Wie viel Transparenz und Korruptionsbekämpfung steckt im neuen Regierungsprogramm?
Im September dieses Jahres tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Der neuen Bundesregierung fällt damit die Aufgabe zu, die Informationsfreiheit umzusetzen. Diese Pläne stehen in Sachen Transparenz und Korruptionsbekämpfung in ihrem Programm.
Für die Regierungsverhandlungen haben wir im September konkrete Empfehlungen für die Bereiche Transparenz und Antikorruption ausgesprochen. Daher haben wir uns angesehen, was die neue Bundesregierung zu diesen Themen ins Regierungsprogramm genommen hat:
Informationsfreiheit
Das Wort Informationsfreiheit findet sich im Regierungsprogramm zweimal. Beide Male im Kapitel “Verfassung, Menschenrechte und Verwaltung”. Konkret ist die Rede von einer “Umfassende[n] Umsetzung der Informationsfreiheit” und der “Unterstützung aller betroffenen Stellen bei den Vorbereitungen für die Informationsfreiheit”. Damit bekennt sich die Regierung zwar grundsätzlich zum schon beschlossenen Gesetz, führt aber nicht aus, was sie unter einer “Umfassenden Umsetzung” versteht.
Unklar bleibt beispielsweise, ob eine “Umfassende Umsetzung” einen Verzicht auf Spezialgesetze bedeutet, mit denen der Gesetzgeber die Verfahrensregeln des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in einzelnen Bereichen aufweichen könnte. Hier hätte es einen expliziten Verzicht auf solche Spezialgesetze gebraucht.
Eine Evaluierung und Nachbesserung des IFG ist jedenfalls nicht vorgesehen. Es wäre essenziell, das Gesetz nach drei Jahren zu überprüfen und gezielt in Richtung mehr Transparenz nachzuschärfen. Dabei fordern wir zumindest:
- Die Schaffung einer unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, um die Umsetzung des IFG sowie einen Kulturwandel hin zu echter Transparenz in der Verwaltung voranzutreiben.
- Eine Ausweitung der Veröffentlichungspflichten (zum Beispiel für Verträge mit einem Wert über 50.000 €).
Mit dem IFG wird auch die vorgesehene Verfahrensdauer bei Beschwerden gegen verweigerte Informationserteilungen auf maximal zwei Monate reduziert. Doch bereits jetzt ziehen sich Verfahren aufgrund fehlender Ressourcen oft über die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist hinaus. Damit diese Frist eingehalten werden kann, bräuchte es eine bessere personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte und eine rasche Nachbesetzung offener Richterposten. Diese Vorhaben stehen jedoch nicht im Regierungsprogramm.
Vielversprechend klingt, dass die österreichische Datenstrategie konsequent umgesetzt werden soll. Abzuwarten bleibt, wie konkret der angekündigte erweiterte Zugang zu öffentlichen Daten für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie die geplante Öffnung des Zugangs zu Registern für Gemeinden und Länder umgesetzt werden.
Archivgesetz
Es wird die “Prüfung der Modernisierung der Archivierungs- und Dokumentationspflichten in der Verwaltung[…]” angekündigt. Das kann ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber ohne klare Vorgaben bleibt ungewiss, ob daraus echte Verbesserungen folgen. Eine wirksame Reform müsste sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse von Amtsträger*innen nachvollziehbar bleiben, private Kanäle für amtliche Kommunikation ausschließen, und das gezielte und unrechtmäßige Löschen von Nachrichten und Informationen etwa mittels „selbstlöschender Nachrichten“ verhindern.
Antikorruption
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung gibt es einige positive Aussagen im Regierungsprogramm. Die angekündigte “Stärkung der Qualität und Effektivität von Korruptionsermittlungen” und die “Überprüfung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung […]” sind wichtige Punkte. Insbesondere die angekündigte Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die statt der Justizministerin an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften stehen soll, kann die Risiken einer politischen Einflussnahme in Verfahren reduzieren. Eine umfassende nationale Antikorruptionsstrategie mit detaillierten Plänen und regelmäßiger Überprüfung, wie wir sie fordern, fehlt. Damit bleibt abzuwarten, welche konkreten Schritte gesetzt werden, um diese Vorhaben wirksam umzusetzen.
Wir begrüßen, dass beim Schutz von Hinweisgebern Gesetze gegen sogenannte “SLAPP-Klagen” vorgesehen sind, “um missbräuchliche Klagen zur Einschüchterung von Whistleblowerinnen oder Whistleblowern” zu verhindern. Jedoch sind auch andere Akteure, etwa Journalist*innen und Medien von SLAPP-Klagen betroffen, für die dieser Schutz ebenfalls gelten sollte. Dieser Schutz findet sich im Regierungsprogramm im Kapitel Zivilrecht, muss unserer Ansicht nach aber ebenfalls für den öffentlichen Bereich gelten. Der Absatz zum Schutz von Arbeitnehrmer*innen im Öffentlichen Dienst zum “Schutz vor ungerechtfertigten Einflussnahmen ([…] Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, Korruptionsbekämpfung)” stimmt uns diesbezüglich zuversichtlich.
Parteiengesetz
Die im Regierungsprogramm angekündigte Evaluierung, inklusive Lückenschluss im Parteiengesetz unter Einbindung von Expert*innen, ist dringend notwendig. Allerdings bleibt die neue Regierung an dieser Stelle ebenfalls vage, was darunter zu verstehen ist. Ein erfolgreicher Lückenschluss müsste jedenfalls die Einführung eines neuen Straftatbestands der illegalen Parteienfinanzierung umfassen.
Aus unserer Sicht braucht es zumindest die Offenlegung der Wahlkampffinanzierung vor der Wahl. Außerdem muss unterbunden werden, dass staatliche oder staatsnahe Stellen in Partei-Medien Inserate schalten oder Sponsoring betreiben. Darüber hinaus sollten die aktuellen Bestimmungen auch auf die Parlamentsklubs und Wahlkämpfe zum Bundespräsidenten ausgeweitet werden.
Fehlende Punkte
Besonders vermissen wir im Regierungsprogramm den Beitritt zur Tromsø-Konvention des Europarates, die internationale Mindeststandards zum Zugang zu amtlichen Dokumenten festlegt. Ebenso fehlt der Beitritt zur Open Government Partnership. Durch gemeinsame Aktionspläne würde diese eine bessere Zusammenarbeit von Regierung und Zivilgesellschaft bewirken. Zusätzlich bekäme Österreich einen besseren Zugang zu internationalen Best-Practice-Beispielen.
Eine Offenlegung von wirtschaftlichen Interessen und damit einhergehenden Interessenkonflikten von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern, leitenden Beamt*innen und weiteren Entscheidungsträger*innen fehlt ebenfalls. Im Bereich des Parlamentarismus gäbe es zudem die Möglichkeit, mit der der Verabschiedung eines echten Code of Conduct Abgeordneten Anleitungen zum Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Einladungen, usw. mitzugeben. Die Verwendung der Abstimmungsanlagen im Parlament könnte zusätzliche Transparenz des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten schaffen.
Aktuell sind bei Rechtsstreitigkeiten zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) die ordentlichen Gerichte zuständig. Da es bei der Informationsweitergabe nach dem IWG in der Regel um staatliche Informationen und Datensätze geht, fordern wir, dass stattdessen die Verwaltungsgerichte zuständig sein sollen. Dort gibt es nämlich kein Risiko eines teuren Verfahrens durch hohe Gerichtsgebühren oder die Übernahme von Anwaltskosten.
Obwohl das Regierungsprogramm einige positive Ansätze enthält, mangelt es an ambitionierten Vorhaben. Viele Punkte bleiben vage, sodass offen ist, welche Fortschritte tatsächlich erzielt werden. Letztlich wird die Umsetzung entscheidend sein, wir werden die Regierung bei Gelegenheit an unsere Forderungen erinnern.