Die Geheimschutzordnung für’s Parlament – eine Themenverfehlung
In stillen Kämmerchen bekommt man oft die besten Ideen. Es ist unklar, woher Karlheinz Kopf (der an dieser Stelle schon bekannt ist) die Idee hatte, eine Geheimschutzordnung für das Parlament zu fordern, während die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen werden soll. In dem ursprünglich von derStandard.at veröffentlichten Papier waren mehrere untragbare Punkte vorgesehen:
- Eine zusätzliche, im deutschen Vorbild nicht vorhandene, Geheimhaltungsstufe für “nur für den internen Gebrauch vorgesehene” Informationen.
Wir fordern, dass die Inhalte von Dokumenten das einzige Kriterium für Entscheidungen zum Informationszugang sein dürfen. Nie ihre Art oder “vorgesehene Verwendung”. - “Strafgesetzliche Bewehrung des Geheimnisschutzes für die beiden höchsten Klassifizierungsstufen”
Sprich, die Möglichkeit, Parlamentarier strafrechtlich zu verfolgen, sollten sie Informationen weitergeben. Das ist international unüblich – solche Klauseln gelten üblicherweise nur für MitarbeiterInnen in der Verwaltung, nicht für parlamentarische Kontrollinstanzen. - Verwertungsverbot
In der nächsten Punktuation fand sich zusätzlich ein “Verwertungsverbot” – also ein Verbot für Medien, klassifizierte Informationen zu veröffentlichen.
In Zeiten, in denen der Datenschutz täglich als billige Ausrede für die Verweigerung von Informationen missbraucht wird, ist die Forderung nach mehr Geheimhaltung fahrlässig. Wir sprechen uns vehement gegen diesen Vorschlag aus. Vor allem, da er schon im Herbst in Kraft treten und sich maßgeblich auf die aktuelle Amtsgeheimnis-Regelung stützen soll.