Wählerverzeichnis: Diese NÖ Gemeinden haben unsere Fragen bürgerfreundlich beantwortet
Unsere Anfragen an die niederösterreichischen Gemeinden zum Umfang der Streichungen aus dem Wählerregister haben gezeigt, wie weit der Weg zu transparenter Bürokratie noch ist – viele Gemeinden haben uns für die Eingabe der Anfrage eine Gebühr von 14,3 Euro in Rechnung gestellt.
Umso wichtiger ist es uns, jene Gemeinden hervorzuheben, die in unserem Fall transparent und bürgerfreundlich agiert haben.
Von vielen Gemeinden sind die Antworten noch ausständig. Wir hoffen, dass zahlreiche weitere Gemeinden bis zum Ende der Antwortfrist (10. Mai) uns die beantragten Informationen ohne Gebührenvorschreibung erteilten und der Anteil der vorbildlich beantworteten Anfragen mit dem Eintreffen der restlichen Antworten noch deutlich steigert.
Auskunft ohne Gebühr erteilt
Folgende Gemeinden haben uns die angefragten Auskünfte erteilt, ohne eine Gebühr zu verrechnen (Stand: 24.4. – viele Gemeinden schicken uns Antworten per Post – trotz unserer Bitte, wenn möglich Email zu verwenden. Deshalb kann es einige Tage dauern, bis wir eine Antwort erhalten und eine Gemeinde in diese Liste aufnehmen):
- Altenmarkt an der Triesting,
- Andlersdorf,
- Baden,
- Bischofstetten,
- Breitenstein,
- Dürnkrut,
- Eisgarn,
- Gablitz,
- Großdietmanns,
- Gutenbrunn,
- Haugsdorf,
- Hirschbach,
- Hollenstein an der Ybbs,
- Kirchstetten,
- Krems an der Donau,
- Krumau am Kramp,
- Langenlois,
- Leobendorf,
- Lichtenau im Waldviertel,
- Litschau,
- Ludweis-Aigen,
- Marchegg,
- Matzen-Raggendorf,
- Muckendorf-Wipfing (Gebührenforderung „ruhend gestellt“),
- Nappersdorf-Kammersdorf,
- Neustift-Innermanzing,
- Pernersdorf,
- Puchenstuben,
- Randegg,
- Rastenfeld,
- Reinsberg,
- Retz,
- Schönberg am Kamp,
- Schrems,
- Schwarzau im Gebirge,
- St. Andrä-Wördern,
- Ulrichskirchen-Schleinbach,
- Wilfersdorf,
- Zistersdorf,
- Zwölfaxing.
Vielen Dank dafür!
Weitere Infos zu unserer Anfrageserie:
- Crowdfunding: Wie viele Bürger durften in Niederösterreich nicht wählen?
- Mehr als 7.000 Euro in 96 Stunden: Gebührenforderungen abgesichert (9. April)
Auskunft zum Teil erteilt (ohne Gebühr)
Die folgenden Gemeinden haben die angefragten Zahlen zwar nur teilweise geliefert, dafür aber keinen Zahlschein in ihr Antwortschreiben angehängt:
- Absdorf
- Aggsbach
- Alberndorf im Pulkautal
- Albrechtsberg an der Großen Krems
- Allentsteig
- Allhartsberg
- Altmelon
- Arbesbach
- Asparn an der Zaya
- Asperhofen
- Bernhardsthal
- Bisamberg
- Buchbach
- Burgschleinitz
- Dunkelsteinerwald
- Dürnstein
- Ennsdorf
- Ernstbrunn
- Eschenau
- Falkenstein
- Gaming
- Gerasdorf bei Wien
- Gersten-Land
- Gießhübl
- Göllersdorf
- Grafenbach-St. Valentin
- Grafenschlag
- Groß-Enzersdorf
- Groß Gerungs
- Großgöttfritz
- Großrußbach
- Gutenbrunn
- Hainburg a.d. Donau
- Hennersdorf
- Hernstein
- Hochleithen
- Hochwolkersdorf
- Hofamt Priel
- Höflein
- Hohenau an der March
- Hoheneich
- Hollenthon
- Hürm
- Inzersdorf-Getzersdorf
- Jaidhof
- Japons
- Jedenspeigen
- Kaltenleutgeben
- Karlstetten
- Klein-Neusiedl
- Kreuttal
- Kühnring
- Ladendorf
- Loich
- Meiseldorf
- Michelhausen
- Mühldorf
- Niederleis
- Nußdorf ob der Traisen
- Persenbeug-Gottsdorf
- Pillichsdorf
- Pitten
- Pottenstein
- Poysdorf
- Prellenkirchen
- Prigglitz
- Purkersdorf
- Raasdorf
- Rohr im Gebirge
- Rosenburg-Mold
- Scharndorf
- Schönbühel-Aggsbach
- Schwarzau am Steinfeld
- Seebenstein
- Semmering
- Senftenberg
- Sieghartskirchen
- Sierndorf
- Sigmundsherberg
- Sonntagberg
- Spillern
- St. Georgen am Ybbsfelde
- St. Peter in der Au
- Staatz
- Tulln an der Donau
- Waldegg
- Wang
- Wartmannstetten
- Weikersdorf am Steinfelde
- Weitra
- Wieselburg
- Zwentendorf an der Donau
Viele der zuletzt genannten Gemeinden haben mit demselben standardisierten Brief geantwortet, wie jene Gemeinden, die uns für die Anfrage eine Gebühr in Rechnung stellten. Dass also eine gewisse Willkür im Umgang mit unseren Anfragen und vor allem bei der Gebührenforderung herrscht, dürfte selbst den Gemeindevertretern klar sein.