Fehlender Informationsfreiheitsbeauftragter und mangelhafter Rechtsschutz sind zentrale Schwachstellen des Informationsfreiheitsgesetzes
Wien – 15 April 2021. Der Regierungs-Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information eingeführt werden soll, würde zwar Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bringen, in vielen wichtigen Aspekten ist der Entwurf jedoch äußerst unambitioniert. Das betont das Forum Informationsfreiheit (FOI), das sich seit Jahren für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz einsetzt, in einer ausführlichen Stellungnahme. Österreich ist das letzte demokratische Land Europas ohne Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten.
„Das selbstgesetzte Ziel der Regierung, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft rasch, unbürokratisch und ohne finanziellen Aufwand Informationen und Dokumente erhalten können, wird in der vorliegenden Fassung nicht erreicht. Insbesondere dann nicht, wenn es um politisch relevante Informationen geht, die eine staatliche Stelle nicht öffentlich machen möchte. Unsere Erfahrung zeigt: monatelange Fristen werden von Politik und Behörden oft ausgereizt. Die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall entscheiden, können angefragte Informationen nicht einmal selbst einsehen, und Behörden können sogar höchstgerichtliche Entscheidungen zur Transparenz einfach ignorieren“, so FOI-Vorstandsvorsitzender Mathias Huter.
Zentrale Schwäche: Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle
Zentrale Schwäche des Gesetzesentwurfs ist das Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle in Form eines/r unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, die Behörden umfassend bei der Auslegung und Anwendung von Transparenz-Bestimmungen beraten, als Anlaufstelle für BürgerInnen im Streitfall rasch und unbürokratisch über die Herausgabe von Informationen entscheiden, und die Umsetzung des Gesetzes kontrollieren würde.
„Ohne Informationsfreiheitsbeauftragte wird es keinen Kulturwandel in Politik und Verwaltung hin zu mehr Transparenz und Offenheit geben. In vielen europäischen Ländern zeigt sich klar, dass Informationsfreiheit in der Praxis nur gelebt wird, wenn es eine Kompetenz- und Kontrollstelle für staatliche Transparenz gibt. Ohne solche Stelle steht zu befürchten, dass BürgerInnen ihr Recht auf Zugang zu staatlicher Information kaum durchsetzen werden können, und dass Behörden weiterhin bei Anfragen zu politisch brisanten Themen mauern können, ohne Konsequenzen und Sanktionen befürchten zu müssen”, sagt Huter.
Echte Kontrolle kann weiterhin verhindert werden
„So kann echte öffentliche Kontrolle darüber, wie Steuergeld und öffentliche Ressourcen verwendet werden und auf welcher Informationsbasis die öffentliche Hand Entscheidungen trifft, auch in Zukunft effektiv verhindert werden”, sagt Huter.
Eine vierwöchige Frist bis zur Auskunftserteilung, die noch verlängert werden kann, untergräbt die Möglichkeit für JournalistInnen und die Zivilgesellschaft, rasch wichtige Informationen zu aktuellen Diskussionen erhalten zu können. Die vorgesehene automatischen Veröffentlichung von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte deutlich ambitionierter gestaltet werden. „Hier gibt es keinen Mechanismus, der die Veröffentlichungspflicht mit Leben erfüllt – wie bei Open Data wird es viele Behörden geben, die sich dafür einsetzen – und einige, die ihre Pflichten ohne Konsequenzen vernachlässigen.“
Hauptsächlich gesetzliche Festschreibung schon geltender Gerichtsentscheidungen
Der Gesetzesentwurf ist eine Verbesserung gegenüber früheren Entwürfen und den derzeit geltenden Auskunftspflichtgesetzen und enthält wichtige Klarstellungen – etwa dazu, dass alle Arten von Informationen und auch Dokumente grundsätzlich anfragbar sind und dass – wenn Geheimhaltungsinteressen zutreffen – ein teilweiser Informationszugang statt vollständiger Geheimhaltung geboten ist. Viele dieser Klarstellungen sind jedoch Festschreibungen der aktuell aufgrund von Entscheidungen der Höchstgerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geltenden Rechtslage, über diese Mindeststandards wird kaum hinaus gegangen.
So ist zwar für Anfragen eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, als erste Beschwerdeinstanz ist jedoch das Verwaltungsgericht vorgesehen, das nur gebührenpflichtig befasst werden kann. Diese Gebühren fallen auch dann an, wenn Behörden den Informationszugang klar zu Unrecht verweigern – und werden bei Erfolg vor Gericht nicht rückerstattet. FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner, der schon zahlreiche erfolgreiche Verfahren gegen Behörden geführt hat: „Gegen Behörden, die sich unwillig zeigen und das Mindestmaß an Transparenz anstreben, wird jedes Informationsbegehren ein bürokratischer Albtraum bleiben. Konsequenzen für Behörden, die sich intransparent zeigen, gibt es nicht – nur Gebühren und Mühen für Anfragesteller.“
Mathias Huter: „Seit Jahren beschwören Politiker und Parteien einen dringend nötigen Kulturwandel. Nun hätte die Politik die Gelegenheit, ihn durchzusetzen. Von Strukturen und Systemen, die ihn wirklich voran bringen könnten, ist in diesem Entwurf leider keine Spur.“
Bestrebungen verschiedener Institutionen, gegen Transparenz-Reformen im jeweiligen Einflussbereich aufzutreten, kritisiert das FOI: „All die in letzter Zeit ans Licht gekommenen Korruptions-Vorwürfe und Affären machen klar: Es braucht einen wirklich großen Wurf bei staatlicher Transparenz. Öffentliche Kontrolle muss nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis sichergestellt werden.“
Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit zehn Jahren mit Projekten wie dem Watchblog Amtsgeheimnis.at, der Kampagne Transparenzgesetz.at und der Anfrageplattform FragDenStaat.at für ein Bürgerrecht auf Informationsfreiheit und ein transparentes Österreich. Es hat mehrfach Musterverfahren gegen Behörden geführt und wegweisende höchstgerichtliche Entscheidungen erreicht.
Rückfragen:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
0699 126 39 244
office@informationsfreiheit.at
Update 22.2.: Der Entwurf liegt vor, wir werden ihn so rasch wie möglich analysieren.
Die Regierung hat am Abend des 19 Februar eine Punktation des lange erwarteten Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an Medien übermittelt.
Die Punktation geht nur in einigen Bereichen über die bereits im Regierungsprogramm zwischen ÖVP und Grünen vereinbarten Eckpunkte hinaus. Unsere Anmerkungen zum Regierungsprogramm gelten deshalb auch weitgehend für die bislang bekannten Details des IFGs.
Eine detaillierte Analyse des IFG-Entwurfs können wir erst liefern, wenn wir den entsprechenden Gesetzestext samt Erläuterungen kennen. Wir werden etwas Zeit brauchen, um diesen im Detail durchzuarbeiten.
Für den Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes ist eine doppelte 2/3-Mehrheit nötig – sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat (bei einer Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder – Art. 44 Abs. 2 B-VG). Der Bundesrat hat in diesem Fall ein absolutes Veto. Deshalb sehen wir im weiteren Verhandlungsprozess die Möglichkeit, dass wichtige Verbesserungen in den IFG-Entwurf aufgenommen werden.
Kern-Punkte eines starken Informationsfreiheitsgesetzes
Positive Aspekte des geplanten IFG (soweit bislang bekannt):
ein verfassungsmäßiges Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information soll kommen, das Amtsgeheimnis wird nicht mehr im Verfassungsrang stehen;
ein Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten kommt (wie dies international üblich ist – Österreich ist das letzte Land in der EU, das bislang kein solches Recht kennt);
Anfragen und deren Beantwortung werden gebührenfrei sein (statt wie bisher 15 bis 30 Euro);
Auskunftspflichtig werden nicht nur Verwaltungsbehörden sein (wie bisher) sondern alle staatlichen Stellen, inklusive vom Rechnungshof geprüfte staatsnahe Unternehmen;
ein online Informationsregister soll geschaffen werden;
Gutachten, Studien und Verträge müssen dort automatisch von staatlichen Stellen veröffentlicht werden
Besonders wichtig sind bürgerfreundliche Regelungen in den folgenden Punkten:
Rasche Antwort: die vorgesehene Antwort-Frist beträgt 4 Wochen, kann jedoch auf bis zu 8 Wochen verlängert werden. Das ist nicht zeitgemäß – eine 2-Wochen Antwortfrist (die in belegten Ausnahmefällen verlängert werden kann) ist notwendig, damit etwa JournalistInnen das IFG als Recherche-Werkzeug effektiv nutzen können. Zum Vergleich: EU-Institutionen müssen binnen 15 Arbeitstagen Auskunft erteilen, in Estland beträgt die Frist 5 Arbeitstage.
Umfassender Informationsbegriff: Die Definition der Information, die nach dem Gesetz angefragt werden kann, muss gemäß internationalen Standards möglichst breit gefasst sein und grundsätzlich sämtliche Informationen (und Dokumente) umfassen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind, egal in welcher Form bzw. in welchem Format sie vorhanden sind und wer der Urheber ist.
Geheimhaltungsgründe: Im Hinblick auf Geheimhaltungsgründe gibt es klare internationale Standards, an denen sich Österreich orientieren soll, insbesondere Europaratskonvention zum Zugang zu offiziellen Dokumenten und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Essentiell ist ein klar definierter Abwägungsprozess: Sollte eine angefragte Information unter einen Geheimhaltungsgrund fallen (etwa in den Bereich der Nationalen Sicherheit), so sollte erst durch einen “Harm Test” festgestellt werden, ob bzw. welcher konkrete Schaden durch ein Herausgeben der Information entstehen würde. Danach müsste in einem “Public Interest Test” ermittelt werden, ob es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Information gibt, und wenn dies der Fall ist, die Information (gegebenenfalls teilweise geschwärzt) herausgegeben werden.
Durchsetzung der Transparenzregeln: Laut Punktuation sollen alleine die Verwaltungsgerichte die Durchsetzung der Informationsfreiheit sicherstellen. Dies ist keine zufriedenstellende Lösung:
Verfahren dauern in der Regel mehrere Jahre, insbesondere da Behörden bei Niederlagen in der ersten Instanz oftmals Amtsrevision einlegen und vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.
Viele BürgerInnen werden vor dem Aufwand eines langjährigen Verwaltungsverfahrens gegen staatliche Stellen zurückschrecken.
Behörden können Verwaltungsgerichten ohne Sanktionen Dokumente und Informationen vorenthalten, wodurch diese den Fall nicht umfassend bewerten können.
Verwaltungsgerichte entscheiden nicht über eine Herausgabe der Information, sondern nur über die Rechtmäßigkeit einer Informations-Verweigerung. Entscheidungen für eine Herausgabe von Informationen können sie gegenüber Behörden nicht durchsetzen.
Informationsfreiheitsbeauftragte/r: Die Punktuation sieht keine/n unabhängige/n Informationsfreiheitsbeauftrage/n vor. Eine solche Stelle ist international guter Standard und spielt eine essentielle Rolle dabei, eine Transparenz-Kultur voranzutreiben. In vielen Ländern unterstützt diese Stelle einerseits die Verwaltung bei der Auslegung und Anwendung der Transparenz-Bestimmungen und unterstützt BürgerInnen andererseits beim Informationszugang, und kann im Streitfall angerufen werden, um eine rasche und unbürokratische Entscheidung herbeizuführen. Darüber hinaus würde sie die Umsetzung der Transparenz-Regeln überwachen, dem Parlament zumindest jährlich Bericht dazu erstatten und sich für mehr Transparenz in der Verwaltung einsetzten, etwa um Schlupflöcher zu schließen.
Rolle der Datenschutzbehörde: Die Punktuation sieht vor, dass die Datenschutzbehörde (DSB) Behörden beim Informationsfreiheitsgesetz in Sachen Datenschutz beraten soll. Die DSB verfügt jedoch weder über das Mandat, die Ressourcen, oder die interne Kultur, um Transparenz voranzutreiben. Es steht zu befürchten, dass die DSB gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag stets zu mehr Geheimhaltung raten wird und so ein Ungleichgewicht zum Nachteil der Anfragenden und des öffentlichen Interesses an Transparenz entstehen wird.
Automatische Veröffentlichung: Klar und umfassend beschrieben werden sollte im Gesetz, welche Dokumente, Entscheidungen, Statistiken, Daten und Informationen alle staatlichen Stellen automatisch im Informationsregister veröffentlichen müssen.
Veröffentlichung von Verträgen: Laut Punktuation der Regierung sollen nur Verträge der öffentlichen Hand mit einem Wert von über 100.000 Euro veröffentlicht werden. Diese Grenze ist viel zu hoch: in Österreich müssen bereits jetzt Daten zu Aufträgen ab 50.000 Euro veröffentlicht werden (wir bereiten sie auf OffeneVergaben.at auf), diese haben jedoch ohne Vertragsdokumente einen geringen Mehrwert.
Durchsetzung der Veröffentlichungs-Pflichten: Es braucht effektive Durchsetzungsmechanismen, um sicherzustellen, dass sich staatliche Stellen an die Veröffentlichungspflichten halten.
Unsere Positionen in den Medien
Wir haben die ersten Kernpunkte des IFGs gegenüber einigen Medien kommentiert:
– Bürgerrechtsorganisation für Sonderregeln, um gebotene Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns in Krisenzeit sicherzustellen.
– Neue Transparenz-Plattform OffeneVergaben.at listet Informationen zu staatlichen Aufträgen
Wien, 27. April 2020 – Ein Sondergesetz für ausreichende Transparenz von Regierungsentscheidungen und der Verwendung öffentlicher Mittel in der Corona-Krise fordert das Forum Informationsfreiheit (FOI).
Für das FOI sind im Schatten der Corona-Krisenmaßnahmen viele Aspekte staatlichen Handelns für die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend nachvollziehbar. Gerade aber in einer Zeit, in der Grundrechte und Bürgerrechte merkbar eingeschränkt sind und Steuergeld in großem Umfang bereitgestellt werden, ist ein hohes Maß an Transparenz bei der Entscheidungsfindung durch die Politik unabdingbar. Nach Setzung dringender Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Regierung und Parlament nun gefordert, effektiven Informationszugang für die Öffentlichkeit sicherzustellen, um die demokratische Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen sicherzustellen und eventueller unrechtmäßiger Bereicherung vorzubeugen.
Unter anderem in folgenden Punkten fehlt es aus Sicht des FOI heute an Transparenz:
Regierungs-Entscheidungen: Welche Daten, Informationen, Modelle und Studien dienen Regierung und Behörden als Grundlage für Entscheidungen, Verordnungen und Gesetzesvorlagen?
Regierungs-Berater: Wer berät die Regierung und hat so Zugang zu vertraulichen Informationen? Welche Maßnahmen werden gesetzt, insbesondere bei ehrenamtlich und informell tätigen Beratern, um Interessenkonflikte und Informationsmissbrauch zu verhindern?
Staatshilfe: Welche Unternehmen, Organisationen und Institutionen erhalten Sonderhilfe von der öffentlichen Hand, in welcher Höhe, in welcher Form und zu welchen Konditionen?
Krisenmanagement: Wie wird Transparenz der Tätigkeit von nicht-staatlichen Organisationensichergestellt, denen die Regierung de facto öffentliche Aufgabenin der Bewältigung der Corona-Krise und bei der Verteilung öffentlicher Mittel zugewiesen hat? Dies auch, damit diesen nicht zu Unrecht etwaiges Misstrauen entgegengebracht wird.
Beschaffungen: Welche Aufträge erteilen und welche Beschaffungen tätigen staatliche Stellen, insbesondere Not-Beschaffungen ohne Ausschreibung und Bieterverfahren? Zwar haben staatliche Stellen einige erteilte Aufträge mit Covid-19 bzw. Corona-Bezug veröffentlicht, wie aus den über die Transparenzplattform OffeneVergaben.at zugänglichen Daten hervorgeht. Jedoch wurden zu zahlreichen in den Medien berichteten Beschaffungen, etwa von medizinischer Ausrüstung, bislang keine Details veröffentlicht.
„Die Politik hat es viel zu lange verabsäumt, ein wirksames Transparenzgesetz zu verabschieden. Das führt insbesondere während der Krise zu einem völlig unzureichenden Informationszugang. Grund genug, jetzt rasch echte Transparenz zu schaffen“, sagt Mathias Huter, Transparenz-Experte des Forum Informationsfreiheit.
„Es werden gerade Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln verteilt. In Krisenzeiten braucht es mehr denn je eine umfassende Kontrolle durch die Öffentlichkeit, um Missbrauch zu verhindern und Vertrauen in das Handeln der Entscheidungsträger und der involvierten Behörden und Organisationen sicherzustellen“, betont Huter.
Eine Veröffentlichung von Daten zu sämtlichen Corona-Beschaffungen würde etwa für Krankenhäuser nachvollziehbar machen, welche Lieferanten in Krisenzeiten verlässlich liefern – und welche Verkäufer schadhafte Produkte an das Gesundheitssystem verkaufen und so die dort tätigen und behandelten Personen gefährden.
OffeneVergaben.at: Neue Transparenzplattform für Aufträge der öffentlichen Hand
Auf der Plattform OffeneVergaben.at bereitet das Forum Informationsfreiheit ab sofort erstmals in Österreich alle verfügbaren Daten zu rund 10.000 Ausschreibungen der öffentlichen Hand sowie zu rund 16.000 erteilten Aufträgen mit einem Volumen über 50.000 Euro auf, die seit März 2019 vergeben wurden. Die Daten werden automatisch täglich aktualisiert.
Damit soll eine Nachvollziehbarkeit der Verwendung öffentlicher Mittel für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die öffentliche Hand geschaffen werden – soweit dies auf Basis der geltenden verbesserungsbedürftigen Transparenzpflichten möglich ist.
Gerade was die Beschaffungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise betrifft, scheint es bislang Daten zu deutlich weniger staatlichen Aufträgen zu geben als den laut Regierung und Medienberichten bislang getätigten Käufen. Dies würde bedeuten, dass staatliche Stellen getätigte größere Beschaffungen nicht im Nachhinein offenlegen, was eine öffentliche Kontrolle weitgehend verhindert.
Ermöglicht wird das Projekt OffeneVergaben.at durch eine Unterstützung der Netidee, einer Förderaktion der Internet Privatstiftung Austria (IPA).
Anlässlich des internationalen Tag der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day am 28. September – verleiht das Forum Informationsfreiheit seit 2014 den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für “besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten”.
Mit dem Negativ-Preis weisen wir seit fünf Jahren auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern.
Nominiert werden konnten alle Fälle bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde. Egal ob Ihnen das selbst passiert ist, oder Sie davon in den Medien gelesen/gehört haben. Die Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens” werden traditioneller Weise am Vorabend des “Right to Know-Day” gekürt.
DIE NOMINIERUNGEN 2019
Nominierung #10: Das Bundeskanzleramt, BMDW & BMNT – für die verweigerte Auskunft zu staatseigenen Unternehmen
Die Bundesregierung verweigert dem Parlament Antworten über ausgegliederte Staatsbetriebe.
Bei einem Staatsbesuch von Sebastian Kurz mit einer österreichischen Wirtschaftsdelegation in Saudi Arabien schenkt der damalige Bundeskanzler dem saudischen Kronprinzen einen Lipizzaner aus der spanischen Hofreitschule. Das Parlament will von der Regierung wissen, wie viel dieses Geschenk gekostet hat. Die Antworten aus dem Bundeskanzleramt, dem Wirtschaftsministerium und Umweltministerium sind widersprüchlich, wie die Rechercheplattform Addendum aufzeigt. Das für die spanische Hofreitschule zuständige Umweltministerium verweigert die Beantwortung der Anfrage des Parlaments zu den Kosten überhaupt zur Gänze. Der Grund: Das Parlament habe kein Recht ausgegliederte Staatsbetriebe – wie die spanische Hofreitschule – zu befragen.
Nominierung #9: Das BMASGK – für Zurückhaltung von Daten an ForscherInnen
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gibt Daten zur Qualität von Krankenhäusern nicht an ForscherInnen weiter, obwohl das im Gesetz so vorgesehen ist.
Die Gesundheitsökonomen Maria Hofmarcher und Christopher Singhuber haben beim Europäischen Forum Alpbach ein Fact Book zur Leistungskraft regionaler Gesundheitssysteme vorgestellt. Dabei wurden Krankenanstalten der Bundesländer miteinander verglichen. Mit diesen Ergebnissen können Problemfelder erkannt und behoben werden. So ist die Lebenserwartung von Frauen in Tirol um zehn Jahre höher, als bei Frauen im Burgenland. Für ihre Arbeit benötigen Gesundheitsökonomen anonymisierte Daten zur Gesundheitsversorgung. Darunter auch Daten zur Qualität der Versorgung in Krankenhäusern. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Forschung diese Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Gesundheitsministerium hat sich laut Hofmarcher und Singhuber allerdings weitestgehend geweigert, diese Daten herzugeben. Das Fact Book beschreibt die “Beschaffung von Daten skandalös kompliziert und nur teilweise erfolgreich.”
Nominierung #8: Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Öffentlich Bedienstete und die Parlamentsdirektion – für die verweigerte Auskunft über die Fortzahlungen von MinisterInnengehältern
Das Bundeskanzleramt, Ministerium für öffentlichen Dienst und die Parlamentsdirektion verweigern die Auskunft zur Fortzahlung von MinisterInnengehältern.
Manche ausscheidende Ministerinnen und MInister haben ein Recht auf Gehaltsfortzahlungen und zwar dann, wenn sie kein Rückkehrrecht in eine politische oder wirtschaftliche Position haben. Wenn sie eine Gehaltsfortzahlung beantragen, bekommen sie monatlich knapp 13.000 Euro ausbezahlt. Plus Sonderzahlungen. Und das sechs Monate lang. Der ORF-Journalist Martin Thür wollte vom Bundeskanzleramt und der Parlamentsdirektion wissen, welche ehemaligen Regierungsmitglieder eine Fortzahlung ihrer Bezüge beantragt haben. Auch die APA hat beim Bundeskanzleramt und beim Ministerium für öffentlichen Dienst angefragt. Diese verweigern die Auskunft und versuchen das mit dem Amtsgeheimnis zu rechtfertigen. Auch die Parlamentsdirektion verweigert die Auskunft und argumentiert wiederum mit Datenschutz. Sie stuft das Geheimhaltungsinteresse der MinisterInnen, ihre Gehaltsfortzahlungen anonym zu erhalten, höher ein, als das Interesse der ÖsterreicherInnen, wissen zu dürfen, welchem ihrer obersten PolitikerInnen sie diese Gehaltsfortzahlung mit Steuermitteln finanzieren. Einem Bürger teilt das Bundeskanzleramt nach Anfrage mit, dass drei ehemaligen Regierungsmitglieder eine Fortzahlung beantragt haben.
Nominierung #7: Das BMI – für die verweigerte Auskunft über die Vergabe von Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik
Die Republik verweigert die Nennung der Leute, die im besonderen Interesse der Republik eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben.
Zwischen 2007 und 2018 wurden 287 Personen nach einem Gesetz eingebürgert, das die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen “besonderem Interesse der Republik” regelt. Das Interesse der Republik ist oft wirtschaftlicher Natur aber auch SportlerInnen, KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen werden mit diesem Gesetz oft eingebürgert. Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Věra Jourová, nennt die Ausstellung dieser sogenannten “Golden Passports” ein Sicherheitsrisiko, weil oft der Ursprung der Investitionen nicht klar ist. Das Forum Informationsfreiheit wollte deswegen vom Bundesministerium für Inneres wissen, wer die Personen waren, die im besonderen Interesse der Republik 2014 und 2015 eingebürgert worden sind. Das Innenministerium verweigert die Auskunft und das obwohl die Namen 2016, 2017 und 2018 im Ministerratsprotokoll öffentlich gemacht wurden. Begründen tut das Innenministerium die Verweigerung der Beantwortung mit dem Verweis auf Datenschutz und das Amtsgeheimnis.
Nominierung #6: Das BMASGK – mit der nicht veröffentlichten Evaluierung zur “Aktion 20.000”
Das BMASGK veröffentlicht die Evaluierung zur “Aktion 20.000” seit Februar 2018 nicht. Der angekündigte Endbericht, in den die Evaluierungsergebnisse eingearbeitet werden sollen, wurde um ein Jahr auf Ende 2019 nach hinten verschoben.
Die “Aktion 20.000” war ein Projekt der rot-schwarzen Regierung, das von der türkis-blauen Regierung Ende 2017 wieder eingestellt wurde. Bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 ist eine Version der “Aktion 20.000” wieder beschlossen worden. Um die Wirksamkeit der Maßnahme überprüfen zu können, hat die damalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Evaluierungen angeordnet. Die Kosten der beiden Studien belaufen sich auf rund 246.000 Euro. Diese Evaluierung liegt dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zwar seit Februar 2018 vor, veröffentlicht wird sie aber nicht. Stattdessen hat die damalige Sozialministerin versprochen, dass die Ergebnisse der Evaluierung in einen Endbericht eingearbeitet werden würden. Der Endbericht hätte dem Gesetz nach bis Ende 2018 veröffentlicht werden müssen. Dieses Gesetz wurde allerdings geändert – und der Bericht auf Ende 2019 verschoben. Die Evaluierung bleibt unveröffentlicht.
Nominierung #5: FPÖ-Landesräte in Oberösterreich – für die verweigerte Auskunft über beauftragte PR-Firmen
Drei FPÖ-Mitglieder der oberösterreichischen Landesregierung wollen nicht sagen, welche Agenturen sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit um insgesamt 88.000 Euro beauftragt haben.
Im Nationalrat gibt es immer wieder Anfragen zu Werbeausgaben der Ministerien und MinisterInnen. Dabei wird nicht nur gefragt, was wo beworben wird, sondern auch welche Agenturen beauftragt wurden. Die Ministerien liefern in ihren Beantwortungen dann eine Auflistung der beauftragten Agenturen und Kosten. Das gleiche wollte der oberösterreichische Landesabgeordnete Severin Mayr von den FPÖ-Landesräten Manfred Haimbuchner, Günther Steinkellner und den (inzwischen zurückgetretenen) Elmar Podgorschek wissen. Die sagten zwar, dass sie insgesamt über 88.000 Euro ausgegeben haben aber nicht, wer diese Zahlungen bekommt. Die Begründung der oberösterreichischen Landesräte? “Wir haben mit den Agenturen Rücksprache gehalten. Die haben ein wirtschaftliches Interesse, dass sie im Zusammenhang mit politischen Büros nicht genannt werden. Denn die Kunden dieser Agenturen sind nicht nur politischer Herkunft”, zitiert das profil den Sprecher von Haimbuchner.
Artikel zum Hintergrund: Berichterstattung im profil
Nominierung #4: Das BMVRDJ – mit der fehlenden Antwort zu Anzeigen und Verurteilungen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt
In einer Presseaussendung teilt das Bundesministerium für Inneres am 10. Mai 2019 mit, dass die Polizei mit neuer Munition ausgestattet werden wird. Bis Juni 2020 soll die Munition österreichweit ausgeliefert sein. Als Grund für die Anschaffung der neuen Munition nennt der damalige Innenminister Herbert Kickl eine steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizistinnen und Polizisten. Deswegen wollte sich die NGO epicenter.works einen Überblick zur Gewalt gegen die Polizei verschaffen. Dafür hat es das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gefragt, wie viele Anzeigen und Verurteilungen bzw. offene Verfahren es in den letzten Jahren nach §269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) gegeben hat. Das Justizministerium hatte zur Beantwortung der Frage acht Wochen Zeit, laut Anfragesteller kam innerhalb der Frist keine Antwort – und das obwohl sie von der NGO nach 54 Tagen auf die Überschreitung der gesetzlichen Frist hingewiesen wurde.
Nominierung #3: Das BMASGK – mit der fehlenden Auskunft über Pferde-Allergien
Das Gesundheitsministerium verweigert die Information, denn: Für Pferde-Allergien sei man nicht zuständig. Wer dafür zuständig wäre, sagt das Ministerium nicht.
Über Monate waren Polizeipferde ein immer wiederkehrendes Thema: Ein Bürger wollte deshalb wissen, wie viele Menschen in Österreich bzw. in Wien gegen Pferde allergisch sind. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ließ die Frist zur Beantwortung gesetzwidrig verstreichen. Der Bürger musste drei Mal auf die Fristüberschreitung hinweisen, bevor das Bundesministerium auf seine Anfrage reagierte. Das BMASGK sei nach eigenen Angaben nicht für die Anfrage zu “Allergien gegen Pferde” zuständig. Der Bürger hat daraufhin einen Bescheid verlangt – und statt einem Bescheid die gleiche Antwort noch einmal bekommen. Wer für solche Statistiken zuständig ist, hat das Ministerium nicht gesagt.
Nominierung #2: Die Stadt Wien – und die Verträge und Gutachten zum Verkauf der Semmelweis-Gründe
“Die Semmelweis-Gründe”: Die Stadt Wien hält die Verträge zum Verkauf von Grundstücken und Immobilien im 18. Bezirks geheim. Auch das Gutachten, das den Verkaufswert bestimmte, wird nicht gezeigt.
Im Jahr 2012 verkaufte die Stadt Wien mehrere Gründe auf dem “Semmelweis-Areal” in Wien-Währing. 2018 wurde bzgl Ausschreibungen und der Rolle eines Gutachter sogar von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Jener Gutachter, dessen Gutachten für die Bemessung des Wertes herangezogen wurde, habe selbst auf diesem Areal ein Gebäude gekauft, berichten Medien. Und demnach soll der Verkaufspreis unter Wert erfolgt sein. Laut Staatsanwaltschaft sei es nicht nachvollziehbar, wieso bei beiden Verkäufen ohne öffentliche Ausschreibung verkauft wurde, obwohl dies, auch laut Rechnungshof, notwendig gewesen wäre.
Die Stadt Wien verweigert aber nach entsprechender Anfrage die Herausgabe der Verträge über den Grundstücksverkauf in Wiener Top-Lage und des dazugehörigen Gutachtens, das den Wert dieser Liegenschaften beurteilen sollte. Sie begründet das mit dem Amtsgeheimnis und Datenschutz. Das Gutachten wollte die Stadt im Dezember 2018 wegen des Schutzes der personenbezogenen Daten des Gutachters und seines wirtschaftlichen Interesses nicht herausgeben; obwohl der Name des Gutachters bereits im September 2018 öffentlich in den Medien genannt worden war.
Nominierung #1: Das Land NÖ & FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl – mit dem Vertrag des Asylheims Drasenhofen
Das Land Niederösterreich hält den echten Vertrag mit dem Betreiber des umstrittenen Asylheims Drasenhofen geheim.
Ein Auffangzentrum für unbegleitete jugendliche Asylwerber im niederösterreichischen Drasenhofen hat vergangenes Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Dort wurden unbegleitete jugendliche Flüchtlinge vom zuständigen Landesrat Gottfried Waldhäusl einquartiert. Die Jugendlichen wurden von Securities mit Hunden bewacht, durften alleine nicht ins Freie und das Lager war mit Stacheldraht eingezäunt. Die Asylkoordination Österreich nennt das Asylheim ein “Straflager”. Verträge mit der Sicherheitsfirma wurden von einem Landesjuristen “nicht als sachlich und richtig” qualifiziert, er forderte eine neuerliche Überprüfung. Dazu gab es Medienberichte über angebliche Kickback-Zahlungen rund um den Vertrag. Das Forum Informationsfreiheit wollte deshalb wissen mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, welche Preise ausverhandelt wurden und wie viel das Land Niederösterreich schon gezahlt hat. Darüber hinaus: Welche Sicherheitsleistungen wurden vereinbart, wie lange läuft der Vertrag und zu welchen Konditionen kann der Vertrag vom Land Niederösterreich aufgelöst werden.
Geschickt hat das Land Niederösterreich einen Blanko-Standardvertrag und darauf verwiesen, dass dieser Vertrag “im Wesentlichen” bei allen Quartieren angewendet worden ist – angeblich. Der echte Vertrag wurde damit verweigert und wird weiter geheim gehalten.
Platz: Stadt Innsbruck, für die Weigerung die Sprengelergebnisse der heurigen Bürgermeisterwahl herauszugeben;
Platz: die niederösterreichischen Gemeinden (in Verbindung mit Gemeindebund, Gemeindevertreterverband und Land NÖ), dafür, Gebühren von insgesamt fast 8.000 Euro allein für die Frage anzudrohen (und teils schon verrechnen), wie vielen Menschen vor der Landtagswahl 2018 das Wahlrecht aberkannt wurde;
Platz: das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das seine Stellungnahme zum umstrittenen Entwurf für das sogenannte „Standortentwicklungsgesetz“ nicht veröffentlicht hat.
Sonderpreis und Goldener Informationsfilter an Kurz und Kickl
Der „Goldene Informationsfilter“ ging an „Innenminister Herbert Kickl und Mitarbeiter“ für den jüngsten „Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit“.
Ein Sonderpeis ging an Bundeskanzler Sebastian Kurz: Vor 5 Jahren hat er noch als Staatssekretär und JVP-Obmann die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz unterstützt, und seither immer wieder politisches Kapital aus entsprechenden Ansagen geschlagen. Nun ist er der erste Bundeskanzler der vergangenen drei, bei dem die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht einmal mehr im Regierungsprogramm stehen – und dessen Haus entsprechenden Pläne zuletzt eine klare Absage erteilt hat.
2017: Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für die Aufrechterhaltung des Amtsgeheimnisses
Wir haben die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit der Mauer des Schweigens ausgezeichnet, die nach über drei Jahren parlamentarischer Behandlung nicht Willens waren, das antiquierte Amtsgeheimnis endlich durch ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information zu ersetzen.
2015: Das Innenministerium für die Verwehrung des Journalisten-Zugangs zum Ayselzentrum
Auf den ersten Platz gewählt wurde das Bundesministerium für Inneres für seine Informationspolitik rund um das Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen.
Den zweiten Platz teilten sich das Büro der Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima für die nachhaltige Weigerung von Auskunftserteilung zu einem von der Stadt über eine Tochterfirma betriebenens Tierheim und das Amt der Burgenländischen Landesregierung für die Weigerung die Kosten einer Burgenland-„Kurier“-Sonderbeilage kurz vor der Landtagswahl offenzulegen.
2014: Der Wiener Stadtschulrat – für Verweigerung von Elterneinsicht in Lesetests der Kinder
Den ersten Platz belegte der Wiener Stadtschulrat für seine Weigerung, Eltern Einsicht in den Text eines Lesetestes ihrer Kinder zu gewähren.
Der zweite Platz ging Punktegleich an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für seine Weigerung, die Firmen zu nennen, die von der Republik anerkannte Eurofighter-Gegengeschäfte erhalten hatten – wir haben diese Liste erfolgreich freigeklagt – und an das Bundesministerium für Inneres, für intransparentes agieren rund um die Auftragsvergabe für den Betrieb des Schubhaftzentrums Vordernberg.