Forum Informationsfreiheit fordert Stärkung des Informationsfreiheitsgesetz im Parlament
Transparenz-NGO appelliert für in den parlamentarischen Verhandlungen um eine ⅔ Mehrheit, noch wichtige Anpassungen vorzunehmen und Hintertüren zu schließen, die eine Umgehung der nun verhandelten Regeln ermöglichen oder Recherchen gefährden
Zu den gerade laufenden Verhandlungen im Parlament um eine ⅔-Mehrheit für ein Informationsfreiheitsgsetz mahnt das Forum Informationsfreiheit in einer neuen Stellungnahme wichtige Änderungen ein. Der Gesetzesentwurf müsse noch in vier konkreten Punkte geändert werden. Sonst drohe ein schwer reformierbares Gesetz mit kaum begrenzten Möglichkeiten für Bund und Länder, in weiten Bereichen Amtsgeheimnisse zu schaffen.
Die Adaptionen betreffen den erst im letzten Entwurf hinzu gekommenen Nachrang des IFG gegenüber anderen Gesetzen, die Verankerung des öffentlichen Interesses in den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen, die Schließung von groben Lücken im Rechtsschutz, sowie die Entschärfung der Regeln zur Information weiterer Personen über eine Anfrage. Würden diese Änderungen im Parlament vorgenommen würde das die größten Einfallstore für Transparenz-Lücken schließen und aktuelle Entscheidungen der Höchstgerichte berücksichtigen.
Das im IFG definierte Anfrage-Verfahren solle nicht wie geplant durch andere Gesetze ausgehebelt werden können. Bund und Länder könnten sonst in Zukunft in jedem Gesetz mit einfacher Mehrheit das gesamte Informationsfreiheitsgesetz aushebeln und Anfragen zu gewissen Informationen erschweren oder verunmöglichen. „Ein Informationsfreiheitsgesetz sollte Mindeststandards für den Zugang zu Informationen definieren“, so Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit. Wenn solche Gesetze die Bürgerrechte zu sehr einschränken müssen Bürgerinnen und Bürgern zuerst das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen lassen bevor sie Anfragen stellen können.
Auch die Verfassungsbestimmungen sollten gestärkt und die Abwägung zwischen öffentlichen Interessen und Geheimhaltungsinteressen nicht nur einfachgesetzlich festgeschrieben werden, so das Forum Informationsfreiheit. „Wenn ermöglicht werden soll, dass weitere Gesetze das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln, müssen die Regeln im Verfassungsrang gestärkt werden“, so Markus Hametner.
Bei der Kontrolle durch die Gerichte kritisiert das Forum Informationsfreiheit, dass die schon in seiner letzten Stellungnahme 2021 aufgezeigten Probleme nicht ausreichend angegangen wurden. Der aktuelle Regierungsentwurf der beiden Koalitionsparteien erlaubt Behörden sogar jenen Richtern, die über die Informationsverweigerung entscheiden, die angefragten Informationen vorzuenthalten. „Das haben wir schon selbst erlebt, damit wird der Rechtsschutz der Bürger untergraben“, kommentiert Markus Hametner.
Die Vorschrift, dass Personen informiert werden sollen, deren Daten von Anfragen umfasst sind, sieht das Forum Informationsfreiheit grundrechtliche Probleme. Journalistische Recherchen seien besonders geschützt, das stelle auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs klar, die von den Journalisten Martin Thür und Michael Nikbakhsh erzielt wurde. „Bei Recherchen von Journalist:innen sollte diese Information unterbleiben können, und selbst Anfragen von Durchschnitts-Bürger:innen sollten so behandelt werden, dass die Identität des Anfragestellers geschützt bleibt“, so Markus Hametner.
Neben den konkreten Änderungsvorschlägen zeigt die NGO auch Verschlechterungen im Vergleich zum 2021 präsentierten Gesetzesvorschlag auf, etwa durch die Abschaffung der Informationsrechte gegenüber der Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit und damit auch der Staatsanwaltschaften, sowie durch die Einführung einer 5.000-Einwohner-Grenze für die proaktive Veröffentlichungspflichten. Auch darauf, dass weiterhin ein Informationsfreiheitsbeauftragter nicht vorgesehen ist und auch für seine Funktionen oft keine alternativen Lösungen gefunden wurden weist das Forum Informationsfreiheit einmal mehr hin.