Von Eisenstadt nach Bregenz – eine bürokratische Odyssee
Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler hat kürzlich den Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramts kritisiert – und das zu Recht, wie wir finden. Ein Hauptkritikpunkt von Fiedler: Nach dem Plan der Regierung soll das Informationsfreiheitsgesetz auf den drei Ebenen Bund, Länder, Gemeinden aufgeteilt geregelt werden. Auf diesen Punkt gehen wir hier genauer ein.
Die beanstandete Unterteilung ist problematisch: Die Aufteilung in unterschiedliche Landesgesetze würde laut Franz Fiedler zur „Zersplitterung der Bürgerrechte führen“. Ein solches System relativiert die Informationsfreiheit, was fatal sein könnte. Hierzu ein Gedankenexperiment:
Ein/e WienerIn stößt innerhalb einer Stunde Fahrzeit (Wien–St. Pölten) auf zwei verschiedene Rechtsauslegungen und Interpretationen von Informationsfreiheit. Der Kärntner darf weniger erfahren als die Tirolerin; ein steirischer Akt wird liberaler gehandhabt als sein Pendant in Oberösterreich. Die „Pforten der Wahrnehmung“ stehen dem/der niederösterreichischen AntragstellerIn offen, in Vorarlberg steht man indessen vor verschlossenen Türen.
Dieser Vorschlag der Regierung steht also im Widerspruch zu der umfassenden Informationsfreiheit, die wir fordern und für die Franz Fiedler wirbt. Zudem führt- wie auch Fiedler argumentiert- eine derartige Fragmentierung dazu, dass Bundesländer „mit dem Entwurf ihre Geheimhaltungsinteressen selbst festlegen und sich damit aussuchen welche Informationen sie weiterhin zurückhalten könnten“. Ein „untragbarer Zustand“ – nicht?
Deshalb stimmen wir mit Fiedler überein, wenn er sich für eine zentrale Regelung ausspricht: „Informationsfreiheit muss ausschließlich Bundeskompetenz sein, sowohl in Gesetzgebung als auch Vollziehung.“
Denn wir wollen kein Recht mit spezifischer regionaler Prägung- “Made in Styria” und “Made in Tyrol” sind Qualitätskriterien für Lebensmittel – nicht für Bürgerrechte, die österreichweit für alle einheitlich gelten sollten.
Die Autorinnen, Catharina Felke und Sara Hassan, studieren an der Universität Wien Politikwissenschaft und Kunstgeschichte bzw. Psychologie und Komparatistik und sind im Team von Transparenzgesetz.at.
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[…] Der wichtigste Punkt: Das Recht auf Information muss einheitlich geregelt sein auf allen drei Ebenen des Staates – Bund, Länder, Gemeinden. In einem Verfassungsgesetz, das allen Bürgern Österreichs das gleiche Recht auf Information gegenüber der Verwaltung verbrieft, samt Zugang zu deren Dokumenten. Informationsfreiheit muss in Österreich Bundessache sein. Bürgerrechte dürfen nicht durch Bundesländerregelungen zersplittert werden. […]
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