Geheimniskrämerei um Staatsbürgerschaften für Promis und Investoren

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Die Regierung kann die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen, wenn dies wegen „der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt“ (§ 10 Abs. 6 StbG).

Wer auf Basis dieser Sonderregelung einen österreichischen Pass erhält, welche Gründe und Leistungen im Interesse der Republik vorliegen, und welche politischen Fürsprecher den Antrag unterstützen, ist jedoch geheim.

Wie Addendum.org berichtet, will das zuständige Innenministerium die Namen der Betroffenen in Zukunft geheim halten.

Wir finden, es braucht hier volle Transparenz. Deshalb haben wir schon im März eine Anfrage an das Innenministerium (BMI) über FragDenStaat.at gestellt: Wir wollen Auskunft, wer in den Jahren 2014 und 2015 von der Regelung profitiert hat. Insbesondere wollen wir wissen, wer aufgrund von „wirtschaftlichen Leistungen“ die Staatsbürgerschaft erhalten hat.

Die Auskunft wurde uns mit Verweis auf Amtsgeheimnis und Datenschutz verweigert – eine kuriose Argumentation, denn 2016 und 2017 hat das Bundeskanzleramt die Namen online veröffentlicht. Wir warten derzeit auf einen Bescheid des BMI, um gegen diese Auskunftsverweigerung Beschwerde einlegen, und dann vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht Klarheit bekommen zu können.

Statistische Angaben zur Gesamtzahl der Fälle erhielten wir auch keine – laut Recherchen von Addendum gab es von 2006 bis 2017 141 verliehene Staatsbürgerschaften und 177 abgelehnte Fälle.

Öffentliches Interesse

Die Personen, die per Regierungsbeschluss einen österreichischen Pass erhalten, leisten per Definition Außerordentliches für die Republik, und damit für die Allgemeinheit – warum sollten die Bürgerinnen und Bürger davon nicht erfahren dürfen? Für uns ist klar: das öffentliche Interesse, diese Entscheidungen nachvollziehen zu können, überwiegt klar gegenüber einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse. Diese Ansicht vertraten im Ö1-Morgenjournal vom 1.8.2018, das über unsere Anfrage berichtete, auch die Verfassungsjuristen Daniel Ennöckl und Heinz Mayer.

Korruptionsrisiko

Ein weiterer Grund für Transparenz: bei der Verleihung einer Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Investitionen gibt es ein hohes Korruptionsrisiko. Ausländische Oligarchen und dubiose Investoren, sogar Familienmitglieder von Diktatoren, könnten sich eine österreichische Staatsbürgerschaft quasi erkaufen. Dieses Korruptionsrisiko ist seit der “Part of the Game”-Affäre dokumentiert – der damalige stellvertretende Kärntner Landeshauptmann hatte 2009 dem Berater eines russischen Investors im Gegenzug für eine Investition (plus Parteispende) eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt. Um solchen Missbrauch zu verhindern müssen die Entscheidungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.

Transparency International und das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) haben sich angesehen, wie verschiedene europäische Länder, darunter Österreich, auf fragwürdige Art und Weise Visa und Staatsbürgerschaften an ausländische Investoren verkaufen.

Unsere Forderung

  • Volle Offenlegung der Regierungsbeschlüsse zur Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen “besonderem Interesse der Republik”, samt Namen der Betroffenen und Beruf, sowie von weiteren Angaben, insbesondere zur Begründung der Verleihung und den Unterstützern des Antrags, sowie von Angaben zu abgelehnten Fällen.