Crowdfunding: Wie viele Bürger durften in Niederösterreich nicht wählen?

Bis zu 7.500 Euro. Soviel wollen uns niederösterreichische Gemeinden in Rechnung stellen, weil wir einfache Fragen gestellt haben. Nämlich: wie viele Bürger vor der Landtagswahl aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden waren, und wie die Gemeinden dabei vorgegangen sind.

Die Gebührenforderungen, die wir für gesetzlich nicht gedeckt halten, sind existenzbedrohend für unsere Initiative. Seit fünf Jahren engagieren wir uns weitestgehend ehrenamtlich für ein Ende des Amtsgeheimnisses und ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Informationen.

Wir sind unter großem Zeitdruck, denn die ersten Gebühren werden Mitte der 2. Aprilwoche fällig – Beschwerden haben dabei keine aufschiebende Wirkung. Wir müssen also erstmal zahlen und können dann versuchen, dagegen vorzugehen.

Deshalb bitten wir um Spenden und Unterstützung, um die Kosten unserer Recherche abdecken und unser Engagement für einen gläsernen Staat fortführen zu können:


Update (9. April, 16:30): Wir haben binnen 96 Stunden mehr als 7.000 Euro erhalten.

Herzlichen Dank an alle, die uns spontan geholfen haben, uns mit ihrer Spende gegen die Gebührenforderung abzusichern!

Wir freuen uns sehr über die vielen aufmunternden Reaktionen und den überwältigenden Zuspruch, mit unserem Engagement weiterzumachen!


Transparenz-Patenschaft übernehmen!

Einfach klassisch per Bank überweisen…
Kontonummer: Forum Informationsfreiheit, IBAN: AT692011182434942000, BIC: GIBAATWWXXX
Verwendungszweck: [Name Ihrer Wunsch-Gemeinde]

…oder rechts das Feld ausfüllen:
Dann können Sie überweisen
UND wir informieren Sie, wie’s mit ihrer Gemeinde und der Sache weitergeht

…oder per Paypal
Paypal: office@informationsfreiheit.at

Regelmäßig unterstützen

Betrag
Spende : €5,00 EUR – monatlich
Spende 20 : €20,00 EUR – monatlich
Foerdermitgliedschaft : €50,00 EUR – jährlich
Mitteilung

 

 

Generell legen wir Spenden namentlich offen, die eine Höhe von 1.000 Euro pro Jahr übersteigen. Wir werden über den Erfolg unserer Spenden-Kampagne Bericht erstatten. Sobald wir die Antworten der Gemeinden haben, werden wir diese samt Auswertung veröffentlichen.

Darum geht’s

Wir haben an jede der 573 Gemeinden Niederösterreichs eine Anfrage über unsere Plattform FragDenStaat.at gestellt.

Rund 20 Gemeinden haben uns in den darauffolgenden Tagen die gesuchten Auskünfte per Email erteilt, ohne Gebühren zu verlangen. Wie bürgerfreundlich agiert werden kann, zeigt beispielsweise Retz, das unsere Anfrage binnen einer halben Stunde beantwortete und Musterbriefe mitschickte, mit denen die Gemeinde Bürger kontaktiert hatte.

Gebühren gegen kritische Fragen

Seit Ende März koordinieren Gemeinden ihre Antworten: Sie schicken uns weitgehend idente Antwortschreiben.

Viele Gemeinden stellen uns dabei eine Gebühr von 14,3 Euro für unsere Anfrage in Rechnung (GebührenG §14 TP 6 Z1). Weitestgehend ohne Rückfrage gehen Gemeinden davon aus, dass unsere Anfrage im “Privatinteresse” läge. Denn bei öffentlichem Interesse – und das besteht für uns beim Thema Wahlen zweifellos – fällt keine Gebühr an.

Bislang waren uns kaum Fälle bekannt, in denen Behörden für ein Auskunftsbegehren Gebühren verlangten. So gibt auch eine Konsumentenschutz-Webseite des Sozialministeriums an, bei Auskunftsbegehren würden keine Gebühren anfallen.

Ein Einspruch in jedem einzelnen Fall ist wegen des hohen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten für uns wohl nicht möglich. Wir werden die Gebühr aber in ausgewählten Fällen von den Gerichten klären lassen – auch, um bessere rechtliche Klarheit für Bürgerinitiativen, NGOs und Journalisten zu schaffen, die von der Gebühr ebenso betroffen sein können.

Wir glauben: wenn Gebühren bei Auskunftsbegehren Usus werden, so schreckt das Bürgerinnen und Bürger davon ab, kritische Fragen zu stellen.

Wahlrecht als “Glücksspiel”

Nach einer Änderung des niederösterreichischen Wahlrechtes im vergangenen Sommer mussten erstmals Bürgermeister entscheiden, wer in der Gemeinde einen “ordentlichen Wohnsitz hatte” und welche Bürger mit Nebenwohnsitz wahlberechtigt waren.

Von einem vagen Gesetz, durch dass das Wahlrecht “zum Glücksspiel” werde und einem “willkürlichen Wahlrecht” schrieben Der Standard und Dossier.at bereits im Vorfeld der Landtagswahl.

Angesichts tausender gestrichener Wähler möchten wir mit unseren Anfragen dokumentieren und analysieren, wie viele Betroffene es gab, wie viele Einspruch erhoben, und wie die Gemeinden das Gesetz angewendet haben. Es geht darum, sicherzustellen, dass zukünftige Wahlen den höchstmöglichen Standards entsprechen.