Forum Informationsfreiheit: Entwurf für Amtsgeheimnis-Abschaffung stellt keinen Transparenz-Kulturwandel in Verwaltung sicher

Fehlender Informationsfreiheitsbeauftragter und mangelhafter Rechtsschutz sind zentrale Schwachstellen des Informationsfreiheitsgesetzes

Wien – 15 April 2021. Der Regierungs-Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information eingeführt werden soll, würde zwar Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bringen, in vielen wichtigen Aspekten ist der Entwurf jedoch äußerst unambitioniert. Das betont das Forum Informationsfreiheit (FOI), das sich seit Jahren für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz einsetzt, in einer ausführlichen Stellungnahme. Österreich ist das letzte demokratische Land Europas ohne Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten.

„Das selbstgesetzte Ziel der Regierung, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft rasch, unbürokratisch und ohne finanziellen Aufwand Informationen und Dokumente erhalten können, wird in der vorliegenden Fassung nicht erreicht. Insbesondere dann nicht, wenn es um politisch relevante Informationen geht, die eine staatliche Stelle nicht öffentlich machen möchte. Unsere Erfahrung zeigt: monatelange Fristen werden von Politik und Behörden oft ausgereizt. Die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall entscheiden, können angefragte Informationen nicht einmal selbst einsehen, und Behörden können sogar höchstgerichtliche Entscheidungen zur Transparenz einfach ignorieren“, so FOI-Vorstandsvorsitzender Mathias Huter.

Zentrale Schwäche: Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle

Zentrale Schwäche des Gesetzesentwurfs ist das Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle in Form eines/r unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, die Behörden umfassend bei der Auslegung und Anwendung von Transparenz-Bestimmungen beraten, als Anlaufstelle für BürgerInnen im Streitfall rasch und unbürokratisch über die Herausgabe von Informationen entscheiden, und die Umsetzung des Gesetzes kontrollieren würde.

„Ohne Informationsfreiheitsbeauftragte wird es keinen Kulturwandel in Politik und Verwaltung hin zu mehr Transparenz und Offenheit geben. In vielen europäischen Ländern zeigt sich klar, dass Informationsfreiheit in der Praxis nur gelebt wird, wenn es eine Kompetenz- und Kontrollstelle für staatliche Transparenz gibt. Ohne solche Stelle steht zu befürchten, dass BürgerInnen ihr Recht auf Zugang zu staatlicher Information kaum durchsetzen werden können, und dass Behörden weiterhin bei Anfragen zu politisch brisanten Themen mauern können, ohne Konsequenzen und Sanktionen befürchten zu müssen”, sagt Huter.

Echte Kontrolle kann weiterhin verhindert werden

„So kann echte öffentliche Kontrolle darüber, wie Steuergeld und öffentliche Ressourcen verwendet werden und auf welcher Informationsbasis die öffentliche Hand Entscheidungen trifft, auch in Zukunft effektiv verhindert werden”, sagt Huter.

Eine vierwöchige Frist bis zur Auskunftserteilung, die noch verlängert werden kann, untergräbt die Möglichkeit für JournalistInnen und die Zivilgesellschaft, rasch wichtige Informationen zu aktuellen Diskussionen erhalten zu können. Die vorgesehene automatischen Veröffentlichung von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte deutlich ambitionierter gestaltet werden. „Hier gibt es keinen Mechanismus, der die Veröffentlichungspflicht mit Leben erfüllt – wie bei Open Data wird es viele Behörden geben, die sich dafür einsetzen – und einige, die ihre Pflichten ohne Konsequenzen vernachlässigen.“

Hauptsächlich gesetzliche Festschreibung schon geltender Gerichtsentscheidungen

Der Gesetzesentwurf ist eine Verbesserung gegenüber früheren Entwürfen und den derzeit geltenden Auskunftspflichtgesetzen und enthält wichtige Klarstellungen – etwa dazu, dass alle Arten von Informationen und auch Dokumente grundsätzlich anfragbar sind und dass – wenn Geheimhaltungsinteressen zutreffen – ein teilweiser Informationszugang statt vollständiger Geheimhaltung geboten ist. Viele dieser Klarstellungen sind jedoch Festschreibungen der aktuell aufgrund von Entscheidungen der Höchstgerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geltenden Rechtslage, über diese Mindeststandards wird kaum hinaus gegangen.

So ist zwar für Anfragen eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, als erste Beschwerdeinstanz ist jedoch das Verwaltungsgericht vorgesehen, das nur gebührenpflichtig befasst werden kann. Diese Gebühren fallen auch dann an, wenn Behörden den Informationszugang klar zu Unrecht verweigern – und werden bei Erfolg vor Gericht nicht rückerstattet. FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner, der schon zahlreiche erfolgreiche Verfahren gegen Behörden geführt hat: „Gegen Behörden, die sich unwillig zeigen und das Mindestmaß an Transparenz anstreben, wird jedes Informationsbegehren ein bürokratischer Albtraum bleiben. Konsequenzen für Behörden, die sich intransparent zeigen, gibt es nicht – nur Gebühren und Mühen für Anfragesteller.“

Mathias Huter: „Seit Jahren beschwören Politiker und Parteien einen dringend nötigen Kulturwandel. Nun hätte die Politik die Gelegenheit, ihn durchzusetzen. Von Strukturen und Systemen, die ihn wirklich voran bringen könnten, ist in diesem Entwurf leider keine Spur.“

Bestrebungen verschiedener Institutionen, gegen Transparenz-Reformen im jeweiligen Einflussbereich aufzutreten, kritisiert das FOI: „All die in letzter Zeit ans Licht gekommenen Korruptions-Vorwürfe und Affären machen klar: Es braucht einen wirklich großen Wurf bei staatlicher Transparenz. Öffentliche Kontrolle muss nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis sichergestellt werden.“

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit zehn Jahren mit Projekten wie dem Watchblog Amtsgeheimnis.at, der Kampagne Transparenzgesetz.at und der Anfrageplattform FragDenStaat.at für ein Bürgerrecht auf Informationsfreiheit und ein transparentes Österreich. Es hat mehrfach Musterverfahren gegen Behörden geführt und wegweisende höchstgerichtliche Entscheidungen erreicht.

 

Rückfragen:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
0699 126 39 244
office@informationsfreiheit.at

KlagDenStaat, Teil Eins (oder: Gegengeschäfte und der Kampf gegen Windmühlen)

Vor über 6 Monaten habe ich den ersten Rechtsstreit meines Lebens eingeleitet.

Aber von vorne:
Am 2. Juli 2002 beschloss die Regierung Schüssel I (Koalition ÖVP/FPÖ) , Kampfflugzeuge des Typs Eurofighter Typhoon zu kaufen. Die Entscheidung fiel erst nach einer zweiten Ausschreibung, die erste wurde storniert. Und sie fiel überraschend: in der Öffentlichkeit wurden zuvor Flugzeuge der Typen F-16 oder Gripen als Favoriten genannt.

Teil der Abmachung mit Eurofighter GmbH waren Gegengeschäfte in Höhe von 200% des Verkaufspreises – der Konzern verpflichtete sich, bei österreichischen Firmen in dieser Höhe einzukaufen. 2006 kritisierte der Rechnungshof die “intransparenten und missverständlichen” Anrechnungskriterien für die Gegengeschäfte.

Vergangenes Jahr präsentierten wir das Portal FragDenStaat.at. Dieses macht es für Bürger_innen einfacher ihr Recht auf Information gegenüber Behörden durchzusetzen. Behörde auswählen, in die vorgefertigte Anfrage eingeben, welche Informationen man will und los geht’s. Eine meiner ersten Anfragen – am 13.Februar 2013 – war nach der Liste der Eurofighter-Gegengeschäfte.

Ich wollte wissen, welcher Anteil der vereinbarten Gegengeschäfte schon erreicht ist und wer von dieser Abmachung profitierte: https://fragdenstaat.at/anfrage/gegengeschafte-eurofighter/

Was ich als Antwort bekam, hat mich sehr verwundert.

Die Antwort

Die Antwort vom 10. April 2013 – der letztmögliche Tag der achtwöchigen Frist für Antworten – war ernüchternd. Zitat:

Was darüber hinaus die Nennung von Unternehmen betrifft, die Gegengeschäfte abgewickelt haben, ist folgendes zu sagen:  1. Die im Gegengeschäftsvertrag vereinbarte Kompensationshöhe ist noch nicht erreicht, die Vertragserfüllung ist demgemäß noch nicht abgeschlossen.  1. (sic) Durch eine mögliche nachträgliche Korrektur der angerechneten Gegengeschäfte kann es auch noch zu einer Korrektur der beteiligten Unternehmen kommen.  2. (sic) Die Staatsanwaltschaft Wien führt derzeit Ermittlungen durch, in deren Zusammenhang auch die Gegengeschäfte einer Prüfung unterzogen werden. Eine Veröffentlichung von Daten zu einzelnen Gegengeschäften zum jetzigen Zeitpunkt könnte die staatsanwaltlichen Ermittlungen nachteilig beeinflussen.  Darüber hinaus wurde im Gegengeschäftsvertrag grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbart.

Ich war verwirrt. Ich hatte eine aktuelle Liste angefordert, keine endgültige. Dass es noch zu Korrekturen kommen kann, war klar.

Warum können Ministerien grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbaren – und mit wem – Melder der Gegengeschäfte oder Verkäufer der Eurofighter – wurde das vereinbart?
Warum gibt es trotz der offenbar wichtigen Vertraulichkeit eine ältere Liste, die vom Parlament veröffentlicht wurde?
(und warum wird das als Grund angegeben, um mir die aktuelle Liste vorzuenthalten?)

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Ich forderte erneut einen Bescheid. Bereits bei der Anfrage am 13. Februar hatte ich, für denFall der Nichtbeantwortung, einen Bescheid gefordert. Das wurde ignoriert.

Wieso ist das wichtig? Ein Bescheid ist eine rechtlich gültige Niederschrift einer behördlichen Entscheidung, in der genau argumentiert werden muss, aufgrund welcher Gesetze eine Entscheidung getroffen worden ist. Einen Bescheid braucht man, um gegen eine Entscheidung Rechtsmittel einzubringen. Die Verwaltung hat 6 Monate Zeit, um diesen zu erstellen. Ich erhielt ihn am 9.7.2013 (fast ein halbes Jahr nach meiner Anfrage).

Gegen diesen Bescheid gehe ich nun gerichtlich vor. Dadurch weiß ich u.a. folgendes:

  • die einzige Information, die (laut Akt) zu meiner Anfrage eingeholt wurde, war mein ZMR-Auszug (“Wer ist das?”)
  • nicht im Akt vermerkt, aber durch Nachfrage erfahren: die Staatsanwaltschaft wurde angerufen, die Frage lautete aber sinngemäß: “Ist es eh okay, wenn wir die Auskunft verweigern?”

Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgerichtshof. Die durchschnittliche Verfahrensdauer dort betrug 2012 19 Monate. Ein unbürokratisches, schnelles Verfahren sieht anders aus.

Währenddessen hat sich an anderen Fronten einiges getan: viele Politiker_innen haben sich für mehr Transparenz ausgesprochen, jede Partei hat unseren grundsätzichen Forderungen zugestimmt. Die Liste der Gegengeschäfte ist weiterhin nicht öffentlich.

Eine unserer Forderungen, die von der Regierung abgelehnt wird, ist die nach einer zentralen Informationsbeauftragten, an die ich mich nach der Erstantwort wenden kann. Eine unabhängige Instanz, die prüft, ob es gerechtfertigt ist, eine Information zurückzuhalten oder nicht – ohne bis zu 6 Monate auf einen Bescheid warten zu müssen, ohne Anwälte suchen zu müssen, ohne vor Gericht ziehen zu müssen.

Diese existiert im aktuellen System nicht und auch der neue Gesetzesentwurf der Regierung sieht keine vor.

Wie geht es jetzt weiter?

Ich warte auf eine Entscheidung in meinem Rechtsstreit, die wohl noch ein Jahr dauern wird – die Aufarbeitung der Eurofighter-Causa zieht sich so ins Jahr 11.
Die Regierung verspricht seit einem Jahr, das Amtsgeheimnis abzuschaffen – der Entwurf ist jedoch eine Zementierung der alten Verhältnisse, unter neuem Namen. Ein Amtsgeheimnis 2.0.

Wir kämpfen weiter – vor Gericht und in der Öffentlichkeit. Weil’s nach über 90 Jahren “Vordemokratie” langsam Zeit wird für echte Demokratie.

Die Geheimschutzordnung für’s Parlament – eine Themenverfehlung

In stillen Kämmerchen bekommt man oft die besten Ideen. Es ist unklar, woher Karlheinz Kopf (der an dieser Stelle schon bekannt ist) die Idee hatte, eine Geheimschutzordnung für das Parlament zu fordern, während die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen werden soll. In dem ursprünglich von derStandard.at veröffentlichten Papier waren mehrere untragbare Punkte vorgesehen:

  • Eine zusätzliche, im deutschen Vorbild nicht vorhandene, Geheimhaltungsstufe für “nur für den internen Gebrauch vorgesehene” Informationen.
    Wir fordern, dass die Inhalte von Dokumenten das einzige Kriterium für Entscheidungen zum Informationszugang sein dürfen. Nie ihre Art oder “vorgesehene Verwendung”.
  • “Strafgesetzliche Bewehrung des Geheimnisschutzes für die beiden höchsten Klassifizierungsstufen”
    Sprich, die Möglichkeit, Parlamentarier strafrechtlich zu verfolgen, sollten sie Informationen weitergeben. Das ist international unüblich – solche Klauseln gelten üblicherweise nur für MitarbeiterInnen in der Verwaltung, nicht für parlamentarische Kontrollinstanzen.
  • Verwertungsverbot
    In der nächsten Punktuation fand sich zusätzlich ein “Verwertungsverbot” – also ein Verbot für Medien, klassifizierte Informationen zu veröffentlichen.

In Zeiten, in denen der Datenschutz täglich als billige Ausrede für die Verweigerung von Informationen missbraucht wird, ist die Forderung nach mehr Geheimhaltung fahrlässig. Wir sprechen uns vehement gegen diesen Vorschlag aus. Vor allem, da er schon im Herbst in Kraft treten und sich maßgeblich auf die aktuelle Amtsgeheimnis-Regelung stützen soll.

Wir haben ihn! #ConcordiaPreis2013

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Vergangenen Donnerstag war es so weit. Im Rahmen der Concordia Preisverleihung im Parlament wurde dem Forum Informationsfreiheit (FOI) der Concordia Preis für Presse- und Informationsfreiheit verliehen. Just in dem Saal, in dem 1920 – vor 94 Jahren (!) – das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang beschlossen wurde. Das nennt man wohl Ironie des Schicksals…

Die Laudatio hielt Alfred Noll, Jurist und Unterstützer unserer Kampagne. Eine gekürzte Fassung davon ist im Standard nachzulesen. Wir legen Sie jeder/m ans Herz. Ein kurzer  Auszug:

“Der ganze Schabernack eines Auskunftspflichtgesetzes beruht auf dem Missverständnis, dass die Bürger Informationen erbitten müssten – während es doch sonnenklar ist, dass alle anfallenden Informationen nicht dem Privateigentum irgendeines Behördenleiters zugehören, sondern das Eigentum der Öffentlichkeit sind.”

Josef Barth kritisierte die in Österreich herrschende Informationsmonarchie, in der Information nach Status anstelle von Rechten vergeben wird. Der aktuell, vom Bundeskanzleramt, präsentierte Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses will ebendieses beibehalten. In keinster Weise garantiert er ein Informationsfreiheitsgesetz, das diesen Namen verdient.

Über die Verleihung haben u.a. der Kurier , Die Presse, profil und die Tiroler Tageszeitung berichtet.

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Wir möchten uns bei allen bedanken, die diesen wichtigen Abend mit uns verbracht haben. Wir freuen uns sehr über die Unterstützung und Auszeichnung, die unser Engagement für ein umfassendes Recht der Bürger und Bürgerinnen auf Information ehrt. Es ist Zeit, dass uns dieses Recht zugestanden wird. Im Jahr 94 (!) des Amtsgeheimnisses muss Schluss damit sein, die Bürgerinnen und Bürgern nur nach Gutdünken mit Informationen zu versorgen! #Wirbleibendran

PS. Eine Auswahl an Fotos des Abends findet man auf der Website des Parlaments oder hier.

 

 

Eine sachliche Diskussion über Transparenz. (Leider ohne die SPÖ.)

Auch so können Verhandlungen sein: transparent.

Nachdem die Regierung seit der Absage der Abschaffung des Amtsgeheimnisses vor fast einem Jahr (Juni 2013) keinen Kontakt mehr gesucht hat, und den im Verfassungsausschuss liegenden Experten-Entwurf auch mit keinem Wort kommentierte, hatten nun einfach *wir* zum runden Tisch geladen.

Und siehe da: Fast alle Parlamentsparteien sind gekommen! 

Gefehlt haben nur zwei Parteien: Das Team Stronach konnte nicht. Und die SPÖ wollte nicht.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer verwies auf spätere Möglichkeiten “im geeigneten Rahmen”, um das Thema zu diskutieren. Der Verfassungssprecher der SPÖ, Peter Wittmann, beschied uns, es sei eine “gute Tradition”, dass sich Abgeordnete nicht zu einem Gesetzesvorschlag äußern, solange die Begutachtungsfrist noch laufe. Leider hatte von den anwesenden Abgeordneten noch niemand etwas davon gehört…

Runder Tisch

(Geladen waren die Verfassungs- bzw. JustizsprecherInnen der Parteien: Wolfgang Gerstl (ÖVP), Albert Steinhauser (Grüne), unsererseits Barth (Initiator von FOI & Transparenzgesetz.at), Hametner (FOI & FragDenStaat.at), Philipp Schrangl (FPÖ), Niko Alm (NEOS)

Es war das erste Mal seit Beginn der Debatte, dass sich auch ein Vertreter einer Regierungspartei einer öffentlichen Diskussion stellte! Alle anderen Termine mit Regierungsvertretern, bei denen wir unseren Standpunkt vorbringen durften, mussten immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Da es für die Verfassungsänderung eine 2/3 Mehrheit braucht, benötigen die Regierungsparteien die Zustimmung von FPÖ oder/und Grünen. Darum war es uns besonders wichtig einmal alle an einen Tisch zu bringen, um wichtige Punkte einmal vor den (in Österreich leider geheim gehaltenen) Ausschuss-Sitzungen und der (in Österreich leider oft mäßig inhaltlichen) Schlussdebatte im Parlament besprechen zu können.

Es war ein gutes Setting, um die Abgeordneten auf einige wichtige Punkte aufmerksam zu machen, die in der Oberflächlichkeit des Tagesgeschäfts vielleicht bisher einfach zu wenig berücksichtigt worden waren.

Das Outcome?

Vor allem vier Punkte des aktuellen Entwurfs des Bundeskanzleramts wurden endlich mal wirklich inhaltlich besprochen und intensiver diskutiert. (Ohne das übliche “Wir sind eh dafür, man muss nur aufpassen, dass…”) Auch Dank wirklich fundierter Expertise aus dem Publikum (von Datenschützern über Piraten bis Juristen) und vor allem mit dem permanenten fachkundigen Input bei der Klärung vieler Punkte, bei denen auch in der Politik noch Informationsbedarf herrschte, durch Univ. Prof. Dr. Hannes Tretter (Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte).

  • Die Ausnahmen: sollen klar und taxativ formuliert sein, sodass es keine Möglichkeit gibt etwaige Hintertüren hinein zu interpretieren.
  • Die Einheitlichkeit: sollte für ganz Österreich gegeben sein, da es keine Notwendigkeit gibt, Bürgerrechte nach Bundesländern zu zersplittern.
  • Die Interessensabwägung: bei einer Auskunftsverweigerung der Behörde muss gewährleistet sein, um bsp. nicht aufgrund eines Namens in einem Dokument den ganzen Akt zurückhalten zu können.
  • Der/die Informationsbeauftragte: könnte sowas nach slowenischem Vorbild bestens gewährleisten. Auch für die Wichtigkeit dieser Funktion als erste faktische Entscheidungsinstanz zwischen Behörde und BürgerInnen konnte ein besseres Bewusstsein geschaffen werden.

Versprochen wurde aber vor allem, das Gesetz noch vor der Besprechung im Ausschuss öffentlich mit uns zu diskutieren; damit sich jeder Österreicher und jede Österreicherin eine Meinung bilden kann.

Wir bedanken uns jedenfalls bei allen Anwesenden für die Offenheit und gute Diskussion. Und freuen uns auf die nächste Runde.

Vielleicht will die SPÖ dann ja auch mal reden.

To be continued…

Liebe Regierung, dann laden halt *wir* zum runden Tisch!

Mehr als 14 Monate hat es gedauert: Nun hat die Regierung (endlich) einen Entwurf zur (angeblichen) Abschaffung des Amtsgeheimnisses vorgelegt. “Angeblich”, weil darin leider mehr Hintertüren geöffnet werden, als vorne geschlossen; “endlich”, weil damit erstmals wirklich darüber diskutiert werden kann, was die Regierung denn will und was sie sich unter Informationsfreiheit vorstellt. In den vergangenen 14 Monaten gab es lediglich “Punktationen”, “Vorschläge” und “viele Punkte, auf die man aufpassen muss”. Kurz: Infohäppchen, aber keine wirklichen Willensbekundungen, über die man hätte diskutieren können.

Wir sind jedoch der Meinung, dass ein Transparenzgesetz öffentlich diskutiert werden muss! Ohne wenn und aber.

Ganz so, wie es die Regierung vor dem Sommer wollte: innerhalb einer breiten öffentlichen(!) Debatte.

Die Zeit der Absprachen hinter verschlossenen Türen sollte endgültig vorbei sein. Gerade beim Thema Transparenz. Eine Debatte im Parlament ist schön, findet aber nur zwischen den Parteien statt – ohne Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Gesetz eingefordert haben und um deren Rechte es geht.

Darum laden nun wir Sie, liebe Regierung, zu einem runden Tisch ein! 

Um mit uns und den Vertretern aller Parlamentsparteien gemeinsam über ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich zu diskutieren. Eine Einladung findet sich noch im Laufe des Tages in Ihrer Mailbox.

Sie haben die Wichtigkeit von Dialog, Partizipation und BürgerInnenbeteiligung stets betont; lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Im Sinne der Transparenz.

 

 

Die Regierung präsentiert den Entwurf für ein “Informationsfreiheitsgesetz”

Update, 26. März: Das Ö1 Morgenjournal hat heute ebenfalls über den Entwurf für das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz berichtet. Hörenswert!

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Heute hat Kanzleramtsminister Josef Ostermayer den Regierungsentwurf zur Verfassungsänderung und damit zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses präsentiert. So weit hätte die Regierung – getreu ihren eigenen Versprechen von 2013 – schon letzten Frühling sein sollen. Aber gut, sagen die Optimisten, dann kann man den unerwarteten Zeitgewinn von immerhin 9 Monaten (!) zumindest nutzen, um sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen.Hätte man meinen können. Diese Rechnung ist jedoch leider nicht aufgegangen.

Denn nach erster Durchsicht des Regierungsentwurfs lässt sich Folgendes sagen… Screenshot 2014-03-26 00.51.27
Das ist kein Fortschritt, im Gegenteil. Das Kanzleramt hat in den letzten 14 Monaten kaum einen der internationalen Mindeststandards in das Gesetz eingearbeitet, die Experten vorschlagen – und die nötig sind, damit das Amtsgeheimnis auch wirklich fällt.
In diesen Entwurf wurden so viele Hintertüren eingebaut, um das eigene neue Gesetz im Fall des Falles problemlos komplett aushebeln zu können. In jedes neue Bundesgesetz, in jedes Landesgesetz könnte man neue Ausnahmen einarbeiten. Dem Erfindungsreichtum für Auskunftsverweigerungsgründe wären damit keine Grenzen mehr gesetzt.
Und was den fehlenden Informationsfreiheitsbeauftragten betrifft stellen wir klar:
“Wenn man hier angesichts von Milliardenkosten in der Hypo-Causa gerade den einzigen Beamten Österreichs einsparen will, der die Interessen der Bürger auf Aufklärung schnell, effektiv und kostenlos durchsetzen könnte, spricht das für sich.”
Die Nachlese im Der Standard findet sich hier.

Wer wissen will, fragt nach. #FragdenStaat

“Nur wer sich unabhängig informieren kann, kann sich auch eine eigene Meinung bilden”

aus der Jurybegründung zum Concordia Preis 2013  für #TransparenzgesetzAT

… ganz gleich ob es sich um Fragen zum Platzverbot, rund um die Hypo, das Kruzifix im Hörsaal oder die Anzahl von gestohlenen Rädern in Wien handelt. Während wir mit einer Masse an Fragen konfrontiert sind, fehlt jedoch gleichzeitig der passende Adressat. Und so bleiben auch die Antworten oftmals aus.

Denn der jetzige Umgang mit Informationen in Österreich ist bestenfalls ein stiefmütterlicher, der/die AntragstellerIn ein/e QuerulantIn. So verweigert man beispielsweise Informationen, indem man sich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshof beruft, laut dBhkTJQ6IIAAqHRaem

“der Begriff Auskunft die Pflicht zur Information über die Tätigkeit der Behörde, nicht aber eine Verpflichtung zur Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens [umfasst].”

Das zeigt deutlich, wie dringend wir ein Informationsfreiheitsgesetz in Österreich und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel im Verhältnis Staat – BürgerIn brauchen. Denn dass der Bürger und die Bürgerin einfach, schnell und direkt Antworten/Informationen erhält, sollte in einer modernen Demokratie selbstverständlich sein! Ist es in Österreich aber nicht.

Auf der anderen Seite muss uns BürgerInnen aber auch klar werden, dass wir aktiv nach Informationen fragen können und was wir überhaupt alles erfragen können – dazu wollen wir gemeinsam den Blick schärfen und diskutieren  – z.B. Wer ist Auftraggeber der Vorratsdatenspeicherung? Welche Verantwortlichen des Finanzministeriums sind in der Hypo Taskforce? Wann wurde das Thema Hypo Alpe Adria im Ministerrat behandelt? Wer ließ das Thema auf die jeweilige Tagesordnung setzen?

Daher: Save the Date: “Wer wissen will, fragt nach #FragdenStaat” 31.3., 19:00, im Depot, Breitegasse 3, 1070 Wien mit dem ExpertInnenteam von FOI// Transparenzgesetz.at
Wir freuen uns!

Fragen über Fragen #HypoAlpeAdria

Während sich die Fragen zur Hypo Alpe Adria und deren Abwicklung häufen, sind klare Antworten seitens der Regierenden nach wie vor Mangelware. Deswegen haben heute alle Oppositionsparteien (FPÖ, Grüne, Team Stronach, NEOS) gemeinsam einen Antrag für einen Untersuchungs-Ausschuss zur Hypo Alpe Adria im Parlament eingebracht. Deswegen haben auch wir über unser Side-Project FragDenStaat.at eine Anfrage an das Bundesministerium für Finanzen gestellt.

Denn es liegt ebenso an uns – den Bürgerinnen und Bürgern – diese Informationen von den Regierenden einzufordern. Weil wir ein Recht auf Information haben. Ein Recht zu wissen auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und Politik gemacht wird. Denn wir (!) sind Souverän des Staates und somit Auftraggeberinnen und Auftraggeber von Politik und Verwaltung. Dass dem Staat, seinen Institutionen und politischen Akteuren mehr Transparenz und Offenheit in Österreich erst von der Zivilgesellschaft abgerungen werden muss, ist leider noch immer ein Faktum.

Darum unser Appell an euch: Seid aktiv! Stellt eure Fragen direkt an den Staat via FragDenStaat.at, fordert von der Regierung Aufklärung und macht von eurem Recht Gebrauch!

Nachsatz: Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft von Anfang an ein Kontrollorgan und macht Handlungen transparent. Das heißt sie werden öffentlich und nachvollziehbar. Das hilft einerseits Korruption bzw. Steuerverschwendung früher zu entdecken und dementsprechend früher eingreifen zu können. Andererseits stärkt ein gläserner Staat auch das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Politik und deren Akteure.

FOI unterstützt Kritik der Journalistengewerkschaft: “Informationsverweigerung ist Zensur an der Quelle”

Wie geht man am besten mit unangenehmen Fragen um? Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger entschieden sich für die Option “Ignorieren”. Und so erschien am Dienstag beim Pressefoyer nach dem Ministerrat das Duo Sebastian Kurz & Gerald Klug anstelle der Regierungsspitzen. Die Fragen bezüglich der Hypo und deren Abwicklung wurden – erneut – missachtet.

Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft kritisierte daraufhin den Umgang mit der Öffentlichkeit: “Dass Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger abermals das Pressefoyer geschwänzt haben, halte ich schlicht und einfach für Informationsverweigerung. […] Es ist ein Affront nicht so sehr gegenüber den Medien, sondern gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die ein Recht darauf haben, die volle Wahrheit über dieses Desaster zu erfahren.”

Dem stimmen wir vollinhaltlich zu. Denn Informationsverweigerung ist eine Zensur an der Quelle. Es reicht offenbar nicht den Bürgerinnen und Bürgern durch das Amtsgeheimniss den Zugang zu Informationen der Verwaltung zu verwehren, nein. Die österreichischen Regierenden sind nun scheinbar an einem Punkt angelangt, an dem sie völlig ungeniert die Anliegen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger öffentlich nicht ernst nehmen.

Es ist überheblich, die Bürgerinnen und Bürger nur häppchenweise mit Informationen zu versorgen. Es ist ebenso bedenklich, wenn sich jene mit diesen dürftigen Happen zufrieden geben. Wir haben nicht nur ein Recht auf Information, wir müssen es auch von den Regierenden aktiv einfordern. Immer und immer wieder, wenn es sein muss. Dass das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang steht, ist ein Sinnbild für die überholte Mentalität, die den Zugang zu Informationen nur als Gnadenakt begreift.

Deswegen braucht es einen Paradigmenwechsel! Ein Informationsfreiheitsgesetz, das allen Bürgerinnen und Bürgern das gleiche Recht auf Information garantiert und ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Staat und dem Souverän schafft. Erst wenn das Recht auf Information die Regel und Informationsverweigerung die Ausnahme sind, leben wir in einer modernen Demokratie, die diesen Namen verdient.

#Flashback 2013: Wenn aus der Forderung nach Transparenz eine Worthülse wird.

Sebastian Kurz fordert ein Informationsfreiheitsgesetz anstelle des Amtsgeheimnisses.

Diese Botschaft ist im Standard von letzter Woche zu lesen .

Diese Botschaft findet sich aber auch in einem Artikel der Presse. Nicht etwa weil Kurz in den letzten Tagen beiden Medien für ein Interview zur Verfügung stand, nein. Sondern weil Kurz bereits vor einem Jahr – am 11.2.2013 – erklärt hat, wie wichtig ein Informationsfreiheitsgesetz sei. Dass er diese Worte, ein Jahr später, in genau dem selben Wortlaut wiederholt, zeigt deutlich was sich seitdem getan hat. Sehr wenig.

Denn obwohl sich die damalige und auch jetzige Regierung bereits vor einem Jahr einig war, dass das Amtsgeheimnis durch ein Informationsfreiheitsgesetz ersetzt werden muss, hat sich am gegenwärtigen Zustand nichts geändert. Das Recht auf Information steht nun im Regierungsprogramm – schön und gut – aber es scheint doch, als ob es sich auch hierbei nur um eine weitere Worthülse handelt, die sich mühelos in die Reihe von leeren Versprechen einreiht.

Denn anstatt aktiv zu handeln und den unzähligen Worten endlich Taten folgen zu lassen, werden wir vertröstet  – “Wir sind textlich noch nicht so weit.” – hingehalten – der öffentlich versprochene Initiativantrag wurde nie gestellt – und mit Lippenbekenntnissen abgespeist, siehe oben. Einig, dass es einen Paradigmenwechsel braucht und das Recht auf Information endlich die Regel und nicht die Ausnahme sein darf, waren sich die Parteien schon vor einem Jahr. Vor einem (!) ganzen (!) Jahr!

Dass das Amtsgeheimnis nach fast 100 Jahren in Frage gestellt wird, ist ein Erfolg auf den unsere Initiative zwar stolz ist (und es ist schön, dass auch Sebastian Kurz das anerkennt und nicht sich selbst auf die Fahnen heften will). Dass dieses Grundrecht aber nur noch als Spielball für gute Schlagzeilen von RegierungspolitikerInnen verwendet wird, kann nicht im Sinne der Sache sein.

Schließlich ist die subjektive Informationsfreiheit der Einzelnen ein Menschenrecht. Ein Recht, das uns seit Jahrzehnten zusteht und uns dennoch vonseiten der Regierenden verweigert wird! Da hilft es reichlich wenig wenn sich die Akteure nun erneut in der wohligen Leere von Worten sonnen. Vielmehr stellt sich die Frage: Von wem fordert Sebastian Kurz das? Er ist immerhin selbst Teil der Regierung.

So wie bis jetzt, darf es nicht weitergehen. Was hinter verschlossenen Türen gerade für Dinge abgemacht werden , bleibt schon wieder geheim. Die Regierung muss endlich mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber reden, was sie tut.  Im Sinne der Transparenz.

Vordernberg – Ein Lehrstück

Vor etwa 3 Monaten wurde die Gemeinde Vordernberg über unsere Website www.fragdenstaat.at ersucht, die Ausschreibungsunterlagen für den Betrieb des Abschiebezentrums zu übermitteln. Die Anfrage hat Alexander Wacker, eines unserer Mitglieder im Forum Informationsfreiheit, gestellt und er hat die Dokumente vom Bürgermeister der Gemeinde erhalten.

Seither hat sich vieles getan und der Fall hat sich zu einem Lehrstück entwickelt, das zeigt, wie wichtig der Zugang zu Informationen ist, um etwaige Missstände in der Verwaltung überhaupt erst einmal recherchieren oder thematisieren zu können. Egal, ob es um die Frage des „Freiheitsentzugs“ generell geht, oder die Frage, was genau „hoheitliche Aufgaben“ sein sollten, und ob solche überhaupt jemals ausgelagert werden sollten – hier kann kaum jemand an der Bedeutung echter Informationsfreiheit zweifeln.

Ohne einer bereits bestehenden minimalen Transparenzbestimmung wäre der Fall möglicherweise gar nicht an die Öffentlichkeit gekommen. Die „Bekanntmachung vergebener Aufträge“ im Amtsblatt der EU hat das Interesse an dieser Vergabe geweckt, da darin zu lesen war, dass „Bewachungsleistungen“ im Abschiebezentrum an G4S vergeben wurden, und dass es nur eben diesen einen Bieter im Verhandlungsverfahren gab. Von dieser Information ausgehend haben sich NGOs, Abgeordnete, Menschenrechtsexperten und engagierte Bürger mit der Auslagerung befasst, und nicht zuletzt Dank umfangreicher medialer Berichterstattung vorerst erreicht, dass die Volksanwaltschaft eine Vertragsprüfung eingeleitet und das BMI einige kritische Vertragspunkte via Weisung entschärft hat.

Welche Lehren kann man aus dem Fall nun ziehen?

1) Wenn es Schlupflöcher gibt, werden sie genutzt

In  Fällen wie diesen, die man nicht gern in der Öffentlichkeit diskutiert, ist die Verwaltung nicht besonders hilfreich dabei, Informationen zur Verfügung zu stellen und damit die Möglichkeit zu geben, etwaige Misstände aufzudecken. Im Gegenteil: Journalisten wurden zahlreiche Auskünfte (wie etwa Ausschreibungsunterlagen) verweigert, auf deren Grundlage sich diese überhaupt erst recherchieren lassen würden.

Nicht nur sie konnten keine weiteren gesicherten und objektivierbaren Informationen bekommen, auch der parlamentarischen Kontrolle hat man sie entzogen. Das BMI hat die Ausschreibung, zu der Kritik wohl zu erwarten war, mittels Vertrag an die Gemeinde Vordernberg ausgelagert. Parlamentarische Anfragen von den Grünen und NEOS wurden mit dem Hinweis, dass die Verantwortung für das Vergabeverfahren und den Vertrag mit G4S bei der Gemeinde Vordernberg liegt, vom BMI nicht beantwortet.

2) Nur Informationsfreiheit garantiert Information

Keine Information zu bekommen ist schlimm genug. Aber ohne Transparenzgesetz bekommen Bürger nicht nur “keine Information”, vielmehr lassen sich Information nach politischen Gesichtspunkten filtern und nur jene Daten veröffentlichen, die der betroffenen Behörde gerade genehm sind. Andere können unveröffentlicht bleiben.

Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Halb- und Unwahrheiten weitergegeben werden.

Es gibt nur wenige schriftliche Stellungnahmen des BMI zum Fall Vordernberg. In Gesprächen mit Journalisten, so wurde uns berichtet, seinen dabei auch nicht immer ganz korrekte Informationen weitergegeben worden. Demnach wurde behauptet, die Aufgabenteilung zwischen Exekutive und G4S wäre im Vertrag klar geregelt (später gab es eine umfangreiche Weisung zur Konkretisierung der oberflächlichen Regelungen) und auch Informationen zur Mitarbeiteranzahl, zur Vertragslaufzeit und zu den Kosten seien demnach nicht immer ganz akkurat weitergeleitet worden.

Besonders problematisch für die öffentliche Diskussion war vor allem die Behauptung, der Vertrag mit G4S wäre veröffentlicht worden. Das BMI behauptet das selbst in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Was aber insinuieren könnte, dass der gesamte Vertrag wäre veröffentlicht worden sei. Wenn man sich beispielsweise als Journalist auf diese Auskunft verlässt, und diesen damit angeblich gesamt-veröffentlichten Vertrag ansieht, wundert man sich möglicherweise über die Aufregung von NGOs und Menschenrechtsexperten. Tatsächlich aber wurde nur ein Vertragsauszug veröffentlicht und die besonders kritisierten Punkte sind in den unveröffentlichten Vertragsbestandteilen enthalten.

3) Transparenz verbessert die Qualität

Experten kritisieren darüber hinaus bezüglich der Ausschreibung und der Verträge von Vordernberg vor allem, dass deren Qualität mangelhaft sei. Hätte man bereits in der Projektvorbereitung damit rechnen müssen, dass die Unterlagen von Bürgern eingesehen werden  können, hätten man die Verträge möglicher Weise deutlich bedachter ausgearbeitet und vielleicht bereits im Vorfeld den Menschenrechtsbeirat eingebunden. Auch die extrem selektiven Eignungskriterien hätte man unter Umständen in dieser Form nicht in die Ausschreibung genommen.

Das grundlegende Problem bei all diesen Dingen: Wenn wir in Österreich überhaupt an Informationen kommen, kann man sich nach der derzeitigen Rechtslage nicht sicher sein, ob es auch die gesamten Informationen sind, die man braucht um eine Sache umfassend beurteilen zu können. Wir wissen nicht, welche Ausschnitte uns gezeigt werden, was sie eventuell implizit beschönigen, wem sie nutzen, für wen sie bequem sind – und was vielleicht lieber nicht kommuniziert wird. Um sich ein ganzheitliches Bild machen zu können, dürfen Informationen jedoch nicht willkürlich gefiltert werden. Und sie sollten auch nicht erst durch Druck an die Öffentlichkeit dringen müssen. Interessierte BürgerInnen müssen ein Recht auf umfassende Information darauf haben. Nur ein umfassendes Transparenzgesetz sichert dieses Recht.