Anonymisierungspflicht für Dokumente ist Kernaspekt eines Informationsfreiheitsgesetz
Forum Informationsfreiheit zu Städtebund-Forderungskatalog: Anonymisierungspflicht für Dokumente ist Kernaspekt eines Informationsfreiheitsgesetz
Unabhängige Kompetenzstelle soll Gemeinden bei Umsetzung der Transparenz-Regeln unterstützen
„Es braucht eine unabhängige Kompetenzstelle, die die Verwaltung insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene bei der Umsetzung von Transparenz-Bestimmungen in Zukunft fachlich unterstützt“, sagt Mathias Huter, Vorstand des Forum Informationsfreiheit. Das mache der am Montag bekannt gewordene Forderungskatalog von Städtebund, Gemeindebund und dem Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft in Bezug auf das geplante Informationsfreiheitsgesetz deutlich.
„In den vergangenen Jahren haben sich immer wieder GemeindevertreterInnen an uns gewandt, mit der Frage: ‚was dürfen wir eigentlich alles veröffentlichen?‘ Es gibt einen großen Bedarf an klaren Handlungsanleitungen, um einen Kulturwandel hin zu einer wirklich offenen Verwaltung zu ermöglichen. Ohne die entsprechenden Ressourcen lassen sich Transparenz-Regeln nicht so einfach umsetzen“, sagt Huter.
Die Stelle eines unabhängigen Informationsbeauftragten – der vom Forum Informationsfreiheit sowie von Journalisten-Vertretern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen gefordert wird – würde genau diese Rolle ausfüllen: „Der Beauftragte würde die Verwaltung darin beraten, wie im Einzelfall Geheimhaltungsgründe mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz abzuwägen sind. Eine solche Stelle sollte auch Bürgerinnen und Bürgern beim Informationszugang zur Seite stehen, im Streitfall über die Herausgabe von Information vorentscheiden können, und die Umsetzung des Gesetzes sicherstellen. Das würde die Verwaltung und die Verwaltungsgerichte entlasten und durch echte Transparenz und eine Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Steuergeldern um ein vielfaches höhere Beträge einsparen.“
Experte Huter: „Ein Informationsfreiheitsbeauftrag
Die Forderungen von Städten und Gemeinden für eine Zugänglichmachung von bislang nicht öffentlichen Datenbanken und Registern, deren Geheimhaltung nicht erforderlich ist, begrüßt das Forum Informationsfreiheit.
Österreich ist das letzte EU-Land ohne Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Städten und Gemeinden wollen jedoch keine Anonymisierungpflichten, wodurch ein teilweiser Zugang zu Dokumenten, etwa zu einem von der öffentlichen Hand in Auftrag gegebenen Gutachten, das die persönlichen Kontaktinformationen der Autoren enthält, verunmöglicht werden würde. „Akten können so geführt werden, dass eine Anonymisierung nicht nötig ist. Der Druck der Anonymisierungspflicht ist jedoch nötig, damit dies auch wirklich passiert“, so Huter.
Download: Die Stellungnahme von Städtebund, Gemeindebund und VOEWG