Forum Informationsfreiheit begrüßt Zeitplan in Richtung Informationsfreiheitsgesetz, warnt vor Rückschritten
Wir begrüßen, dass endlich ein Zeitplan für die nächsten Schritte für ein Informationsfreiheitsgesetz steht. Einen solchen hatten wir schon nach Ende der Begutachtungsfrist sowie nach unserem Runden Tisch im Dezember gefordert. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler, ÖVP, hat gegenüber dem „Profil“ einen überarbeiteten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz bis zum Sommer angekündigt.
Wenn Veränderungen am Entwurf geplant sind, sollte auch sichergestellt werden, dass ein Gesetz auch in Zukunft reformierbar bleibt – und von der „Ewigkeitsklausel“ Abstand genommen werden, die Ländern ermöglicht, zukünftige Transparenz-Reformen zu verhindern.
Edtstadlers pauschale Ablehnung einer unabhängigen Transparenz-Kontrollstelle, die auch Bürger:innen im Verfahren unterstützt, verwundert: Die Bedenken kleiner Gemeinden und Behörden, ohne juristischem Personal mit ihren Transparenz-Entscheidungen allein gelassen zu werden, würde eine solche Stelle ebenso entschärfen wie die Überlastung der Verwaltungsgerichte, die durch ihre Tätigkeit seltener als Beschwerdeinstanz tätig werden müssten.
Zukünftig sollte Transparenz nicht nur ein Schlagwort bleiben, sondern auch gelebt werden. Deshalb braucht es eine Möglichkeit für Bürger:Innen, rasch und unbürokratisch Unterstützung zu bekommen, um Ihr Recht auf Zugang zu Information in der Praxis auch nutzen und durchsetzen zu können. Zahlreiche Aufgaben der in anderen Ländern erfolgreich gelebten unabhängigen Stelle sind im Entwurf gar nicht vorgesehen. Solche Informationsfreiheitsbeauftragten gibt es in vielen europäischen Ländern, etwa bei unseren Nachbarn in Deutschland, der Schweiz, Slowenien, und Kroatien.
Länder und Gemeinden haben massive, nur zum Teil nachvollziehbare Kritik am ersten Entwurf für ein Informatonsfreiheitsgesetz geübt. Dabei wurde gleichsam ein Zusammenbruch der Verwaltung durch die Einführung von international gelebten Transparenz-Standards in den Raum gestellt. Transparenz-Widerstände in Teilen der Verwaltung sollten jedoch nicht zu einer Einschränkung von Bürgerrechten führen – also dazu, das Bürger:Innen in Österreich weniger Informationsrechte als in den meisten anderen EU-Staaten und gegenüber EU-Institutionen haben.
Wir warnen insbesondere davor, Rückschritte gegenüber dem ersten Entwurf vorzunehmen. Insbesondere die im ersten Entwurf vorgesehenen Fristen dürfen nicht verlängert werden. Die im Entwurf angedachten Fristen – vier Wochen plus eine Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Wochen – sind im internationalen Vergleich bereits außergewöhnlich lang. Auch Eilanträge für die Rechtsdurchsetzung sind – anders als in anderen Ländern – nicht vorgesehen.
Wir fordern außerdem eine adäquate Einbindung der Vertreter von Bürgerinnen-Interessen in den Anpassungsprozess.
Sollte die Verwaltung auf Landes- und Gemeindeebene weiter behaupten, zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung von Transparenz-Bestimmungen zu benötigen, so sollten diese endlich beziffert werden – bis jetzt wurde keine nachvollziehbare Aufwandsschätzung genannt.