Forderungen für ein starkes Recht auf Zugang zu Information in Österreich
Ein österreichisches Informationsfreiheitsgesetz muss internationalen Standards entsprechen. Nur so stellt es sicher, dass das Menschenrecht auf Informationszugang auch in der Praxis umgesetzt und gelebt wird.
Der derzeitige Vorschlag der Regierung ist eine Mogelpackung: Bereits 1987 wurde ein Auskunftspflichtsgesetz eingeführt, das zwar viel versprochen hat, im Detail aber so ausgehöhlt wurde, dass der Staat alle unangenehmen Auskünfte bis heute verweigern kann. Die Regierung will diesen “Taschenspielertrick” offenbar wiederholen: Ein neues Informationsfreiheitsgesetz versprechen, und durch geschickte Detailregelungen weiterhin die Auskunft verweigern können, wo sie will.
Wir fordern:
- Wir haben jetzt die einmalige Chance, ein weitgehendes Recht auf Auskunft mit starken Verfahrensgarantien in der Verfassung zu verankern. Gemacht hat man das Gegenteil: Statt einem mutigen Neubeginn ermöglicht die von der Regierung vorgeschlagene Verfassungsbestimmung, die Auskunft in noch mehr Fällen zu verweigern, als bisher. Eine neue Hintertür erlaubt die Geheimhaltung “zur Wahrung anderer gleich wichtiger öffentlicher Interessen”, die von Bund und Ländern definiert werden können. Was wir fordern, ist mehr Transparenz, nicht noch mehr Geheimhaltung!
- Die geplante Verfassungsbestimmung garantiert keinen kostenlosen Zugang zu Information. “Lästige” BürgerInnen können daher mit hohen Kosten von Anfragen abgeschreckt werden. Wir fordern, dass die Verfassung kostenlose Auskünfte garantiert.
- Die geplante Verfassungsbestimmung garantiert keinen unverzüglichen Zugang zu Information. Die zu erlassenden Gesetze können Behörden erlauben, sich mit Auskünften monatelang Zeit zu lassen. Wir fordern, dass Auskünfte in der Regel innerhalb international üblicher Fristen (z.B. für EU-Institutionen gelten 15 Tage) zu erteilen sind.
- Auskunftserteilung muss ein selbstverständliches BürgerInnenrecht werden, ohne dass man dafür vor eine/n RichterIn treten muss. Wir fordern eine/n hochrangig besetzte/n Informationsbeauftragte/n, die/der die Behörden berät und rasch und unbürokratisch im Sinne der BürgerInnen über Auskunftsanträge entscheidet!
- Der Entwurf verwendet einen zu engen Informationsbegriff, der es dem Staat erlaubt, viele Auskünfte – etwa zu internen Dokumenten und nichtöffentlichen Sitzungen und Beratungen – von vornherein zu verweigern. Wir fordern, dass der Staat über sämtliche Informationen Auskunft erteilen muss, über die er verfügt – unabhängig von der Form, in der sie gespeichert werden!
- Informationen, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, können geheim gehalten werden. Wir fordern eine Regelung, die die Herausgabe dieser Informationen garantiert, sobald die Entscheidung getroffen worden ist!
- Der Entwurf geht auf das Urheberrecht nicht ein – obwohl solche Ansprüche missbraucht werden können, um Auskünfte zu verweigern. Wir fordern, dass bei einem überwiegendem Interesse an einer Veröffentlichung das Urheberrecht nicht zur Ablehnung von Auskunftsansprüchen verwendet werden kann!
- Der Entwurf stellt weder sicher, dass im konkreten Einzelfall zwischen den Interessen an Geheimhaltung und dem Interesse an Auskunftserteilung abgewogen wird, noch, dass Behörden im Fall einer Auskunftsverweigerung zeigen müssen, dass schützenswerte Interessen konkret gefährdet wären. Der Verfassungsentwurf erlaubt es vielmehr, dass Gesetze pauschal jeden Auskunftsanspruch in bestimmten Bereichen (z.B. im Bereich der Strafjustiz, der Geheimdienste oder auch bei wirtschaftlichen Interessen) abschneiden. Wir fordern eine Verfassungsbestimmung, die eine Abwägung der Interessen in jedem Einzelfall garantiert! Im Zweifel müssen Informationen teilweise veröffentlicht werden (z.B. teilweise geschwärzt), nicht aber vollständig verweigert werden können.
- Der Entwurf stellt weder eine maschinenlesbare Auskunft sicher, noch sieht er ein zentrales Online-Register vor, in dem erfolgreich angefragte Informationen automatisch veröffentlicht werden. Wir fordern eine moderne Regelung für das 21. Jahrhundert, mit der ein transparenter Staat seinen BürgerInnen durch Offenheit Vertrauen entgegenbringt.
- Die aktuelle Verfassungsbestimmung gewährt dem Auskunftsrecht keinen Vorrang vor der Geheimhaltung. Erst wenn die Regierung ihren Entwurf für ein neues Auskunftspflichtsgesetz vorlegt, wird sich daher zeigen, ob sie es mit der Informationsfreiheit ernst meint oder im Gegenteil noch mehr Geheimhaltung ermöglichen will. Wir fordern, dass die Verfassungsänderung zurückgestellt und erst zeitgleich mit ihrer einfachgesetzlichen Umsetzung erlassen wird, damit nicht die “Katze im Sack”, sondern ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, beschlossen wird.
Rücksprache
Forum Informationsfreiheit (FOI)
office@informationsfreiheit.at
Mathias Huter (0699/126 39 244)