Neues Datenschutzgesetz: eine Husch-Pfusch-Aktion
Der Datenschutz wird ab nächstem Jahr auf Basis einheitlicher europäischer Mindeststandards neu geregelt. Wir haben zum neuen Datenschutzgesetz eine Stellungnahme abgegeben, wie auch 109 andere zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessensverbände, Behörden und Unternehmen. Doch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ignorieren diese wichtigen Anmerkungen völlig.
Üblich ist, dass das zuständige Ministerium die Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen in den Gesetzesentwurf einarbeitet, und dieser überarbeitete Entwurf dann vom Ministerrat beschlossen und an das Parlament geschickt wird. Doch im Fall des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, das die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger betrifft, wurde das Gesetz zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist von der Regierung ans Parlament übermittelt.
Das Ende der Begutachtungsfrist war Freitag, der 23. Juni. Bereits am Montag wurde das Gesetz mit Stimmen der Regierungsparteien vom Verfassungsausschuss beschlossen – Zeit, das erhaltene Feedback in den komplexen Entwurf einzuarbeiten blieb da natürlich keine.
Für uns ist diese Vorgehensweise höchst problematisch und nicht nachvollziehbar: Man hätte das Feedback einarbeiten und im Herbst beschließen können. Dazu kommt, dass die Regierung bereits ein Jahr Zeit hatte, den Entwurf vorzulegen. Stattdessen werden nun vorerst nur Teile des Gesetzes, für deren Beschluss die Regierung keine Stimmen der Opposition braucht, in einem Husch-Pfusch-Verfahren beschlossen.
Begutachtungsverfahren sind in Österreich politische Tradition, aber nicht gesetzlich geregelt, was auch die Staatengemeinschaft gegen Korruption des Europarates (GRECO) kritisiert hat.
Die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme:
- Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht es Staaten, gesetzliche Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten zu schaffen, und dieses Bürgerrecht mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu bringen. Wir bedauern, dass Österreich von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht.
- Nur Teile des neuen Gesetzes sind auf Auskunftsbegehren und journalistische Berichterstattung anzuwenden. Wir haben eine Referenz auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 11 der EU Grundrechtecharta angeregt, um zu betonen, dass auch bei Anfragen nach den Auskunftspflichtgesetzen beziehungsweise im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes im Einzelfall eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteressen und dem öffentlichen Interesse am Zugang zur Information zu erfolgen hat.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten Klagen einreichen können, ohne dabei einen Betroffenen oder eine Betroffene vertreten zu müssen. So würden die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft gestärkt, Privatsphäre und Datenschutz vor Gerichten verteidigen und durchsetzen zu können. Insbesondere der damalige AK Vorrat (jetzt epicenter.works) und Max Schrems haben erfolgreich gezeigt, wie wichtig solche Verfahren sein können.
Unsere Stellungnahme im Volltext
Als PDF auf der Parlaments-Website zur Begutachtung: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018.