

Gründer des Forum Informationsfreiheit (Vorstand bis zum Jahr 2020)

Das Kanzleramt hat nun auch offiziell seine Vorschläge für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt”, schreibt “Die Presse”. So geschehen beim Pressefoyer nach dem gestrigen Ministerrat wie vor drei Wochen angekündigt. Es handelt sich dabei um formlose, etwaige erste Punkte eines Informationsfreiheitsgesetzes sowie um eine konkret notwendige Verfassungsbestimmung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses.

Diese zwei Papiere lagen zwar mehreren Medien vor. Nicht aber uns.

Intransparenz schafft Dilemmata

Das stellte uns vor ein Problem: Wir wurden zwar von mehreren Medien kontaktiert wie wir den Vorschlag bewerten, konnten aber anfangs nichts dazu sagen, da wir ihn nicht kannten. Er war zu diesem Zeitpunkt nirgends öffentlich einsehbar.

Darauf passiert, was in solchen Fällen sehr oft passiert. Medien – gleich mehrere! – schickten uns das Papier zur Durchsicht. Wir sahen es durch und gaben, so gut das bei einer ersten Punktation möglich ist, unsere Einschätzung ab. Wir gingen davon aus, dass dieser Vorschlag dann gemeinsam mit dem Medienbericht (zumindest online) veröffentlicht würde.

Dies geschah aber leider nicht.

Das brachte uns in ein Dilemma: Für BürgerInnen und vor allem unsere UnterstützerInnen ist damit leider nicht transparent auf welcher Grundlage unsere erste Einschätzung basiert.

Die Medien gaben aufgrund journalistischer Notwendigkeit…

– nur den Inhalt wieder,
– diesen nur sinngemäß,
– und natürlich nicht vollständig (was aus Platzgründen verständlich ist)

Damit wird zwar die Nachricht vermittelt, dass es einen Vorschlag gibt. Aber für den Interessierten nicht wie dieser ganz konkret ausieht – was von Bürgern zurecht moniert wurde, die die Kritik anderer Parteien wiedergaben.

Intransparenz schafft Zwangslagen

Da leider kein Medium den Vorschlag an sich veröffentlichte und wir ihn auch auf den Webseiten der involvierten Parteien nicht fanden, müssen wir im Sinne der Transparenz unsere UnterstützerInnen wissen lassen, auf welcher Basis wir unsere erste Einschätzung in den Medien abgaben. 

Wenn in der Öffentlichkeit über konkrete Vorschläge, Entwürfe – und damit Papiere – diskutiert wird, sollten diese auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Vor allem wenn es sich um ein Transparenzgesetz bzw. Informationsfreiheitsgesetz handelt.

Wir würden uns das sehr wünschen. Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.

***

Folgende zwei Papiere wurden uns von Medien übermittelt, um eine erste Bewertung abzugeben:

Inhalte eines Infomationsfreiheitsgestzes – Die Punktation die uns uebermittelt wurde

B-VG-Novelle Informationsfreiheit – Die B-VG-Bestimmung die uns uebermittelt wurde

6 Kommentare
  1. paulo wallner
    paulo wallner sagte:

    ich will endlich erleben,das das Kanzleramt die Forderungen nach echter transparenz in allen bereichen des öffentlichen lebens ERNST nimmt,und wirklich ALLES offenlegt, so kanns einfach nicht mehr weitergehen ,Herr Bundeskanzlerrr!!!!!!!!!!

  2. GSN
    GSN sagte:

    Danke, dass ihr die euch übermittelten Dokumente veröffentlicht!
    Mal sehen und analysieren was die erste Punkation dazu so beinhaltet.

    Eine Anregung noch: Wie wäre es mit einer offenen Diskussionsveranstaltung zu dem Thema um die Zivilgesellschaft noch mehr in die Initiative einzubinden und an der derzeitigen Entwicklung teilhaben zu lassen.

    • GSN
      GSN sagte:

      Die Punktation zum FOIA ist ja wirklich sehr rudimentär gehalten und umreißt nur Grundzüge einer möglichen Rechtsnorm. Verfahren und Ausnahmen sowie auch Rechtsmittel müssen weiter überarbeitet werden. Im Register vermisse ich insbesondere eine Kategorie zu Legislativdokumenten der Verwaltung.
      Anhaltspunkte im internationalen Rechtsvergleich zur Gestaltung gibt es ja einige, die sollte man mit berücksichtigen. Auf rti-rating.org sind auch 82 FIOAs abrufbar, das ist das Rating in dem Österreich den letzten Platz belegte…
      Die avisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung ist ebenfalls wenig konkret. Sind alle Ausnahmen relativ oder gibt es auch absolute – was ist der Maßstab der Verhältnismäßigkeit?
      Im Verfahren fehlt mEn noch eine Instanz bzw ein alternativer Rechtsweg – der Informationsbeauftragte ist diesbezüglich ja im Gespräch.

      Die Verfassungsnorm ist da schon etwas konkreter ausgestaltet. Interessant dabei ist das anscheinend die Länder hier zurückhaltend agieren und dem auch die Formulierung und Kompetenzabgrenzung geschuldet ist. Im bisherigen Art 20(4) gab es noch das System der Grundsatzgesetzgebung durch den Bund und der Ausfühungsgesetzgebung durch die Länder – daher haben wir auch die quasi gleichlautenden Auskunftspflichtgesetze – warum davon nun abgegangen werden soll und wie es mit der mittelbaren Bundesverwaltung aussieht ist fraglich. Vielleicht würde es de facto auch in den Ländern wie im Bund gehandhabt – aber das ist eben unsicher.
      Kritisch in der Verfassungsbestimmung auch:
      *”zur Wahrung anderer, besonders wichtiger öffentlicher Interessen oder zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen” – das soll einfachgesetzlich geregelt werden. Aber was ist besonders wichtig, was nur wichtig? Auch die Formulierung der überwiegend berechtigten Interessen eines anderen, finde ich nicht sehr gelungen.

      Endlich tut sich was, man darf gespannt sein wie es weitergeht.

  3. Josef Piontek
    Josef Piontek sagte:

    Heute bin ich recht stolz auf mich wegen einer Unterschrift.
    Bitte weiter so, meine Unterstützung habt Ihr !!!

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  1. […] Faktum ist: Die Regierung hat einen ersten Vorschlag verkündet. Allein, der wurde leider nie wirklich veröffentlicht, weshalb wir das taten. […]

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