Eine sachliche Diskussion über Transparenz. (Leider ohne die SPÖ.)
Auch so können Verhandlungen sein: transparent.
Nachdem die Regierung seit der Absage der Abschaffung des Amtsgeheimnisses vor fast einem Jahr (Juni 2013) keinen Kontakt mehr gesucht hat, und den im Verfassungsausschuss liegenden Experten-Entwurf auch mit keinem Wort kommentierte, hatten nun einfach *wir* zum runden Tisch geladen.
Und siehe da: Fast alle Parlamentsparteien sind gekommen!
Gefehlt haben nur zwei Parteien: Das Team Stronach konnte nicht. Und die SPÖ wollte nicht.
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer verwies auf spätere Möglichkeiten “im geeigneten Rahmen”, um das Thema zu diskutieren. Der Verfassungssprecher der SPÖ, Peter Wittmann, beschied uns, es sei eine “gute Tradition”, dass sich Abgeordnete nicht zu einem Gesetzesvorschlag äußern, solange die Begutachtungsfrist noch laufe. Leider hatte von den anwesenden Abgeordneten noch niemand etwas davon gehört…
Es war das erste Mal seit Beginn der Debatte, dass sich auch ein Vertreter einer Regierungspartei einer öffentlichen Diskussion stellte! Alle anderen Termine mit Regierungsvertretern, bei denen wir unseren Standpunkt vorbringen durften, mussten immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Da es für die Verfassungsänderung eine 2/3 Mehrheit braucht, benötigen die Regierungsparteien die Zustimmung von FPÖ oder/und Grünen. Darum war es uns besonders wichtig einmal alle an einen Tisch zu bringen, um wichtige Punkte einmal vor den (in Österreich leider geheim gehaltenen) Ausschuss-Sitzungen und der (in Österreich leider oft mäßig inhaltlichen) Schlussdebatte im Parlament besprechen zu können.
Es war ein gutes Setting, um die Abgeordneten auf einige wichtige Punkte aufmerksam zu machen, die in der Oberflächlichkeit des Tagesgeschäfts vielleicht bisher einfach zu wenig berücksichtigt worden waren.
Das Outcome?
Vor allem vier Punkte des aktuellen Entwurfs des Bundeskanzleramts wurden endlich mal wirklich inhaltlich besprochen und intensiver diskutiert. (Ohne das übliche “Wir sind eh dafür, man muss nur aufpassen, dass…”) Auch Dank wirklich fundierter Expertise aus dem Publikum (von Datenschützern über Piraten bis Juristen) und vor allem mit dem permanenten fachkundigen Input bei der Klärung vieler Punkte, bei denen auch in der Politik noch Informationsbedarf herrschte, durch Univ. Prof. Dr. Hannes Tretter (Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte).
- Die Ausnahmen: sollen klar und taxativ formuliert sein, sodass es keine Möglichkeit gibt etwaige Hintertüren hinein zu interpretieren.
- Die Einheitlichkeit: sollte für ganz Österreich gegeben sein, da es keine Notwendigkeit gibt, Bürgerrechte nach Bundesländern zu zersplittern.
- Die Interessensabwägung: bei einer Auskunftsverweigerung der Behörde muss gewährleistet sein, um bsp. nicht aufgrund eines Namens in einem Dokument den ganzen Akt zurückhalten zu können.
- Der/die Informationsbeauftragte: könnte sowas nach slowenischem Vorbild bestens gewährleisten. Auch für die Wichtigkeit dieser Funktion als erste faktische Entscheidungsinstanz zwischen Behörde und BürgerInnen konnte ein besseres Bewusstsein geschaffen werden.
Versprochen wurde aber vor allem, das Gesetz noch vor der Besprechung im Ausschuss öffentlich mit uns zu diskutieren; damit sich jeder Österreicher und jede Österreicherin eine Meinung bilden kann.
Wir bedanken uns jedenfalls bei allen Anwesenden für die Offenheit und gute Diskussion. Und freuen uns auf die nächste Runde.
Vielleicht will die SPÖ dann ja auch mal reden.
To be continued…