Analyse: Wie transparent Wien werden könnte
Diese Analyse war Basis für einen Gastkommentar, der am 12.11.2020 in der Wiener Zeitung erschienen ist.
Anlässlich der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und NEOS haben sich die Experten des Forum Informationsfreiheit angesehen, wie transparent die Stadt Wien werden könnte. Schließlich existiert auf Bundesebene das Amtsgeheimnis. Wäre ein Modell wie in Hamburg möglich, wo das Transparenzgesetz als Benchmark für die Transparenz in anderen Städten und Ländern gilt? Das Ergebnis: einiges wäre möglich!
Zuerst ein paar Worte zur politischen Lage.
Die NEOS fordern in ihrem Wahlprogramm ein fortschrittliches Informationsfreiheitsgesetz für die Stadt Wien. Auch auf Bundesebene haben sie einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz im Nationalrat eingebracht. Auf Seiten der SPÖ gibt es einen einstimmigen Beschluss für ein Wiener Transparenzgesetz vom SPÖ-Landesparteitag 2013. Außerdem fordert die SPÖ von der Türkis-Grünen Bundesregierung eine Zweiwochenfrist für ein Bundes-Informationsfreiheitsgesetz. Die Forderungen von SPÖ und NEOS sind also nicht so weit voneinander entfernt, wie die intransparente Verwaltungspraxis in Wien vermuten lassen würde.
Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen:
Ein Informationszugangsgesetz auf Landesebene müsste sich an Artikel 20 (3,4) des B-VG, landläufig als Amtsgeheimnis bekannt, halten. Weiters muss es dem Auskunftspflichts-Grundsatzgesetz entsprechen. Was heißt das genau?
Das Amtsgeheimnis regelt, dass öffentliche Stellen soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet [sind], solange die Geheimhaltung aufgrund bestimmter Gründe geboten ist. Ein Informationsfreiheitsgesetz kann also die Verschwiegenheitspflichten einschränken.
Das Auskunftspflichts-Grundsatzgesetz regelt ein Mindestmaß an Auskunftserteilung, das auf Landesebene gesetzlich zu gewähren ist. Wichtig ist jedoch: Die Landesgesetzgebung regelt, in welchem Umfang Auskünfte zu erteilen sind, und inwieweit besondere Einrichtungen mit der Erfüllung der Auskunftspflicht betraut werden können. Weiters sind sowohl Fristen (Auskünfte sind innerhalb einer durch Landesgesetz zu bestimmenden Frist zu erteilen) als auch die Verfahrensvorschriften (Die Landesgesetzgebung hat den Fall der Verweigerung einer Auskunft so zu regeln, daß auf Antrag des Auskunftswerbers hierüber ein Bescheid zu erlassen ist) weitreichend selbst per Landesgesetz festzulegen.
Die Auskunftspflichten können die Länder daher weitreichend selbst festzulegen. Der Rahmen wird nur durch die Geheimhaltungsinteressen im Amtsgeheimnis-Paragraphen des B-VG und die Bekämpfbarkeit von behördlichen Entscheidungen per Bescheid festgelegt. Außerdem existiert höchstgerichtliche Rechtsprechung, dass Artikel 10 der Menschenrechtskonvention auch ein Informationsrecht von public watchdogs vorsieht, aber das lassen wir vorerst außen vor.
Im Klartext: die bestehenden Bundesregeln halten kein Bundesland davon ab, ein Transparenzvorbildland zu sein oder zu werden. Nicht nur wäre das Modell „Hamburger Transparenzgesetz“ von jedem Land weitgehend umsetzbar, ein Wiener Transparenzgesetz könnte im deutschen Sprachraum sogar Vorbildcharakter einnehmen, wenn die Informationsfreiheitsgesetze der Slowenen als Vorbild dienen.
In welchem Umfang Auskünfte zu erteilen sind sollte um dieses Ziel zu erreichen ausgeweitet werden um:
- ein Recht auf (teilweise) Dokumenteneinsicht, nicht nur Auskünfte
- wenige Ausnahmen wie dem Schutz des Datenschutzes oder der Vorbereitung von Entscheidungen
- einen zwingenden Harm Test vor Informationsverweigerung: Auskünfte müssen erteilt werden, wenn im Einzelfall kein konkreter Schaden von schützenswerten Interessen nachweisbar ist. Die befürchteten Schäden müssen bei Auskunftsverweigerung nachvollziehbar dokumentiert werden
- einen zwingendem public interest test vor Informationsverweigerung: Auskünfte müssen erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Informationserteilung schwerer wiegt ist als der befürchtete Schaden
- freiwillige Transparenz auch von stadteigenen bzw durch die Stadt kontrollierten Unternehmen, Fonds, etc. Sind diese betroffen, sollte die Anfrage über die kontrollierenden Behörden eingebracht werden können
Kürzere Fristen können vorgesehen werden. Die Frist aus dem Informationsfreiheitsgesetz-Entwurf der NEOS – 2 Wochen, erweiterbar um 2 Wochen – sollte übernommen werden. Diese Frist wurde auch von der SPÖ gefordert.
Ein Wiener Informationsfreiheitsbeauftragter könnte geschaffen werden, und zwar als „besondere Einrichtung“ nach § 3 Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz
- Dieser kann bei einer Auskunftsverweigerung, aber vor Erstellung des ablehnenden Bescheids als Schiedsstelle angerufen werden, was die Frist um 2-4 Wochen erweitert
- Heißt: jede Anfrage kann unkompliziert in den Fachabteilungen bearbeitet werden. Anfragesteller können wählen, ob sie sofort einen gerichtlich durchsetzbaren Bescheid beantragen, oder eine interne Überprüfung der Informationsverweigerung durch die Informationsfreiheitbeauftragte
- Die Stelle müsste unabhängig besetzt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein, damit die Fristen eingehalten können werden
- Neben der Tätigkeit als Schiedsstelle sollte die Stelle auch für Unterstützung und Beratung von BürgerInnen und Verwaltung bei der Umsetzung von Transparenz und regelmäßige Berichterstattung an den Gemeinderat zuständig sein
- Weiters sollte sie auch in die Entscheidung, ob die Stadt gegen Gerichtsentscheidungen zu Auskunftsbegehren weiter vorgeht, eingebunden werden. Dies könnte auch Kosten sparen
- Eine solche Stelle dient auch der rechtlichen Absicherung der Behörde.
Eine proaktive Veröffentlichung von Informationen nach Vorbild Hamburg und Slowenien sollte vorgesehen werden:
- Alle Verträge + Beilagen (außer Geschäftsgeheimnisse) müssen zwingend vor Inkrafttreten online veröffentlicht werden (inklusive Back-Out-Clause – wie von den NEOS gefordert)
- Studien, Gutachten, Statistiken, Geschäftsordnungen, Tätigkeitsberichten, Jahresberichten, Entscheidungen, Budget, Amtsblatt, Umweltinformationen, etc. sollen automatisch online (frei zugänglich, soweit möglich als Open Data bzw. in maschinenlesbaren Formaten) verfügbar sein
- Auch Empfänger und Beträge von Förderungen und Subventionen sollten umfassend offengelegt werden – auch als Open Data
- Alle Geodaten sollten transparent gemacht werden, weiters sollte evaluiert werden, was im Bereich Raumordnung / Widmungen / Genehmigungen veröffentlicht werden kann
- Ein Wiener Informations- und Dokumentenregister sollte geschaffen werden. Auch eine Liste aller vorhandenen Dokumente, Akten, Statistiken und Datenbanken mit Titel, Kurzbeschreibung und zuständiger Abteilung sollte öffentlich sein – damit klar ist, was grundsätzlich anfragbar wäre
Auch das übliche behördliche Handeln könnte transparenter werden:
- Partnerschaften der Stadt Wien (mit Vereinen, Organisationen, Unternehmen, etc.) können umfassend offen gelegt werden – also Spenden, Sponsoring, Mitgliedschaften und Kooperationen. Das sollte auch für ausgelagerte Verwaltungsbereiche gelten (Genehmigung von Veranstaltungen auf der Donauinsel, Organisation von Christkindlmärkten)
- Wettbewerbe und Veröffentlichungspflichten bei Verkauf/Abgabe von öffentlichem Vermögen oder Aufgaben (Grund, Boden, hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand) – auch durch Beleihung oder privatwirtschaftliches Handeln
- Transparenz und Wettbewerb bei Postenbesetzungen
Auch die Politik sollte durch eine Reform der Wiener Parteienfinanzierung transparenter werden:
- Eine detaillierte Echtzeitoffenlegung von Einnahmen und Ausgaben im nächsten Wahlkampf (“gläsernes Konto” nach slowenischem Vorbild) als Voraussetzung für finanzielle Zuwendungen
- Umfassende Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Parteienfinanzierung, inklusive Akademien, Klubs, nahestehende Organisationen
Ein solches Wiener Transparenzgesetz würde auch dem Bund als Vorbild dienen. Die NEOS sollten also auch die Zustimmung Wiens zu einem internationalen Vorbildern entsprechenden Bundes-Transparenzgesetz zur Koalitionsbedingung erklären. Vielleicht würde das Wiener Transparenzgesetz nur kurz gelten – wenn auf Bundesebene mindestens gleich bürgerfreundliche Regeln gelten.
Gewinnen würden jedenfalls die Wiener Bürgerinnen und Bürger, die einfacher an staatliche Informationen kommen und so besser in den demokratischen Prozess ihrer Heimatstadt eingebunden werden können.