Die Forderung
Gläserner Staat statt gläserner Bürger
Österreich braucht einen Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Mehr Transparenz in Politik und Verwaltung würden ein neues Verhältnis auf Augenhöhe ermöglichen.
Es braucht ein in der Verfassung verankertes Grundrecht auf Informationszugang sowie ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz, wie es in vielen andern Staaten längst Usus ist. Konkret sollte Hamburg als Vorbild dienen.
Nur so kann es eine sinnvolle Mitbestimmung durch Bürger und Kontrolle staatlichen Handelns durch Medien und Öffentlichkeit geben.
Informationen und Dokumente von staatlichen Stellen sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein – außer, es gibt im konkreten Fall Gründe, die eine Geheimhaltung rechtfertigen. Diese Gründe haben im Gesetz klar formuliert zu sein und müssen in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein – etwa, wenn es um Datenschutz und der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern, faire Verfahren oder nationale Sicherheit geht. Eine Geheimhaltung ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch Veröffentlichung ein Schaden entstehen würde, und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Information vorliegt.
Während die Bürgerinnen und Bürger staatlichen Überwachern immer mehr von sich Preis geben müssen, darf die Arbeit des Staates zu einem Großteil vertraulich bleiben. Dieses Dogma soll umgedreht oder zumindest ausgeglichen werden.
Denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Information, sie sind der Souverän des Staates und somit AuftraggeberInnen von Politik und Verwaltung. Sie haben ein Recht darauf, die Informationen zu kennen, auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden und Politik gemacht wird.
Der nächste Schritt
Das sogenannte „Transparenzpaket“ des Jahres 2012 war ein erster kleiner Schritt seitens der Politik: es hat die Verkrustungen in der Parteienfinanzierung aufgeweicht und mit längst überfälligen Maßnahmen in der Korruptionsbekämpfung international bereits etablierte Punkte auch hier zugelassen. Dennoch: die staatliche Verwaltung bleibt davon unberührt.
Nun ist es Zeit die dabei offen gebliebenen Lücken zu schließen und den nächsten Schritt zu machen. Das heißt: Die generellen Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger als subjektive und durchsetzbare Rechte zu verankern. Menschen fordern ihr Recht auf Information ein und wollen davon Gebrauch machen – auch durch die neuen technischen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen.
Unsere Forderungen
1. Österreichs Bürger haben das Recht auf Auskunft durch die Verwaltung
Dieses subjektive, einklagbare Recht muss prinzipiell positiv formuliert sein und darf nicht willkürlich eingeschränkt werden. Österreichs Behörden sollen Informationen, das heißt Verträge, Dokumente, Daten, etc. unabhängig von der Art ihrer Speicherung von sich aus online stellen. Und das in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von einer/m unabhängigen Beauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz. Diese/r soll eine Anlaufstelle für die BürgerInnen sein und gegebenenfalls eine Interessensabwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz durchführen. Damit Ausnahmen wie der Datenschutz von Bürgerinnen und Bürgern, nationale Sicherheit, etc. geschützt sind und dementsprechend geheim bleiben.
2. Österreichs Bürger haben das Recht auf Einsicht in die Akten der Verwaltung
Die Akten der Verwaltung sind so zu führen, dass den BürgerInnen jederzeit Einsicht gewährt werden kann, ohne die Rechte Dritter auf Datenschutz o.ä. zu verletzen.
3. Österreichs Bürgern haben das Recht auf maschinenlesbare Daten der Verwaltung
Die Verwaltung hat ihre Informationen so aufzubereiten, dass sie den BürgerInnen jederzeit auch in einheitlicher weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung stehen, zumindest in gleicher Form wie sie auch der Verwaltung zur Verfügung stehen. Stichwort: Open Government Data.