Forum Informationsfreiheit gratuliert Max Schrems zu wichtigem Sieg für die Bürgerrechte

Wien, 6. Oktober 2015 – Das Forum Informationsfreiheit (FOI) gratuliert dem Datenschutzaktivisten Max Schrems zu seinem wichtigen Etappensieg im Einsatz für einen stärkeren Schutz der Online-Privatsphäre. Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem von Schrems angestrengten Verfahren gegen die Irische Datenschutzkommissarin das “Safe Harbor”-Datenübermittlungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA aufgehoben.

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Grund- und Bürgerrechte in Europa. Das Urteil zeigt auf eindrucksvolle Weise, dass das zivilgesellschaftliche Engagement eines einzelnen Bürgers etwas bewegen kann”, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit. „Der Fall unterstreicht wie wichtig der Einsatz für BürgerInnenrechte in Österreich ist.“

FOI dankt Schrems für die Unterstützung von Transparenzgesetz.at

 Gleichzeitig möchte sich das FOI bei Max Schrems auch für seine Unterstützung der Kampagne Transparenzgesetz.at bedanken. Der Jurist hatte sich mehrfach für ein Recht der Bürger auf Information auch in Österreich ausgesprochen.

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die zentrale NGO in Österreich für das Bürgerrecht auf Zugang zu Information und wurde mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit 2013 und dem Demokratiepreis 2014 des Österreichischen Parlaments ausgezeichnet.

Die Kampagne Transparenzgesetz.at, die sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Bürgerrecht auf Zugang zu Information einsetzt, wird auch vom Bürgerrechtler Max Schrems unterstützt.

Über die vom FOI betriebene Webseite FragDenStaat.at können Österreichs BürgerInnen unkompliziert und öffentlich verbindliche Anfragen an öffentliche Stellen richten.

 

Rückfragen:

Mathias Huter, Generalsekretär
Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at
Mobil: 0699/126 39 244

http://informationsfreiheit.at

Österreich verletzt die Informationsfreiheit und verstößt damit gegen die Menschenrechte

Dass Österreich manchmal Impulse von außen braucht, um auch hierzulande international längst selbstverständliche Standards zuzulassen, ist traurig – aber immer noch wahr. Privatradio und Privatfernsehen verdanken wir etwa dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der das damalige Rundfunkmonopol im Jahr 1993 als verfassungswidrig eingestuft hat.

Und gestern fiel in Strassburg eine Entscheidung, die für Österreich sogar noch von wesentlich weitreichender Bedeutung sein könnte, als viele bisherigen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern entschieden, dass Österreich Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonferenz  (EMRK) verletzt und damit gegen die Menschenrechte verstößt. Denn das Recht auf Information ist klar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verknüpft.

Was war passiert?

Eine Tiroler NGO hat von der Tiroler Landesgrundverkehrskommission Zugang zu ihren Entscheidungen verlangt, war aber am sogenannten Tiroler “Auskunftspflichtgesetz” und in weiterer Folge an den österreichischen Gerichten gescheitert. Selbst der österreichische Verfassungsgerichtshof interpretierte, dass Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht auf Zugang zu Information garantiere.

Die Tiroler NGO beschwerte sich über eine derartige Rechtsauffassung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und dieser sieht das – wie gestern bekannt wurde – komplett anders: Denn nicht nur die Presse, sondern auch NGOs, erfüllen in einer demokratischen Gesellschaft die Rolle eines “Watchdog”. Werden einer NGO Informationen von öffentlichem Interesse verweigert – und das war hier der Fall – so berührt das Artikel 10 der Menschenrechtskonvention.

War die Auskunftsverweigerung durch österreichische Behörden zulässig?

Nein, sagt der EGMR und erteilt Österreich (und Tirol) eine schallende Ohrfeige: Denn die Grundverkehrskommission hat über die geforderten Informationen verfügt. Die Schwierigkeiten bei der Anonymisierung (und etwaige damit verbundene Kosten) seien demnach selbstverschuldet. Es war die Grundverkehrskommission die sich dafür entschieden hat, ihre Entscheidungen jahrelang geheim zu halten – obwohl diese von erheblichem öffentlichem Interesse sind.

Das finale furioso der Entscheidung ist es wert wortwörtlich zitiert zu werden:

“[Der Gerichtshof] kommt zum Ergebnis, dass die vollständige Verweigerung des Zugangs zu den Entscheidungen der Grundverkehrskommission unverhältnismäßig  [und damit menschenrechtswidrig] war. Die Grundverkehrskommission, der – kraft eigener Entscheidung – ein Informationsmonopol bezüglich ihrer Entscheidungen zukam, machte es der NGO auf diese Weise unmöglich, ihre Recherche [durchzuführen … ] und sich in sinnvoller Weise am Gesetzgebungsprozess […] zu beteiligen. […] Der Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit der NGO kann daher nicht als in einer demokratischen Gesellschaft notwendig angesehen werden. Daher ist Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt“.

Die bisherige österreichische Praxis, Auskünfte als Gnadenakt zu gewähren, ist damit rechtlich nicht mehr haltbar.

Stattdessen sind die Aufkunftspflichtgesetze im Einklang mit Artikel 10 Menschenrechtskonvention so anzuwenden, dass Auskunft grundsätzlich zu erteilen und die Geheimhaltung die Ausnahme ist.

Ein Hinweis zum Schluss: Das Urteil ist noch nicht endgültig. Österreich kann in den kommenden Tagen gegen das Urteil bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Berufung einlegen.

Das wäre ein Anschlag auf die Informationsfreiheit. Deswegen gilt es in den kommenden Tagen besonders wachsam nach Strassburg zu blicken.

 

Alle Jahre wieder… Right To Information-Studie: Österreich weltweit auf letztem Platz.

Die Menschenrechtsorganisation Access Info Europe und das Zentrum für Law and Democracy in Kanada sehen Österreich weiterhin auf dem weltweit letzten Platz bei Informationsfreiheit.

In der Right to Information-Studie werden die Parameter untersucht unter denen BürgerInnen Zugang zu staatlichen Informationen haben. Nach 2011 (Platz 89 von 89) und 2012 (Platz 93 von 93) kam Österreich heuer auf Platz 95 von 95 untersuchten Nationen. Eine Leistung, immerhin bedarf es einer gewissen Konsequenz um unangefochtener Letzter zu sein und das auch drei Jahre lang in Folge zu bleiben!

Das Ö1-Morgenjournal berichtete über den weltweit  intransparentesten Staat und lud den Gründer von Transparenzgesetz.at, Josef Barth, um halb sieben Uhr morgens als Studiogast ins Morgenjournal.

Ö1 Morgenjournal

Der Standard griff das Thema ebenfalls auf und erklärte unter anderem, dass die neuen Chefverhandler in Sachen Informationsfreiheit in der Koalition nun ÖVP-Seniorenbundobmann Andreas Khol und SPÖ-Landeshauptmann Hans Nissl seien.

Die Wiener Zeitung erläutert unterdessen sehr genau, wo die Kritikpunkte an den – ohnehin schon sehr unkonkreten – Vorschlägen für ein Informationsfreiheitsgesetz der Regierungsparteien liegen.

Tags darauf druckt Die Presse einen kompromisslosen Kommentar von Ulrike Weiser ab, der uns Zeile um Zeile vor Augen führt, mit welcher Dringlichkeit wir – die Bürgerinnen und Bürger – unser Recht auf Information einfordern müssen. Er sei allen ans Herz gelegt – auch oder besonders den Regierenden.

Auch Sat1/Puls4 und ATV (1:45 – 2:20) haben Josef Barth interviewt, der erneut unterstreicht, wieso die BürgerInnen einer modernen Demokratie – und als solche würde sich der Staat Österreich sicherlich bezeichnen – ein Recht auf umfassende Informationen haben.

Selbst die Krone, Heute und Österreich berichteten – wenn auch der Vorstoß das Amsgeheimnis abzuschaffen alles, nur keine “Regierungsinitiative” war, wie das die Krone behauptet. Vielmehr ging die Initiative von Transparenzgesetz.at aus, die Regierung hat nur versucht auf einen fahrenden Zug aufzuspringen.

Die zahlreichen Berichte über das neue Schubhaftzentrum in Vordernberg oder das überraschend aufgetauchte Budgetloch, verdeutlichen wie sehr es uns an Transparenz mangelt und zeigen klar auf, was Österreichs BürgerInnen nicht wissen dürfen.

Dieses Paradigma muss sich endlich umkehren: die BürgerInnen dürfen wissen! Wir haben ein Recht auf Information. Punkt.

#RTKD2013AT: Zwei Rednerinnen für Transparenz in Österreich

Die Initiative Transparenzgesetz.at lädt zum ersten “Right to Know Day” in Österreich!

Mit dieser Veranstaltung wollen wir das Bewusstsein für Bürgerrechte stärken und ein Zeichen gegen die Amtsgeheimniskrämerei und eine Herrschaftswissensverwaltung setzen. Gleichzeitig wollen wir – am Tag vor der Nationalratswahl – die Parteien an ihr Versprechen erinnern, das Amtsgeheimnis nach 93 Jahren endlich abzuschaffen und durch ein verfassungsmäßig garantiertes Recht der Bürger auf Information durch die Verwaltung zu ersetzen.

Denn: Informationsrechte sind Bürgerrechte.

Keynote

Helen

Helen Darbishire, Access Info Europe

How transparent is Austria?
The right to know (and the need for transparency) in comparison with other EU-countries

Gründerin von Access Info Europa, der in Madrid ansässigen EU-weit agierenden NGO zur Stärkung der Informationsfreiheit sowie des Freedom of Information Advocates Network. Als Executive Director von Access Info Europe berät sie Parlamente in Europa, Lateinamerika und Afrika in der Ausarbeitung und Umsetzung von gesetzlichen Grundlagen zur Meinungs- und Informationsfreiheit. Vor Access Info Europa hat sie für zahlreiche NGOs und zwischenstaatliche Organisationen wie die UNESCO, den Europarat, die OSZE und die Weltbank gearbeitet.

Schmidt

 

 

 

 

 

 

Katharina Schmidt, Autorin “Die Akte U.”:

Dunkle Geschäfte im Schutz der Verwaltung
Fünf Affären aus Österreich, die mit freiem Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht passiert wären

Redakteurin der „Wiener Zeitung“. Im Zuge ihrer journalistischen Tätigkeit hat sie sich intensiv mit dem Korruptionsuntersuchungsausschuss befasst; 2013 erschien in Zusammenarbeit mit Gabriela Moser, der Vorsitzenden des Korruptions-untersuchungsausschusses (Grüne), das Buch „Die Akte U. Das Protokoll des Untersuchungsausschusses“.

Am 28. September ist “Right To Know”-Day!

In Österreich gehen die Uhren anders. Man könnte auch sagen, sie laufen langsamer. Anders ist nicht zu erklären, …

… dass das Amtsgeheimnis noch immer – seit 1920 – in der Verfassung steht.

… dass Österreich die schlechteste Gesetzeslage in puncto Informationsfeiheit der gesamten EU hat.

… dass der Right To Know Day seit 10 Jahren weltweit gefeiert wird, nur in Österreich bisher nicht.

Wenn es nach uns ginge, wären diese Tatsachen längst Geschichte. Aber für die ersten beiden braucht es die Zustimmung der Regierungsmehrheit.

Was aber den letzten Punkt betrifft, setzen wir dem Warten jetzt ein Ende:

Denn wir holen den Right To Know Day endlich nach Österreich!

Am 28. September, von 9.00 bis 12.00 Uhr, im Presseclub Concordia in der Bankgasse 8, im ersten Bezirk.

Wir wollen mit euch ein Zeichen gegen die Amtsgeheimniskrämerei und eine Herrschaftswissensverwaltung setzen. Schließlich gehören Informationen den Bürgerinnen und Bürgern, die Verwaltung verwaltet sie nur. Denn: Informationsrechte sind Bürgerrechte!

Darum: Kommt vorbei!
Wir freuen uns auf Euch!

Hamburg goes Vienna: Transparenzgesetz.de meets Transparenzgesetz.at

Dienstag kommender Woche kommt Hamburg nach Wien. Die Wiener Grünen haben Daniel Lentfer, quasi einen der – sehr jungen – Väter des Hamburger Transparenzgesetz nach Wien eingeladen. Josef Barth war bereits im Februar einige Tage bei ihm in Hamburg, um bei einer Diskussion zu referieren – und um uns von dort was abzuschauen – und hat Daniel gefragt, warum er die Sache so wichtig findet.

Terminaviso: http://www.facebook.com/events/647205321959679/

“Wir wollen Informationsfreiheit statt obrigkeitsstaatlicher Geheimniskrämerei. Für Offenheit und Beteiligung – gegen Korruption.”

Daniel Lentfer (Mehr Demokratie e.V.) präsentiert
das Hamburger Transparenzgesetz.

Anschließend Kamingespräch mit:

> Josef Barth (Initiative Transparenzgesetz.at)
> Daniela Musiol (Grüne Nationalratsabgeordnete)
> Georg Niedermühlbichler (LTAbg., SPÖ Wien)
> Klaus Werner-Lobo (LTAbg., Grüne Wien)
Moderation: Lisa Mayr (Der Standard)

Dienstag, 14. Mai 2013, um 18 Uhr
Rathaus, Top 24 (Arkadenhof, Erdgeschoß, Eingang Liechtenfelsgasse)

Josef Barth und Daniel Lentfer, Hamburg 2013

 

Diskussion mit der Informationsbeauftragten des Transparenz-Vorzeigelandes Slowenien

Die Intitiative Transparenzgesetz.at lädt in Kooperation mit dem Forum Journalismus und Medien (FJUM) zur Diskussion mit der Informationsbeauftragten von Slowenien: Natasa Pirc Musar

“Die Informationsbeauftragte als Schlüssel zu Transparenz in Politik und Verwaltung”

Transparenz-Vorzeigeland Slowenien: Wie eine ehemalige Journalistin als Informationsbeauftragte des Parlaments die Rechte der Bürger wahrt

Diskussion mit Natasa Pirc Musar und Transparenzgesetz.at

Sie wurde vom Präsidenten vorgeschlagen, vom Parlament gewählt und ist nur dem Verfassungsgerichtshof verantwortlich: Seit fast 10 Jahren kontrolliert die ehemalige TV-Journalistin Natasa Pirc Musar als Beauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz, ob staatliche Behörden auch alle Dokumente offenlegen, auf die die Bürger ein Recht haben.

In Wien erklärt sie, warum Transparenz nicht so viele Probleme verursacht, wie Politik und Verwaltung das oft befürchten – und warum auch Österreich das Rad diesbezüglich nicht neu erfinden muss.

▪ Zeit: Mi, 24. April, 18.30 Uhr
▪ Ort: Karl Kraus-Saal (unweit vom Kanzleramt)
Vortrag auf Englisch, Fragen können auf Deutsch gestellt werden.

Wir freuen uns auf Euch.