Die Regierung präsentiert den Entwurf für ein “Informationsfreiheitsgesetz”
Update, 26. März: Das Ö1 Morgenjournal hat heute ebenfalls über den Entwurf für das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz berichtet. Hörenswert!
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Heute hat Kanzleramtsminister Josef Ostermayer den Regierungsentwurf zur Verfassungsänderung und damit zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses präsentiert. So weit hätte die Regierung – getreu ihren eigenen Versprechen von 2013 – schon letzten Frühling sein sollen. Aber gut, sagen die Optimisten, dann kann man den unerwarteten Zeitgewinn von immerhin 9 Monaten (!) zumindest nutzen, um sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen.Hätte man meinen können. Diese Rechnung ist jedoch leider nicht aufgegangen.
Das ist kein Fortschritt, im Gegenteil. Das Kanzleramt hat in den letzten 14 Monaten kaum einen der internationalen Mindeststandards in das Gesetz eingearbeitet, die Experten vorschlagen – und die nötig sind, damit das Amtsgeheimnis auch wirklich fällt.
In diesen Entwurf wurden so viele Hintertüren eingebaut, um das eigene neue Gesetz im Fall des Falles problemlos komplett aushebeln zu können. In jedes neue Bundesgesetz, in jedes Landesgesetz könnte man neue Ausnahmen einarbeiten. Dem Erfindungsreichtum für Auskunftsverweigerungsgründe wären damit keine Grenzen mehr gesetzt.
Und was den fehlenden Informationsfreiheitsbeauftrag ten betrifft stellen wir klar:
“Wenn man hier angesichts von Milliardenkosten in der Hypo-Causa gerade den einzigen Beamten Österreichs einsparen will, der die Interessen der Bürger auf Aufklärung schnell, effektiv und kostenlos durchsetzen könnte, spricht das für sich.”
Die Nachlese im Der Standard findet sich hier.