Amtsgeheimnis-Reform: Viele Lippenbekenntnisse, kaum inhaltliche Fortschritte
Von Mathias HuterMathias Huter
Ursprünglich sollte diese Reform bereits vor dem Sommer 2013 stattfinden. Im November 2013 brachten Grüne und NEOS Anträge
für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, basierend auf einem von unseren Experten ausgearbeiteten Entwurf – die Anträge wurden vertragt. Im März 2014 ging ein erster Regierungsentwurf für eine Verfassungsänderung in Begutachtung, den wir vom Forum Informationsfreiheit als unzureichend kritisiert haben. Auch ein OSZE-Gutachten und die Oppositionsparteien – für die notwendige Verfassungsmehrheit benötigt die Regierung die Stimmen von FPÖ oder Grünen – sahen Verbesserungsbedarf.Seitdem gab es keine weiteren öffentlichen Diskussionen oder Konsultationen von Seiten der Regierung, um die Kritikpunkte auszuräumen. Der nun präsentierte Entwurf ist, abgesehen von einigen stilistischen Änderungen, mit dem Gesetzesvorschlag vom März ident.
Keine Informationsbehörde
Der langsame, zeit- und kostenintensive Gang vor Gericht als einzige Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung ist in einem klagescheuen Land kein geeignetes Mittel, um einen solchen Kulturwandel noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. In europäischen Ländern mit gut funktionierenden Informationsrechten wird diese Rolle von einer Informationsbehörde übernommen, die die verschiedenen Interessen rund um eine Veröffentlichung abwägen kann und als Erstinstanz für Beschwerden genauso wie als Beratungsinstanz für Behörden dient.
Kulturwandel nötig
Fehlende Interessensabwägung
“So könnte ein potentieller Verlust von wenigen Euro eines Unternehmens, dass staatliche Aufträge bekommen hat, jedes Informationsbegehren zu Vergabeverfahren zu Fall bringen”, sagt Huter.
Auch die Herausgabe von Informationen, die als Grundlage für eine zu treffende Entscheidung benötigt werden, ist ein Ausschlussgrund. Diese Klausel könnte etwa missbraucht werden, um Bürgerinitiativen zeitnahen Zugang zu Studien und Dokumenten rund um Bau- und Infrastrukturprojekte zu verwehren.
Ausschlussgründe betreffen auch Parlament
Kosten und Schikanen
Laut den Erläuterungen zum Entwurf soll auch weiterhin eine Mutwilligkeitsklausel gelten – wenn die Behörde entscheidet, eine Anfrage sei eine “offensichtlich ausschließlich schikanöse Inanspruchnahme” des Rechts auf Information, kann so die Beantwortung abgelehnt werden.
Akteneinsicht
Keine Diskussion
Das Forum Informationsfreiheit sieht die Verpflichtung von Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen als wichtigen ersten Schritt. Doch ohne zentral verantwortliche Behörde, zwingender Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und Informationszugang, ohne schlagkräftiger Rechtsdurchsetzung und ohne einem starken Bekenntnis zum dringend nötigen Kulturwandel in der Verwaltung wird die Transparenz staatlichen Handelns auch in Zukunft keine Realität für Österreichs Bürgerinnen und Bürger sein.
Wer heute noch immer nicht begriffen hat das es so nicht weitergehen kann der gehört nicht an die Spitze des Staates sich hinter Amtsgeheimnissen verstecken und viel Geld verschwenden und anderes damit machen gehört nicht an die Front alleine was an Steuergeldern Verludert wird gehört genau aufgezeigt . Ich brauche in der heutigen Zeit keine Weltreisen auf Steuergelder machen wo wir doch alles schon Über Konferenzschaltungen sogar mit Bild erledigen können . Wie gibt es Beamte die in dem Ruhestand EURO 100.000,– aus Steuergeldern abkassieren und es wird nicht aufgezeigt .es scheint das die Redakteure nur in den A … kriechen wozu sind diese Leute Redakteur geworden usw
VRV – FORUM HAT WESENTLICHE NEUIGKEITEN !
Bitte lesen Sie auch die neuesten Kommentare im Forum der VRV – Verwaltungsrichtervereinigung zu diesen Problemen, insbesondere den vollständig dargebotenen ” Falter – Artikel ” von Verwaltungsrichter Wolfgang HELM aus Wien zum Problem DSG – Datenschutzgesetz und die beiden Kommentare von mir dazu ! Danke !