10 Jahre – und kein Informations­freiheitsgesetz: Forum Informationsfreiheit erinnert Regierung an Versprechen

Aussendung: Forum Informationsfreiheit startet Crowdfunding um Kampf für Transparenz für die nächsten 10 Jahre abzusichern

Vor genau zehn Jahren startete die Kampagne “Transparenzgesetz.at” zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und damit die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz: Aus diesem Anlass erinnert das Forum Informationsfreiheit (FOI) das Bundeskanzleramt heute an das im Februar 2013 gegebene und seither oft wiederholte Versprechen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich nach internationalen Standards zu schaffen.

Ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information ist mittlerweile bei drei Nationalratswahlen von zumindest vier Bundeskanzlern in insgesamt sechs Regierungen versprochen worden – und dennoch nach 10 Jahren immer noch nicht realisiert. „Wir erinnern die Regierung daran, was ihre Parteien, ihre Parteifreunde und sie selbst den Österreicher:innen seit einem Jahrzehnt in die Hand versprechen“, sagt Mathias Huter, Vorstand des FOI. „Während die Politik bislang nicht liefert, haben wird einiges weitergebracht: das FOI hat fünf Entscheidungen vor Höchstgerichten zu unrechtmäßiger Amtsverschwiegenheit erwirkt und so Transparenz-Rechte gestärkt. Wir haben die Eurofighter-Kaufverträge freigeklagt und als erste über 700 Millionen an Covid-Förderungen für Organisationen und Vereine veröffentlicht. Bürger:innen haben knapp 2.200 Anfragen über unser Portal FragDenStaat.at gestellt; wir machen auf OffeneVergaben.at Aufträge der öffentlichen Hand besser nachvollziehbar, haben zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgegeben, und in hunderten Medienbeiträgen mangelnde Transparenz in Politik und Verwaltung thematisiert.”

10 Jahre Kampf für Informationsfreiheit in Österreich

Am 30. Jänner 2013 initiierte der ehemalige Journalist Josef Barth gemeinsam mit dem Politologen Hubert Sickinger und anderen Mitstreiter:innen die Kampagne “Transparenzgesetz.at” zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses – und damit die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz in Österreich. Innerhalb einer Woche wurde die Petition von mehr als 10.000 Bürger:innen sowie von Journalismus- und Menschenrechtsorganisationen unterstützt.

Die Bundesregierung griff die Forderung der Initiative auf und nahm das Thema auf die Agenda: Zum offiziellen Kick-Off-Event der Kampagne am 13. Februar 2013 im Presseclub Concordia versprachen Bundeskanzler und Vizekanzler von SPÖ und ÖVP bereits ein entsprechendes Gesetz: Einen Entwurf solle es „innerhalb von zwei Wochen“ geben, das Gesetz solle “noch vor dem Sommer“ beschlossen werden.

„Das war 2013. Jetzt haben wir 2023 und Österreich hat noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz“, kritisiert FOI-Vorstand Mathias Huter. Die letzten 10 Jahre hätten gezeigt, dass man Politiker:innen immer wieder an ihre Versprechen erinnern, ihre Gesetzesvorschläge auf Hintertüren kontrollieren, und die Rechte der Bürger:innen laufend neu einfordern müsse. Zahlreiche Affären und Skandale des vergangenen Jahrzehnts wären so wohl nicht möglich gewesen, hätte Österreich ein starkes Informationsfreiheitsgesetz gehabt.

Zum 10-Jahres-Jubliäum werden die Ereignisse von damals auf einem eigenen Instagram-Kanal (instagram.com/forum_informationsfreiheit) ein halbes Jahr lang in Echtzeit nacherzählt.

10-Jahres-Crowdfunding zur Absicherung für die Zukunft

„Unser Team hat zehn Jahre lang ehrenamtlich tausende Stunden für Informationsfreiheit und mehr Transparenz in Österreich gekämpft und wir sind zu einer angesehenen Bürgerrechts-NGO geworden“, sagt Huter.

Zum 10-Jahres-Jubiläumsjahr 2023 startet das Forum Informationsfreiheit daher eine Crowdfunding-Kampagne, um ein nachhaltiges Engagement für mehr Transparenz in Zukunft gewährleisten zu können. Diese kann unter https://fragdenstaat.at/spenden/durch eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende unterstützt werden.

Mit dem Anfrageportal „FragDenStaat.at” ermöglicht das Forum Informationsfreiheit es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Fragen nach Auskunftspflichtgesetz an die Verwaltung zu stellen. Dies soll weiter ausgebaut und professionalisiert werden.

Forum Informationsfreiheit erhält „Preis für Freies Wissen 2023“

Im Rahmen des „Ball der Wissenschaften“ durften wir Ende Januar den „Preis für Freies Wissen 2023“ in der Kategorie Zivilgesellschaftliches Engagement entgegen nehmen. Wikimedia Österreich vergab diesen Preis für „zivilgesellschaftliche Einzelinitiativen sowie besonders engagierte Organisationen […], die sich um Freies Wissen verdient gemacht haben“ dieses Jahr zum zweiten Mal.

Die hochkarätig besetzte Jury hat insbesondere unsere Plattformen gewürdigt:

Auf Parteispenden.at und OffeneVergaben.at macht das Forum Informationsfreiheit zwar öffentlich verfügbare, aber schlecht aufbereitete Daten nachvollzieh- und benutzbar. Die Plattform FragDenStaat.at erlaubt es allen Interessierten – unter anderem Ehrenamtlichen, die diese Informationen für ihre Arbeit in der Wikipedia benötigen – schnell und einfach Anfragen an Behörden einzubringen und auch dran zu bleiben, wenn Fristen verpasst werden.

Wir freuen uns sehr, dass unsere Arbeit positiv wahrgenommen wird und versprechen, das Preisgeld von 1.000 Euro zu verwenden, unser Engagement für weitere Jahre zu sichern.

Den Preis in der Kategorie „Institution des Jahres 2023“ hat das Wien Museum für seine „Open Content“-Initiative erhalten, wir gratulieren sehr herzlich.



Unser Runder Tisch mit NGOs, Vizekanzler Kogler und Ministerin Edtstadler

Zum Ausklang des alten Jahres haben wir prominent diskutiert, was sich in Sachen Amtsgeheimnis-Abschaffung und Informationsfreiheitsgesetz (nicht) tut: Mit den zuständigen RegierungsvertreterInnen und in der Zeit im Bild 2.

Am 19. Dezember fand im Bundeskanzleramt der Runde Tisch mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstader (ÖVP) statt, zu dem wir gemeinsam mit führenden demokratiepolitischen NGOs im Herbst die Regierungsvertreter eingeladen hatten. Fast eineinhalb Stunden konnten wir das Thema Amtsgeheimnis-Abschaffung und Informationsfreiheit besprechen.

© photonews.at/Georges Schneider – Wien 19.12.2022 – Heute zu Mittag btrafen sich im Bundeskanzleramt Regierungsvertreter und führende demokratiepolitische NGOs aus den Bereichen Transparenz, Pressefreiheit, Bürger- und Menschenrechte zu einem Gespräch über eine rasche Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes so wie sie von der Politik seit Jahren vielfach angekündigt wurde. PHOTO: Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) beim Gespräch mit den Vertretern der NGO´s mit u.a. Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)  im Ministerratszimmer.

Runder Tisch im Bundeskanzleramt

Wir haben in diesem Termin betont, wie wichtig ein bürgerInnenfreundlichen Informationszugang ist: Länder und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten mit angeblich drohenden Kosten und hohem Aufwand, die durch Transparenz-Verpflichtungen entstehen würden, gegen den bislang vorliegenden Gesetzesentwurf argumentiert.

Für uns steht fest: Menschen- und Bürgerrechte dürfen keine Kostenfrage sein und nicht durch Behauptungen zu großer Aufwände ausgehebelt werden. Solange Länder- und Gemeindevertreter entsprechende Kosten nicht beziffern können, können wir solche Argumente nicht nachzuvollziehen.

Auch im Austausch mit der Regierung konnten wir nicht klären, welche finanziellen und personellen Ressourcen denn von Gemeindeseite benötigt würden, um den vorliegenden Entwurf umzusetzen.

Weiters haben wir die geplante Ewigkeitsklausel angesprochen – ein im Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenes Vetorecht für jedes einzelne Bundesland bei künftigen Transparenz-Reformen – und explizit vor dieser Konstruktion gewarnt. Gerade im Informationszeitalter ändert sich nicht zuletzt durch die moderne Technik der Umgang mit Information mittlerweile rasend schnell. Man darf die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht für alle Ewigkeit festlegen. Eine solche „Ewigkeitsklausel“ würde der dringend benötigen Transparenz in Zeiten wie diesen ebenso zuwiderlaufen und das Gesetz mit all seinen etwaigen Schwächen auf Jahrzehnte einzementieren.

Unser Lösungsansatz

Für die Bedenken der Gemeinden brachten wir einen Lösungsansatz mit: Eine unabhängige Transparenz-Kompetenzstelle könnte einerseits den Gemeinden durch Anleitung, Trainings und Beratung zur Seite stehen, und darüber hinaus die BürgerInnen bei der korrekten Anfragestellung unterstützen, um so einen niederschwelligen Informationszugang für beide Seiten sicherstellen.

Die UNESCO hat zuletzt in einer globalen Analyse die zentrale Bedeutung von derartigen unabhängigen Kompetenzstellen für die praktische Umsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen hervorgehoben.

Wir haben gegenüber der Regierung anerkannt, dass der seit knapp zwei Jahren vorliegende Gesetzesentwurf deutlich stärker ist als Entwürfe vorheriger Regierungen.

Einen konkreten Zeitplan für den Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes unter Einbindung der Bürgerrechts-Organisationen konnten wir jedoch nicht erreichen.

Ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz muss unserer Meinung nach nun zeitnah finalisiert werden, um im Parlament beschlossen werden zu können.

Neben zahlreichen anderen Medien (u.a. der Standard, Wiener Zeitung, ORF.at) hat auch die ZIB2 über den runden Tisch berichtet. Mathias Huter war als Vertreter des Forum Informationsfreiheit eingeladen – nicht unser erster Auftritt in einer der wichtigsten Nachrichtensendungen des Landes, aber das erste Mal direkt live im Studio.

Die Bundesregierung ist gefordert, die Schwächen des momentanen Entwurfs noch auszugleichen, aber besonders dessen Stärken nicht durch Einwände von Ländern oder Gemeinden verwässern zu lassen.

 

Die Teilnehmer:innen am runden Tisch zwischen NGOs und Bundesregierung:

  • Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
  • Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
  • ExpertInnen der Kabinette und des Verfassungsdiensts
  • Forum Informationsfreiheit: Mathias Huter
  • FragDenStaat.at: Markus Hametner
  • Presseclub Concordia: Daniela Kraus (erkrankt)
  • Reporter ohne Grenzen: Christin Edlinger
  • Antikorruptionsbegehren: Michael Ikrath
  • Meine Abgeordneten: Marion Breitschopf
  • Epicenter.Works: Thomas Lohninger & Tanja Fachathaler
  • Open3: Robert Seyfriedsberger
  • Chaos Computer Club Wien: Erwin Ernst Steinhammer
  • Ökobüro: Lisa Weinberger
  • Wahlbeobachtung.org: Paul Grohma
  • Amnesty International Österreich: Moritz Birk
  • Respekt.net: Luise Wernisch-Liebich
  • Moderation: Josef Barth

Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2022” für FPÖ-Ex-Sozialministerin Hartinger-Klein, Land Tirol und Wirtschaftsministerium

Intransparenz-Preise anlässlich des Tags der Informationsfreiheit – Goldener Informationsfilter an Wiener Bürgermeister Ludwig

Wien, 29. September 2022 – Anlässlich des 20. internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – hat das Forum Informationsfreiheit (FOI) den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“ vergeben.

Mit dem ersten Platz ausgezeichnet wurde das Kabinett der früheren FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für den Missbrauch des Staatsarchivs zur Geheimhaltung von Beratungsverträgen über mehr als 10 Millionen Euro, die nun für 25 Jahre versiegelt sind.

Der zweite Platz ging an das Land Tirol für ein anonymes und intransparentes Fachkuratorium zu Abschüssen von Wölfen, der dritte Negativ-Preis ging an Wirtschaftsministerium für die Geheimhaltung der Nutzerzahlen des „Kaufhaus Österreich“ und das Ignorieren entsprechender Journalistenanfragen.

Der „Goldene Informationsfilter“ geht an den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig für die monatelange Geheimhaltung von freihändig vergebenen Krediten in Höhe von 1,75-Milliarden-Euro der Stadt an die Wien Energie ohne entsprechende Information.

Mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ weist die Bürgerrechts-Organisation jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern hin. Nominiert werden konnten alle Fälle, bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde.

Positive Entwicklungen

Zu erwähnenswerten positiven Transparenz-Entwicklungen zählt das FOI Beauskunftungen von einigen politisch sensiblen Anfragen: darunter die Spesen-Abrechnungen der Abgeordneten durch die Parlamentsverwaltung – eine Anfrage, die vor 10 Jahren abgelehnt worden war und zur Gründung der Initiative Transparenzgesetz.at beigetragen hatte – sowie die Beauskunftung aller Empfänger von Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung könnte auch eine kürzlich beschlossene Veröffentlichungspflicht von Studien, Gutachten und Umfragen der öffentlichen Hand ab Anfang 2023 sein. Jedoch bietet diese neue im Bundes-Verfassungsgesetz verankerte Regelung keine Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten; eine Veröffentlichung ist jedoch nur verpflichtend, soweit das Amtsgeheimnis nicht greift.

20 Jahre Right to Know Day

Markus Hametner und Mathias Huter von Forum Informationsfreiheit mit den Amtsgeheimnis-Awards

Seit 20 Jahren macht die Zivilgesellschaft am 28. September, dem „Right to Know“-Day international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam. Der Tag wird mittlerweile auch von den UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ zelebriert.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für ein BürgerInnen-Recht auf Zugang zu staatlicher Information sowie für Transparenz in Politik und Verwaltung ein und vergibt jährlich die „Mauer des Schweigens“. Viele der nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at.

Alle Informationen, Hintergründe sowie Mauer-Preisträger der letzten Jahre gibt es hier.

Die Preisträger 2022

  1. Platz: FPÖ-Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und ihr Kabinett

„für die kreative Nutzung des Staatsarchivs zur strategischen Geheimhaltung“

Wie das Nachrichtenmagazin Profil kürzlich berichtete, vergab das Kabinett 2018 ohne Einbindung der Fachsektionen einen 11-Millionen-Beratungsauftrag, den die ÖGK bezahlen musste. Statt die Vergabe ordentlich nachvollziehbar zu dokumentieren wurden alle Informationen dazu mit anderen Kabinettsakten an das Staatsarchiv übergeben – wo sie für 25 Jahre versiegelt sind. Nicht einmal der Rechnungshof dürfte auf diese relevanten Unterlagen Zugriff erhalten haben.

“Das Staatsarchiv darf nicht zur strategischen Geheimhaltung missbraucht werden. Sollte die Gesetzeslage dies aktuell ermöglichen, muss diese Lücke durch gesetzliche Anpassungen geschlossen werden” sagt Mathias Huter, Vorsitzender des Forum Informationsfreiheit.

  1. Platz: Das Land Tirol 

„für die Errichtung eines anonymen, intransparenten Fachkuratoriums zu Abschüssen von Wölfen, das eine kritische öffentliche Diskussion untergräbt“

In Tirol berät seit dem Vorjahr ein fünfköpfiges „Fachkuratorium Wolf-Bär-Luchs“, dessen Mitglieder per Tiroler Jagdgesetz anonym bleiben, in geheimen Sitzungen, wann und wo ein Wolf abgeschossen werden soll – obwohl diese EU-rechtlich streng geschützt sind. Die Intransparenz des von der Landesregierung eingerichteten Gremiums erschwert sowohl den Medien als auch der interessierten Öffentlichkeit eine kritische Einordnung und Diskussion der Entscheidungen, wie Dolomitenstadt berichtete.

Zwar werden „Beschlussprotokolle“ veröffentlicht, nicht jedoch wer konkret die Entscheidungen getroffen hat, mit welcher Mehrheit entschieden worden ist oder ob es abweichende Meinungen gab. Dazu kommt die rechtliche Fragwürdigkeit: Denn Ausnahmen vom EU-rechtlich verankerten Artenschutz sind laut der bisherigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs und gemäß der heimischen Rechtsprechung nur nach einer genauen Einzelfallprüfung sowie nach Ausschöpfung gelinderer Mittel zulässig. 

  1. Platz: Das Wirtschaftsministerium

„für die Geheimhaltung der Zugriffszahlen des sogenannten Kaufhaus Österreich – und die Mauer des Schweigens, die dazu im Verfahren gelebt wurde“

Journalist Max Werner fragte Anfang 2021 die Zugriffszahlen der Website „Kaufhaus Österreich“ an. Er erhielt „keine Rückmeldung, keinen Bescheid, keine Mail und keine Reaktion auf seine Säumnisbeschwerde“ auf seine Anfrage und seine Nachfragen. Selbst die Säumnisbeschwerde wurde vom Ministerium nicht – wie vorgeschrieben – an das Verwaltungsgericht weitergeleitet.

„Es geht nicht, dass Anfragen, die vielleicht zu für politische Entscheider unangenehmen öffentlichen Diskussionen führen könnten, einfach ignoriert werden“ sagt Mathias Huter zu diesem Fall. Das Auskunftspflichtgesetz schreibt eindeutig vor, dass Anfragen spätestens nach acht Wochen zu beantworten sind. Für die journalistische Arbeit ist die Einhaltung dieser – viel zu langen – Fristen besonders wichtig. 

Goldener Informationsfilter an den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig

„für die Geheimhaltung zweier 700-Millionen Kredite, die der Bürgermeister an die Wien Energie vergab“

Der Wiener Bürgermeister hatte im Sommer Kredite über 700 Millionen Euro der Stadt an die Wien Energie genehmigt – in der Höhe fast eines Zehntels des letztjährigen Stadtbudgets. Das laut Wiener Stadtverfassung unverzüglich zu informierende Gemeinderatsgremium hätte erst zwei Monate danach davon erfahren sollen. Die Bürger – aufgrund deren Steuergeld Kredite gegeben wurden – wurden erst recht nicht informiert. Obwohl die Stadt selbst Medien herausgibt und großflächig Inserate schaltet – und in dieser Zeit über Projekte informierte, die einen viel geringeren Teil des Stadtbudgets betreffen.

Während Ludwig sich in öffentlichen Statements zu Transparenz bekennt, agiert die Stadt Wien nicht nur in diesem Bereich höchst intransparent und verhindert öffentlichen Zugang zu angefragten Informationen.

Mauer des Schweigens 2022: Die Nominierten

Wir haben auch dieses Jahr zahlreiche Fälle als Nominierungen erhalten bzw. aus Medienberichten entnommen. Drei weitere Fälle, die es nicht auf das Stockerl geschafft haben, wollten wir Ihnen nicht vorenthalten.

BMSGPK: Schweigen über die fachlichen Begründungen für Covid-Verordnungen

Journalist Maximilian Werner beantragte beim Gesundheitsministerium die Übermittlung der fachlichen Begründungen für diverse Covid-Verordnungen, um die Covid-Maßnahmen aus journalistischer Sicht zu überprüfen.

Laut seiner Schilderung ignorierte das Ministerium seinen Antrag über acht Monate lang und wies ihn dann mit einer schwammigen Begründung ab. Die fachlichen Begründungen für Freiheitseinschränkungen würden nur „der internen Dokumentation der zentralen Entscheidungsgrundlagen im Verordnungsakt“ dienen, weswegen das österreichische Ministerium unter anderem auf Zahlen des US-amerikanischen CDC verwies.

BMF: Schweigen zur Betrauung von Staatssekretär Tursky

Die Frage ist eigentlich einfach: Wofür ist Staatssekretär Florian Tursky konkret zuständig, und wann wurde er mit diesen Aufgaben betraut? Auch sechs Wochen nach einer Anfrage an das Bürgerservice des Finanzministeriums hatte Medienrechtler und Verwaltungsrichter Hans Peter Lehofer noch keine Antwort erhalten, wie er auf Twitter erwähnte.

Das ist ein Problem, denn die Bevölkerung sollte wissen dürfen, wer für welche Bereiche eines Hauses verantwortlich ist – und schlussendlich auch die politische Verantwortung trägt. Da die Digitalagenden erst Monate nach dem Digitalisierungsstaatssekretär (Selbstdefinition) in den Verantwortungsbereich des Finanzministerium umgesiedelt wurden, dürfte die Beantwortung der Anfrage allerdings kompliziert werden.

AMS: Für die Forsetzung der Intransparenz rund um den AMS-Algorithmus

Auch zwei Jahre nach Enthüllung der Pläne eines AMS-Algorithmus, der Kandidat:innen automatisiert in Gruppen eingeteilt hätte, kritisieren NGOs wie Epicenter.works, dass AMS und Arbeitsministerium abseits einer Studie keine technischen und rechtlichen Informationen zu diesem System zur Verfügung stellen, Fragen dazu nicht beantworten und sich keinen öffentlichen Diskussionen stellen. Einer Einladung an Bundesminister Martin Kocher sowie AMS-Vorstand Johannes Kopf zu einer öffentlichen Panel-Diskussion kamen beide nicht nach.

Stillstand bei Informationsfreiheitsgesetz: NGOs laden Kogler und Edtstadler zu rundem Tisch

Wien – 29. September 2022 – Im Rahmen der ersten Transparenz-Konferenz in Wien die vom Forum Informationsfreiheit (FOI) anlässlich des 20. Internationalen Tags der Informationsfreiheit initiiert wurde, sprachen sich am Mittwoch führende demokratiepolitische NGOs aus den Bereichen Transparenz, Pressefreiheit, Bürger- und Menschenrechte für eine rasche Umsetzung eines Informationsfreiheitsgesetzes aus, wie sie von der Politik seit Jahren vielfach angekündigt worden ist.

Ein Informationsfreiheitsgesetz müsse internationale Standards entsprechen und sich an den Rechten der BürgerInnen auf Zugang zu staatlicher Information orientieren, nicht an den Bedenken aus Politik und Verwaltung, etwa von Ländern und Gemeinden. Sollte es zusätzliche Ressourcen für die Verwaltung brauchen, um endlich echte Transparenz in Österreich umzusetzen, so sei es Aufgabe der Bundesregierung, diesen Bedarf zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Weiters beschlossen die teilnehmenden Organisationen, angesichts des wahrgenommenen Stillstands bei der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes und der fehlenden Einbindung der breiteren Zivilgesellschaft in den Prozess eine Einladung an Vizekanzler Werner Kogler und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler auszusprechen, um etwaige Bedenken und Lösungsansätze an einem runden Tisch mit der Zivilgesellschaft zu diskutieren. In den nächsten Tagen werden die Organisationen Terminvorschläge übermitteln.

An der Transparenz-Konferenz nahmen teil:

  • Forum Informationsfreiheit
  • Antikorruptions-Volksbegehren
  • Amnesty International Österreich
  • Reporter ohne Grenzen
  • Presseclub Concordia
  • Meine Abgeordneten
  • Epicenter.works
  • Respekt.net
  • Dossier
  • Open3

Forum Informationsfreiheit veröffentlicht Zahlungsempfänger des NPO-Fonds

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) unter Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat nach unserer Anfrage eine vollständige Liste von Empfänger von Hilfszahlungen aus dem NPO-Fonds übermittelt. 721 Millionen Euro an Covid-Hilfszahlungen werden damit erstmals öffentlich bekannt. Wir veröffentlichen diese Liste – großteils.

Der NPO-Fonds wurde von der Bundesregierung aufgesetzt, um „gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften“ mit Zuschüssen in der Covid-Krise zu unterstützen.

Der NPO-Fonds hat aus unserer Sicht jedoch zumindest zwei Schwachstellen: Erstens wurden die Empfänger von Geldern aus dem Fonds bislang nicht veröffentlicht. Zweitens regelt die Verordnung zum Fonds zwar, dass politische Parteien und ihre Teilorganisationen von den Unterstützungsleistungen ausgenommen (§ 5 Z1) sind – dies gilt jedoch nicht für Organisationen, die Parteien nahestehen (gem. Parteiengesetz § 2 Z1).

Das Gesetz, das eine Veröffentlichung der Empfänger zukünftig möglich machen soll, liegt erst im Entwurfsstadium in Parlament – trotzdem haben wir nun Zugang zu den Zahlungen des NGO-Fonds erhalten. Dies passiert auf Basis der zahlreichen Entscheidungen der Höchstgerichte zu Informationsrechten von „public watchdogs“, die wir und andere – etwa Dossier vor dem VwGH und der ORF-Journalist Martin Thür vor dem VfGH – erwirkt haben.

Die Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz wurde von unserem Obmann Mathias Huter über FragDenStaat.at gestellt, wobei er explizit auf seine Rolle auf „public watchdog“ hingewiesen hat. Das Ministerium hat die Daten ohne Rechtsstreit innerhalb der Antwortfrist übermittelt – in anderen Ländern Alltag, in Österreich positiv bemerkenswert.

Fördergelder an parteinahe Organisationen

Parlamentarische Anfragen der NEOS hatten im Mai gezeigt, dass der Seniorenbund Oberösterreich knapp zwei Millionen Euro an Fördergeldern aus dem NPO-Fonds erhalten hat. Der Seniorenbund wäre als ÖVP-Teilorganisation eigentlich nicht berechtigt gewesen, Gelder abzurufen.

Anhand der Förder-Daten wollten wir nachvollziehen, ob und in welchem Ausmaß Parteien und ihnen nahestehende Organisationen direkt oder indirekt von Geldern aus dem NPO-Fonds profitiert haben (wir sprechen damit  einzelnen Organisationen nicht ab, gemeinnützige Arbeit zu leisten):

  • Zahlungen an Landes-, Bezirks- und Ortsgruppen des Seniorenbundes (Oberösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg) belaufen sich laut den uns übermittelten Daten auf 2.141.420€ (30.6.2022); der Verein Wiener Senioren ab5zig, dessen Webseite im ÖVP-Design gehalten ist, erhielt weitere 286.818€.
  • Die Bundes- und mehrere Landesorganisationen der Schülerunion, die der ÖVP zumindest nahe stehen, erhielten insgesamt 49.192€;

Auch SPÖ und FPÖ Parteien nahestehende Organisationen erhielten Gelder aus dem Fonds – jedoch unseren vorläufigen Erkenntnissen nach  in einer sehr viel kleineren Dimension als ÖVP-nahe:

  • Die Mietervereinigung in Oberösterreich, Steiermark und Tirol – der SPÖ nahestehende Organisationen – erhielten insgesamt 43.232€ aus dem Fonds; der Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen, Intellektueller und KünstlerInnen (BSA) erhielt 27.177€.
  • Auch einige der FPÖ nahestehende Organisationen wurden gefördert: der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) Oberösterreich bekam 4.956€; der Freiheitliche Familienverband Oberösterreich erhielt 1.871€.

Die ZiB2, der wir die Daten für Recherchen übermittelt haben, berichtete am Dienstag dazu.

Klare Lehren, die aus dem NPO-Fonds gezogen werden sollten: Es braucht bei Förderungen volle Transparenz: Empfänger von öffentlichen Förderungen sollten zeitnah nachvollziehbar sein. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass derartige Fördermittel nicht über Umwege bei Parteien bzw. ihnen nahestehenden Organisationen landen.

Wir veröffentlichen die Daten

Es braucht volle öffentliche Kontrolle, um echte Transparenz bei der Verwendung von Steuergeld sicherzustellen. Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wer von öffentlichen Fördergeldern profitiert. Nur so ist eine informierte öffentliche Diskussion möglich, nur so können etwaige gesetzwidrige oder missbräuchliche Förderungen identifiziert werden. Und nur so kann Missbrauch in Zukunft effektiv verhindert werden.

Deshalb veröffentlichen wir die Empfänger-Organisationen heute selbst – allerdings vorerst teilweise anonymisiert. Dafür haben wir die per PDF erhaltenen Tabellen maschinenlesbar gemacht – eine fehleranfällige Prozedur, die wir gerne vermieden hätten. Die Empfänger von Zahlungen unter € 1.500,– (insgesamt 8,8 Millionen Euro an Förderungen) anonymisieren wir nachvollziehbar und orientieren uns damit an der Wertgrenze, die die Bundesregierung im Gesetzesentwurf vorsieht. Diese wirkt niedrig, Agrarförderungen an natürliche Personen werden ab € 1.250 namentlich veröffentlicht, warum juristische Personen höheren Datenschutz genießen sollten, sehen wir nicht. Die Anonymisierung nehmen wir rein aus rechtlicher Vorsicht vor, da das öffentliche Interesse an der Nachvollziehbarkeit relativ  kleiner Förderungen als geringer zu bewerten sein könnte – und behalten uns vor, die Anonymisierungen zu einem späteren Zeitpunkt aufzuheben. (Ja, unsere Gerichts-Verfahren haben sich bisher mehr damit beschäftigt, welche Daten wir überhaupt bekommen sollen – nicht damit, welche wir auch veröffentlichen dürfen.)

Wir finden wichtig und richtig, dass das BMKÖS entschieden hat, die Zahlungen bei Übermittlung an uns nicht zu anonymisieren – das macht für „public watchdogs“ Recherchen und Analysen möglich, die ansonsten erschwert oder verunmöglicht würden.

Fast 20 Jahre geheim gehalten: Forum Informationsfreiheit erzwingt Herausgabe der Eurofighter-Kaufverträge

Richtungsweisender Erfolg für das  Forum Informationsfreiheit (FOI) in Transparenzverfahren vor Gericht: Das Verteidigungsminsterium muss den lange zurückgehaltenen Eurofighter-Kaufvertrag herausgeben. Die generelle Geheimhaltung ist laut höchstgerichtlichen Entscheidungen nicht zulässig.

Abgeschlossen am 1. Juli 2003 war der Kaufvertrag lange Gegenstand von journalistischer Berichterstattung und politischen Spekulationen in Österreich. Im Jahr 2015 beantragte schließlich das Forum Informationsfreiheit (FOI) die Herausgabe nach Auskunftspflichtgesetz: Nach über sechs Jahren Gerichtsverfahren und finalen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts wurde klar entschieden, dass die Geheimhaltungsargumentation des Verteidigungsministeriums nicht haltbar war.

Das Verteidigungsminsterium musste damit nun eine erste – teilweise unkenntlich gemachte – Version des Eurofighter-Kaufvertrags übermitteln.

Das Forum Informationsfreiheit veröffentlicht nun diesen Vertrag, um ein Mindestmaß an Transparenz zu schaffen, wie es bei kommenden Beschaffungsvorgängen gelebt werden sollte. Das Vertragswerk des korruptionsumwitterten Rüstungsgeschäftes – es gab rund 183 Millionen Euro an dubiosen Zahlungen – war trotz mehrerer parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bis heute geheim gehalten worden.

„Die Herausgabe des Eurofighter-Kaufvertrags nach höchstgerichtlichem Entscheid macht klar: es gibt keine legitimen Gründe, Verträge bei staatlichen Großaufträgen grundsätzlich geheim zu halten”, sagt FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner, der das Transparenz-Verfahren nach dem Auskunftspflichtgesetz angestrengt und geführt hat. „Die Erkenntnis für Politik und Verwaltung sollte sein, bei aktuellen und zukünftigen Großaufträgen sofort echte Transparenz durch eine aktive Veröffentlichung von Verträgen sicherzustellen.“

Den Vertrag erhielt Hametner nach einer richtungsweisenden Entscheidung des VwGH und einer darauffolgenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in der verbleibende offene Fragen geklärt wurden. Zuvor war das Verfahren um die Auskunftserteilung jahrelang in einer Schleife zwischen Ministerium und Verwaltungsgericht gesteckt:  Die ersten beiden Bescheide der Behörde, mit denen das Verteidigungsministerium die Geheimhaltung des Kaufvertrags rechtfertigen wollte, waren so mangelhaft, dass das Gericht nicht über die inhaltlichen Fragen entscheiden konnte.

Schwärzungen überschießend – und kurioser Weise weiß statt schwarz

Die Schwärzungen des Vertrags erscheinen jedoch überschießend: Passagen in Inhalts- und Abbildungsverzeichnissen, Überschriften, Unterschriften der Verantwortlichen, vereinbarte Liefertermine und vermutlich Preise wurden großflächig unkenntlich gemacht. „Mit einzelnen geheimzuhaltenden Informationen hatte ich gerechnet“, sagt Hametner, „aber in Summe ergibt sich wieder der Eindruck, dass das Amtsgeheimnis überschießend angewendet wurde – und versucht wird, Dinge geheim zu halten, die eigentlich schon bekannt sind.“ Darüber hinaus wurden die fehlenden Passagen nicht wie international üblich erkennbar „geschwärzt“ sondern „geweißt“ – auf leeren Seiten erkennt man also nicht, ob einzelne Wörter oder ganze Textpassagen unkenntlich gemacht wurden.

Gegen einige der Unkenntlichmachungen im Vertrag wird Hametner eine Beschwerde einbringen. „Je klarer die Verwaltungsgerichte die Kriterien für eine legitime Geheimhaltung von Bestandteilen von Verträgen auslegen, desto transparenter werden hoffentlich zukünftige Beschaffungen. Hier schaffen wir einen neuen Mindeststandard für große öffentliche Aufträge. Schon jetzt sollte klar sein: sollten wir wieder Jagdflugzeuge kaufen, wird der nächste Vertrag keine 20 Jahre geheim bleiben“, so Hametner.

International öffentlich, in Österreich geheim

Schon lange war klar, dass eine Veröffentlichung des Eurofighter-Kaufvertrags keine Gefährdung der Nationalen Sicherheit darstellen würde: Bereits 2015 hatte Hametner vom Britischen Verteidigungsministerium auf Basis des UK Freedom of Information Act einen vergleichbaren Kaufvertrag von Eurofightern durch das Vereinigte Königreich angefordert und dieses Vertragswerk mit geringen Schwärzungen erhalten.

Durch die absurd lange Verfahrensdauer und die aufgeworfenen Fragen zu den Geheimhaltungen sieht sich das Forum Informationsfreiheit erneut bestärkt, die international übliche Stelle einer unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten zu fordern. Diese würde nicht nur Behörden und Beschwerdeführer beraten und zwischen ihnen vermitteln, sondern auch Standards für teilweise Informationsverweigerungen – wie etwa die Art der Unkenntlichmachung – festlegen, für die im Gesetz kein Platz ist.

Dass der Vertrag nun erstmals vorliegt, ist der zweite Erfolg des Forum Informationsfreiheit zur Transparenz rund um den Eurofighter-Skandal: Schon 2015 wurde die lange geheim gehaltene Liste der Eurofighter-Gegengeschäfte nach einer durch das FOI erwirkten Entscheidung des VwGH veröffentlicht.

Wie die Stadt Wien eine Auskunftserteilung zur Farce werden lässt

Nach zwei Niederlagen vor Österreichs höchstem Verwaltungsgericht lenkt Wiens Verwaltung scheinbar ein und zeigt uns die Informationen, die sie seit Jahren zurückhält. Oder auch nicht. Ein Erfahrungsbericht über eine Frotzelei auf ganz hohem Niveau, über die auch Die Presse (etwas kompakter) berichtet hat.

Es hat fünf Jahre, zwei Monate und 26 Tage (oder 1911 Tage aber wer zählt schon mit) und mehrere Gerichtentscheidungen gedauert, bis ich endlich einen Blick auf das werfen durfte, das ich am 19. Oktober 2016 bei der Stadt Wien angefragt hatte: die Einsparungsvorschläge der Bediensteten der Stadt. Was das Ende eines langen Streits hätte werden können, war am Ende aber einmal mehr ein Zurschaustellen der eigenen Macht und was die Stadt Wien von einer transparenten Verwaltung hält. Denn: als ich anfing, sie zu fotografieren, wurden sie mir wieder weggenommen und der Termin beendet.

Aber dazu später mehr.

Der Hintergrund: Das Versprechen von Millionen Euro Einsparungen

Zuerst die Vorgeschichte: 2016 gibt Bürgermeister Michael Häupl eine Pressekonferenz, oder er lässt nur eine Presseaussendung verschicken – so genau habe ich es nicht rekonstruiert. Jedenfalls lässt er sich zitieren, dass „tabulos“ diskutiert werden soll. Denn nach einem Aufruf seien knapp 1.200 Vorschläge zu Einsparungsmöglichkeiten der Stadt von ihren MitarbeiterInnen eingegangen. Insgesamt 100 Millionen Euro könnten so über mehrere Jahre eingespart werden, sagt der Bürgermeister.

Natürlich bin ich daran sehr interessiert, Transparenz ist ja kein Selbstzweck, sondern das beste Mittel gegen Korruption und das Verschwenden von Steuergeldern. Und wenn die Stadt Wien sogar eine Pressekonferenz dazu gibt, müssten das eigentlich Informationen sein, die Wiens Regierung veröffentlicht haben will, sollte man meinen. Ich frage also: was waren die Vorschläge im Wortlaut? Eine “tabulose” Diskussion der Ideen ist nicht möglich, wie ich erfahren werde.

Die erste Anfrage wird mir zurückgeworfen. Ich hätte sie “mutwillig” gestellt und das müsse sich eine Behörde nicht gefallen lassen. Es folgt ein jahrelanges Hin und Her, in dem ich zuerst erklären muss, wieso Einsparungsmöglichkeiten von mehreren Millionen Euro im öffentlichen Interesse sind und erkämpfen muss, was “vollinhaltlich” bedeutet. Aktueller Stand: zwei höchstinstanzliche Urteile zu meiner Gunsten.

Hier sollte die Geschichte eigentlich vorbei sein: Die Stadt hat mehrere Gerichtsverfahren verloren, ihr wurde beschieden, den Zugang zu den 1.200 Vorschlägen rechtswidrig verweigert zu haben. Nur tut sie es einfach nicht. Sie verpasst wieder einmal die Auskunftsfrist – zu meinem Nachteil.

Der erste Besuch im Magistrat Finanzwesen

Womit wir endlich beim 11. Jänner 2022 wären: Ich hatte einen Termin zur Akteneinsicht beantragt, weil ich wissen wollte, was seit der letzten Entscheidung des Höchstgerichts intern passiert ist. Bei der Gelegenheit werde man auch gleich die Auskunft zur Anfrage selbst erteilen, wurde uns im Vorfeld gesagt: also die Vorschläge aus 2016!

Auf geht’s zur MA 5 – Finanzwesen, die ihren Sitz nicht einmal im Rathaus hat, sondern ums Eck neben einem Fitnesscenter. Ich fahre zur Sachbearbeiterin in den sechsten Stock, werde freundlich begrüßt und bekomme sogar Wasser und Kaffee angeboten. (Es gibt auch den notwendigen 2G-Check.)

In einem Raum liegen auch schon die zwei Aktenordner – der Verfahrensakt zur Anfrage “Einsparungsvorschläge der Stadt Wien”. Ich darf sogar Fotos machen. Nur fehlt darin jedwede Dokumentation über die internen Abläufe und Entscheidungsfindungen in dem Fall – ein Thema für sich, denn Akte sind eigentlich dazu da, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Ein Problem für ein anderes Mal. Die Vorschläge selbst sind auch nicht im Akt.

Können ja, dürfen nein

Der Verfahrensakt ist fertig durchgeblättert, die Zeit für die „Auskunftserteilung“ ist gekommen: Ich bekomme endlich meine Finger an die Einsparungsvorschläge der Stadt-Wien-Bediensteten. Die Sachbearbeiterin und ein Kollege, die die ganze Zeit auf mich aufpassen, bringen zwei Stöße Papier. Jeder fast zehn Zentimeter hoch, mehrere Kilo schwer und voller loser Blätter Papier, die von zwei Pappdeckeln und Stoffbändern zusammengehalten werden. Man habe die zwei Stapel erst suchen müssen, selber arbeite man natürlich mit digitalen Versionen, immerhin hätten die zwei Stapel wohl um die 2.000 Blatt Papier, so die Sachbearbeiterin. Ein Sickerwitz, wie ich wenig später herausfinden werde.

Die Beamtin verbietet mir nämlich zu fotografieren – beim Akt durfte ich noch, bei der „Auskunftserteilung“ nicht mehr. Kopieren dürfe ich auch nicht und mit nach Hause nehmen sowieso nicht. Außerdem müsse sie in einer Stunde gehen. 

Geschlossen durfte ich die Aktenstapel noch fotografieren

1.148 Vorschläge auf geschätzten 2.000 Seiten und 60 Minuten Zeit. Also nicht mal zwei(!) Sekunden(!!) pro Seite(!!!) – allen Personen im Raum ist klar, dass das nicht machbar ist. Und auch nicht als Auskunftserteilung durchgehen kann, immerhin handelt es sich – Höchstrichterlich bestätigt – um Informationen im öffentlichen Interesse. Das hat das Gericht so festgestellt. Sie sind also nicht nur zum Anschauen da, sondern auch zum damit Arbeiten.

Was passiert, wenn ich trotzdem Fotos mache, will ich wissen. Dann werden die Stöße weggeräumt und der Termin beendet, meint die Beamtin.

Ob es denn gesetzlich verboten sei, Dokumente zu fotografieren oder mitzunehmen, ist die nächste Frage. Verboten sei es nicht, meint ihr Kollege. Es wurde intern aber so mit dem Finanzdirektor abgesprochen, ergänzt die Sachbearbeiterin. (Eine spätere Online-Recherche ergibt: sein Name ist Dietmar Griebler, er wird am 1. Juli zum höchsten Beamten der Stadt – zum Magistratsdirektor – befördert.)

Der könne seine Meinung doch wieder ändern, wenn man anruft und erklärt, dass so keine sinnvolle Auskunft erteilt werden kann, ist mein (doch recht konstruktiver) Vorschlag. Nein, sagt die Beamtin.

Ich habe wenig Möglichkeiten: entweder ich eskaliere die Situation und lasse mich rausschmeißen oder ich sichte was zu sichten ist. Ich mache also weiter und wundere mich um die außerordentlich vielen Anregungen zum Thema Essensmarken. Statt Essensmarken und rückerstatteten Einzeltickets der Wiener Linien, hätten manche lieber eine Jahreskarte. Doch das würde Mehrkosten von ungefähr 21 Millionen Euro verursachen, rechnet eine Stelle vor. Wer anderes möchte statt den Essensmarken, die jährlich um 38.000 Euro gedruckt werden müssen, lieber ein Punktesystem auf der Personalkarte.

Mehr erfahre ich an diesem Nachmittag nicht, denn meine Zeit ist um. Es gibt noch kurze Diskussionen über das Protokoll meines Ausflugs zur MA 5 und am Ende frage ich noch nach dem nächsten Termin, die Arbeit hat ja gerade erst begonnen.

Die Sachbearbeiterin muss erst Rücksprache halten. Die Schikane der Stadt Wien geht damit in die nächste Runde. Aber wer schon 1911 Tage gewartet hat, hält das auch noch ein paar Tage länger aus.

Zwei Mal ansehen und aus

Der nächste Termin lässt auf sich warten – dreieinhalb Wochen allein bis zur ersten Rückmeldung mit Terminvorschlägen, ich vereinbare den 18.2 – der krankheitsbedingt am Tag davor abgesagt wird. Nächster Versuch: 23. März. Zwei Tage zuvor: Absage, Corona. Die Sachbearbeiterin kann – oder will – sich nicht vertreten lassen. Drei Wochen später kommen die nächsten Terminvorschläge – aber erst nach Nachfrage. Vereinbart wird der 5. Mai.

Beim zweiten Termin das gleiche Spiel. Ich frage noch, ob sich die Rechtsmeinung der MA5 mit dem neuen Chef ändern wird – der Finanzdirektor wird am 1. Juli zum Magistratsdirektor befördert – aber wer der neue Chef wird, sei noch nicht entschieden. Das Vorgehen sei aber mit dem Noch-Finanzdirektor „abgesprochen“. Ich habe in der Zwischenzeit gerechnet – allein um die Vorschläge zu sichten brauche ich 2 Minuten pro Vorschlag – insgesamt also etwa 40 Stunden. Ich bitte die Sachbearbeiterin um diese Menge an Terminen und bekomme erklärt, dass der zweite, aktuelle Termin sowieso der letzte sein werde.

Ich habe also nichts mehr zu verlieren – und beginne, fast sechs Jahre nach meiner Anfrage und nach zwei Hochstgerichtsentscheidungen in meinem Sinne, zu fotografieren. Zur allgemeinen Unverständnis der Beamten, die enttäuscht die Zettel wegnehmen, den Termin beenden und sich noch ein Protokoll unterschreiben lassen.

Es hat sich nach Majestätsbeleidigung angefühlt. Und ich glaube, das war beabsichtigt.


Welche Gründe nicht mehr gegen eine Übermittlung dieser Daten sprechen können

Datenschutz: Keines der Dokumente, die ich in der kurzen Zeit sichten konnte, war auf irgendeine Art geschwärzt. Wenn die Behörde zum Schluss kam, dass ich diese Informationen sehen darf, dürfen dies alle anderen „public watchdogs“ – Blogger, JournalistInnen, Wissenschafter – auch sehen. Der Datenschutz kann also nicht mehr gegen eine Übermittlung der Informationen sprechen. Damit würde die Stadt Wien zugeben, dass sie den Datenschutz schon verletzt haben.

Aufwand: Zu bedenken ist, dass zu meiner „Bewachung“ zwei Personen abgestellt waren. Etwa fünf Personenstunden wurden allein damit verbracht zu verhindern, dass die Informationen abfotografiert werden. In der Zeit hätte jemand leicht ein Email schicken können – oder die Infos zur Post bringen, oder sie sogar vorher einscannen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Wien Zugang zu Büromaschinen wie Scannern mit Dokumenteneinzug hat. Außerdem meinten die Sachbearbeiter:innen, dass man intern mit digitalen Kopien arbeite. Es gibt also wohl schon ein fertiges PDF, das man zur Auskunftserteilung verschicken könnte. Und: die vielen Personenstunden, die die Stadt Wien in die Bekämpfung des Auskunftsbegehrens vor Gericht investiert hat, zählt natürlich niemand.

Es sind interne Informationen: Der Grund ist schon mit der ersten Höchstgerichtsentscheidung gefallen. Was in Behörden vorgeht darf mich interessieren und ist grundsätzlich zu beauskunften.

Die Anfrage war „mutwillig“: Dieser Verweigerungsgrund auch. Der Verwaltungsgerichtshof sah keine Mutwilligkeit, sonst hätte ich die Verfahren verloren und nicht zweimal gewonnen.

Die Informationen sind nicht vorhanden: Doch sind sie. Ich habe sie selbst in Händen gehalten.

Nicht zur Veröffentlichung bestimmt: Das Argument kommt oft Hand in Hand mit dem Verweis auf “interne Informationen” und ist ein Stehsatz für Informationskontrolle – aber keine rechtliche Basis, aufgrund der Informationen verweigert werden dürfen. Also verweise ich noch einmal auf das Höchstgericht, das mir hier Recht gibt.

Ich habe einen Bescheid über die abermalige Auskunftsverweigerung verlangt.

Neue Regeln zur Parteien-Transparenz: eine Übersicht des Entwurfs

Diese Woche diskutieren die Parlamentsparteien erstmals den lange erwarteten Entwurf des neuen Parteiengesetzes, den die Regierung von ÖVP und Grünen vorgelegt hat. Die Transparenz-Schwächen des aktuellen Regelwerks haben wir 2019 im Detail analysiert (mit Hubert Sickinger, Dossier und MeineAbgeordneten).

Was der Entwurf bringt – und wo es noch strengere Regeln bräuchte, um umfassende Transparenz der Parteifinanzen und eine Reduktion von Missbrauchs- und Korruptionsrisiken sicherzustellen:

Bericht zu Wahlkampfausgaben

Neu sind eigene Berichte zu den Wahlkampfausgaben, die Parteien (nur die, die Parteienförderung erhalten) innerhalb von sechs Monaten nach einer Nationalratswahl oder Wahl zum Europäischen Parlament in einem offenen und maschinenlesbaren Dateiformat an den Rechnungshof übermitteln sollen. Die Frist kann vom Rechnungshof um bis zu vier Wochen verlängert werden.

Die Aufwendungen müssen wie schon bislang in den Rechenschaftsberichten nach Posten aufgeschlüsselt werden, allerdings umfasst ein einziger Betrag etwa sämtliche Inserate und Werbeeinschaltungen im Internet (auf Websites und Social Media), ein anderer alle Kommunikations-, PR-, Schalt-, und Werbeagenturen sowie Meinungsforschungsinstitute. Detaillierte Aufschlüsselungen der Ausgaben wird es nicht geben.

Die Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB) und gesetzliche berufliche Vertretungen (Kammern), müssen dem Rechnungshof vier Wochen nach der Wahl über Ausgaben für Wahlkämpfe Berichte übermitteln, die unverzüglich veröffentlicht werden sollen.

Was fehlt:

Es wird weiterhin keine vorläufige Veröffentlichung von Wahlkampf-Finanzen vor einer Wahl geben. Eine derartige Offenlegung der Wahlkampf-Finanzen vor der Wahl ist international gute Praxis und war eine Reform-Empfehlung für Österreich im Beobachtungsbericht zur Nationalratswahl 2017 von OSCE/ODIHR.

Die nun vorgeschlagene Regelung nimmt die zeitnahe Offenlegung von Spenden über €2.570 zurück. Mit einer Meldung pro Quartal werden Spenden, die im Wahlkampf an Parteien gehen, in den meisten Fällen erst nach einer Wahl offengelegt werden. Damit ist für BürgerInnen vor der Stimmabgabe am Wahltag nicht nachvollziehbar, wie Parteien den Wahlkampf finanzieren.

Die geplanten Wahlkampfberichte gelten nicht für Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen – entsprechende Regeln könnten auf Landesebene beschlossen werden.

Empfehlung aus dem OSCE/ODIHR Election Monitoring Report zur Nationalratswahl 2017, Seite 14.

Die Herkunft der Gelder muss nicht in dem Bericht offengelegt werden – Wahlkampfeinnahmen aus Sponsoring werden so etwa erst nach rund zwei Jahren nachvollziehbar.

Eine detaillierte Aufschlüsselung einzelner Wahlkampfausgaben, die der Öffentlichkeit ermöglichen würden, diese Ausgaben auch zu überprüfen, wäre ebenfalls gute internationale Praxis. In der Slowakei etwa müssen Wahlkämpfe über gläserne Konten geführt werden, Einnahmen und Ausgaben sind so in Echtzeit öffentlich.

Aus den Guidelines on Political Party Regulation 2nd Edition von OSCE/ODIHR und der Venice Commission des Europarats.

Jährliche Rechenschaftsberichte

Erstmals müssen die Parteien (auf den unterschiedlichen Organisationsebenen sowie für ihre Teilorganisationen) in ihren jährlichen Rechenschaftsberichten nicht nur ihre Einnahmen und Ausgaben, sondern auch eine Bilanz mit ihrem Vermögen und Schulden offenlegen. Die Berichte müssen weiterhin bis September des nächsten Jahres an den Rechnungshof geschickt werden, der diese dann veröffentlicht.

Bundes- und Landesparteien müssen Immobilienvermögen und Kredite bzw. Darlehen ab 50.000 Euro ausweisen – Details wie die Bank oder andere Personen, die den Kredit oder das Darlehen gegeben haben und zu welchen Konditionen sollen nur dem Rechnungshof gemeldet werden, aber nicht veröffentlicht werden.

Spenden ab 500€ pro Jahr und Spender sowie Mitgliedsbeiträge ab €5.000 pro Jahr sind namentlich offenzulegen, ebenso wie Unternehmensbeteiligungen ab 5% direkter Anteile oder 10% indirekter Beteiligung.

Der Rechenschaftsbericht soll nun maschinenlesbar sein, was eine Weiterverwendung der Daten wie auf Parteispenden.at erleichtern wird.

In der Bilanz müssen etwa die die Gesamtvermögen aus Grundstücken, Anteile an Unternehmen und sonstigen Finanzanlagen jeweils beziffert werden. Weitere Details dazu sind jedoch laut Entwurf nicht anzugeben.

Was fehlt: 

Bei Offenlegungen zu Immobilien und Unternehmensbeteiligungen der Parteien sollte das Beispiel der Rechenschaftsberichte in Deutschland als Referenz und Untergrenze dienen, was den Detailgrad der zu veröffentlichenden Informationen angeht: bei Grundstücken sind dort etwa jeweils Adresse und Schätzwert zu veröffentlichen; bei Parteifirmen der Wert der Beteiligung und der Gewinn/Verlust des Unternehmens.

Wer die Darlehens- und Kreditgeber einer Partei sind sollte ebenfalls öffentlich sein. Denn es ist etwa weiterhin möglich, dass ausländische Staatsbanken oder Unternehmen Parteien so finanzieren, woraus sich Möglichkeiten für politische Einflussnahme oder Interessenskonflikte ergeben könnten.

Wenn eine Partei Goldbarren im Tresor oder Bitcoin hält, wäre eine entsprechende Erläuterung im Rechenschaftsbericht wichtig, weil sich der Wert dieser Vermögenswerte von Jahr zu Jahr massiv ändern kann –, und dann auch Klarheit herrschen würde, ob Vermögen, das etwa bei einer Hausdurchsuchung gefunden wird, im Rechenschaftsbericht einer Partei aufgeschienen ist.

Wenn es nur einzelne Gesamtsummen zu den Vermögenswerten der Parteien gibt und die sich von einem Jahr aufs andere massiv ändern, wird das Fragen aufwerfen, aber es wird wohl keine Antworten geben. Mehr Details und Erläuterungen in den Bilanzen würden echte Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und das Risiko von Umgehungskonstruktionen reduzieren helfen.

Offenlegung von Immobilienbesitz im Rechenschaftsbericht der CDU (Deutschland)

Offenlegung von Immobilienbesitz im Rechenschaftsbericht der CDU (Deutschland)

Spenden

Jede Partei und ihr zuzurechnende Organisationen und Personenkommittees dürfen weiterhin nicht mehr als €750.000 pro Jahr an Spenden annehmen (beim ersten Antreten einer Partei dürfen es €1,5 Millionen sein), plus €200.000 für jede Landtagswahl.

Jeder Spender bzw. jede Spenderin, ein Unternehmen oder Verein darf nicht mehr als €7.500 pro Partei spenden. Jede Spende ab €150 muss dem Rechnungshof pro Quartal gemeldet werden, ab €500 werden diese veröffentlicht. Neu: nur mehr Name, Datum und Betrag sollen laut Entwurf veröffentlicht werden, nicht mehr jedoch die Adresse des Spenders. Das bedeutet einen Transparenz-Rückschritt: SpenderInnen können damit nicht mehr identifiziert und zugeordnet werden.

Wer spendet, kann nicht mehr recherchiert werden, weil es oft viele Personen mit dem gleichen Namen gibt. Ob etwa Personen aus dem Vorstand eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Organisation die gleiche Partei unterstützen kann nicht mehr nachvollzogen werden. Bislang, und auch etwa in Deutschland, werden die Adressen der SpenderInnen veröffentlicht. In Salzburg etwa werden auch Addressen von Spendern ab €500 publiziert.

Auch bei kleineren Spenden wäre eine Offenlegung wichtig: wenn ein lokaler Bauträger mehrere tausend Euro an eine Gemeinde-Partei oder einen Bürgermeister spendet, sollte das zeitnah nachvollziehbar sein.

Barspenden über €500 und Einzelspenden über €500 Euro von ausländischen Staatsbürgern (ausgenommen EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich) oder juristischen Personen werden verboten.

Was fehlt: 

Bei verbotenen Auslandsspenden könnte es Sinn machen, auf wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen abzuzielen – also die Personen, die ein Unternehmen oder eine Stiftung kontrollieren, nicht darauf, ob das Unternehmen in Österreich sitzt. Seit zwei Jahren gibt es in Österreich ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer, das genützt werden könnte.

Gemäß dem Entwurf wäre es etwa möglich, dass ein ausländischer Oligarch mehrere GmbHs in Österreich besitzt (über die er vielleicht schon Immobilien hält), und diese an eine Partei spenden. Das könnte für politischen Einfluss aus dem Ausland auf österreichische Parteien missbraucht werden.

Sponsoring und Inserate

Parteien müssen in den Rechenschaftsberichten namentlich offenlegen, wenn sie von Sponsoren über €7.500 pro Jahr erhalten, und wenn sie aus Inseraten in parteieigenen Medien mehr als €2.500 pro Inserat erhalten.

Was fehlt: 

Während Behörden und staatseigenen Unternehmen verboten ist, an Parteien zu spenden, um Missbrauch öffentlichen Geldern zu verhindern, dürfen diese jedoch weiterhin ohne Einschränkungen Parteien und deren Wahlkämpfe sponsern oder in Parteimedien inserieren. Inserate und Sponsoring können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden und sind dehalb für Unternehmen attraktiver als Spenden. So könnten sich Personen, die von Parteien in Vorstandsposten von staatlichen Unternehmen gehoben werden, auf Kosten der Allgemeinheit weiterhin mit Sponsoring und Inseraten erkenntlich zeigen.

Kontrolle

Erstmals soll der Rechnungshof in Zukunft die Wahlwerbungs- und Rechenschaftsberichte der Parteien prüfen dürfen, wenn er konkrete Anhaltspunkte für falsche oder unvollständige Angaben hat. Die Rechenschaftsberichte, die aktuell oft erst mit zwei bis drei Jahren Verspätung veröffentlicht werden, sollen in Zukunft am Beginn des übernächsten Kalenderjahres veröffentlicht werden.

Was fehlt: 

Die Kontrollrechte des Rechnungshofs könnten noch weiter gestärkt werden und auch Prüfungen ohne Anfangsverdacht ermöglichen, wie es etwa der frühere RH-Präsident Franz Fiedler fordert.

Sanktionen

Geldbußen gegen Parteien werden deutlich verschärft: Parteien können vom unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat mit bis zu €50.000 Geldbuße für nicht gesetzeskonforme oder nicht abgegebene Rechenschaftsberichte sanktioniert werden – wird der Bericht nicht abgegeben kann auch die Parteienförderung ausgesetzt werden.

Für illegale Parteispenden droht eine Geldbuße bis zum Dreifachen des erlangten Betrags, mindestens jedoch in der Höhe der unzulässig angenommenen Spende.

Für Überschreitungen der Wahlkampfkosten-Obergrenze von €7 Millionen gibt es gestaffelte Geldbußen für die Partei die bis zum Doppelten des Überschreitungsbetrags gehen können.

Darüber hinaus drohen Geldstrafen von bis zu €50.000 für Partei-Manager, etwa für nicht korrekt gemeldete Spenden und unrichtige Angaben in Rechenschaftsberichten und bis zu €15.000 für Spender, die Spenden stückeln um Obergrenzen zu umgehen.

Was fehlt: 

Ein Straftatbestand der illegalen Parteienfinanzierung wäre wichtig, um neue Umgehungsstrukturen einen Riegel vorzuschieben.

Ein Straftatbestand, wie es ihn etwa in Deutschland gibt, würde bei Verdacht der Staatsanwaltschaft erlauben, zu ermitteln – falls nötig könnte sie Zeugen vernehmen, Konten öffnen und Hausdurchsuchungen vornehmen. Diese Ermittlungs-Möglichkeiten hat der Rechnungshof nicht. Den Beteiligten an illegaler Parteienfinanzierung könnte Gefängnis drohen würde, was eine abschreckende Wirkung entfalten hätte.

Parteienregister

Das Parteienverzeichnis ist voll von Karteileichen. Eine Liste von mehr als 1.200 Parteien finden sich dort aktuell, die allermeisten sind nicht (mehr) aktiv. Ein neues Parteienregister wird in Zukunft auch die zeichnungsberechtigten Personen einer Partei enthalten, auch ihre Satzungen sollen online zugänglich werden.

Klubs, Akademien, Bundespräsidentschaftswahl

Das Parteiengesetz gilt weiterhin nicht für Parlaments- und Landtagsklubs sowie für Parteiakademien, die keinen Offenlegungspflichten unterliegen. Diese können auch Spenden ohne Einschränkungen annehmen.

Auch für Wahlkämpfe von KandidatInnen für die Bundespräsidentenwahl, die heuer stattfindet, gelten die Regeln des Parteiengesetzes nicht.

Informationsfreiheitsgesetz: Wie Länder und Gemeinden Transparenz untergraben wollen

Kurz vor Weihnachten saß Werner Kogler, Vizekanzler und Parteichef der Grünen, in der ZIB 2 und erklärte, die Regierung sei sich über das geplante Informationsfreiheitsgesetz eigentlich einig. Es hake aber bei den Ländern und Gemeinden. Man müsse schauen, ob man einen Kompromiss erreiche oder auf die Tube drücken müsse, so Kogler.

Als Antwort ständig neue Chats und Affären, die auf systematischem Abtausch von Posten, Amts- und Machtmissbrauch hindeuten, könnte die Regierung endlich für echte Transparenz zu sorgen und ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Schiene bringen. Doch es gibt seit einem Jahr keinen erkennbaren Fortschritt.

Die Begutachtung zum Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz endete im April 2021. Privatpersonen wie auch Institutionen waren aufgefordert, ihre Meinung zum vorliegenden Gesetzestext zu übermitteln. Das haben auch wir getan. Einige der eingereichten Stellungnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden stehen allerdings nicht im Zeichen der Transparenz. Wieso, zeigen wir an einem konkreten Beispiel: Ein:e Bürger:in fragt um Informationen.

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie wohnen in einer Gemeinde in Österreich, haben im Freundeskreis etwas gehört oder in der Zeitung gelesen und fragen sich, stimmt das? Der Antrag auf Information, den Sie daraufhin stellen, benötigt einiges. Es reicht jedenfalls nicht, dass Sie Bürger:in sind. Geht es nach dem Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium soll für jede Anfrage ein „Nachweis der Identität des Antragstellers“ erforderlich sein – anonyme Anfragen wären damit unmöglich. Und direkt nach Informationen zu fragen, erscheint auch schwierig. Wien kritisiert am IFG: „Dem Entwurf fehlt, dass Anträge auf Erteilung von Information zu begründen sind.“ Dem stimmen auch das Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Bildungsministerium zu. 

Laut dem Österreichischen Städtebund sollen Behörden bei Anfragen die Antragsteller:innen nicht nur auffordern können, ihr Auskunftsinteresse zu begründen, sondern „auf Verlangen glaubhaft zu machen“. Was als „glaubhaft“ definiert wird und ab wann eine Anfrage glaubhaft genug ist, bleibt offen. Ginge es nach dem Städtebund wäre das Recht auf Information sogar auf den jeweiligen Hauptwohnsitz begrenzt. Sie sind nicht in der Gemeinde gemeldet, welche die Informationen hat, die Sie interessieren? Oder haben vielleicht nur einen Nebenwohnsitz? Schlecht für Sie: „Das Informationsrecht ist zwingend auf das Vorliegen des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde zu reduzieren. Zudem ist schwer vorstellbar, dass die BürgerInnen anderer Gemeinden ein sachliches Interesse an Informationen einer anderen Gemeinde haben.“

Eine Einschränkung des Fragerechts auf Österreicher oder Leute, die in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, wäre nicht nur international absolut unüblich – üblich ist ein „Jedermannsrecht“, eine Diskriminierung zwischen Österreichern und EU-Bürgern wäre wohl auch verboten. Es wäre auch eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen, auch schon völlig inakzeptablen Gesetzeslage. Das Auskunftspflichtgesetz ist als Jedermannsrecht ausgestaltet. Wenn Anfragende ein berechtigtes Interesse an einer gesuchten Information Anfrage vorweisen zu müssen würde die Idee der Informationsfreiheit völlig untergrabenInternational ist es gute Praxis, auch anonyme Anfragen oder Anfragen ohne Identitätsnachweis zuzulassen, wie wir sie etwa über FragDenStaat.at ermöglichen (falls ein Bescheid beantragt wird, muss die Identität offen gelegt werden).

Wie eine Anfrage gestellt werden kann

Laut dem Gesetzesentwurf sollen Anfragen auch telefonisch oder mündlich erfolgen können, das ist auch derzeit schon auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes möglich. Das Gesundheitsministerium fürchtet allerdings, dass die „Realisierung des Gesetzesvorhabens zu einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Anfragen bzw. Informationsbegehren an die öffentliche Verwaltung führen wird, die umso höher ausfallen könnten, je niederschwelliger diese eingebracht werden können.“ Wien verlangt daher auch, „dass die Behörde jederzeit die Möglichkeit hat, eine schriftliche Fixierung des Informationsbegehrens verlangen zu können“ und hält gleich fest: „Für die Praxis wäre es zudem ohnehin besser, wenn auf die telefonische Möglichkeit des Anbringens in dieser Materie verzichtet wird.“

Sie stellen also eine schriftliche Anfrage. Wer aber noch nie oder nur selten einen Antrag auf Information gestellt hat, macht dabei vielleicht einen Fehler.

Eine Einschränkung auf schriftliche Anfragen würde außerdem bedeuten, dass alle mündlichen Anfragen vollkommen im rechtsfreien Raum stattfinden.

Wie schnell geantwortet werden muss

Es kann dauern, bis Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, unabhängig davon, ob Ihnen die Information mitgeteilt oder verwehrt wird. Aktuell (nach dem Auskunftspflichtgesetz von 1987 – aus einer Zeit vor der elektronischen Datenberarbeitung) haben Behörden acht Wochen Zeit, um auf Anfragen zu reagieren.

Der geplante Gesetzesentwurf schlägt vor, diese Frist auf vier Wochen zu reduzieren, wobei eine Verlängerung um weitere vier Wochen möglich ist. Vonseiten der Länder, Gemeinden und Bundesministerien ist diese Änderung nicht gewollt. „Sollte auf Grund eines mangelhaften Informationsbegehrens ein Verbesserungsauftrag erteilt werden, so sollte die Frist (…) erst mit Behebung des Mangels zu laufen beginnen“, schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur und Sport. Falls die Behörde beschließt, die Anfrage an eine andere zuständige Stelle weiterzuleiten, solle die Frist „erst ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Informationsbegehrens bei der zuständigen Stelle zu laufen beginn[en]“, heißt es aus Wien. In Salzburg schlägt man sogar vor, dass Behörden überhaupt nicht mehr begründen, wieso eine Frist verlängert wird. 

Eine Antwortfrist von vier Wochen wäre unambitioniert. Andere Länder schaffen Auskunftsfristen von ein bis zwei Wochen, selbst die EU-Bürokratie schafft drei Wochen. Üblicherweise können solche Fristen bei Bedarf, also bei komplexen Anfragen, verlängert werden. Wenn eine Frist erst beim Eintreffen bei der zuständigen Stelle beginnt, würde das Behörden dazu ermutigen, Anfragesteller im Kreis herum zu schicken – und wie würden die Anfragesteller erfahren, dass die Frist endlich begonnen hat, wenn Behörden aktuell nicht einmal Bitten nachkommen, den Empfang von Anfragen zu bestätigen?

Zwar sind Behörden auch derzeit schon angehalten, so schnell wie möglich auf eine Anfrage zu antworten. In der Praxis lassen sich staatliche Stellen damit jedoch oft bis zum Ende der Frist Zeit. 

Mutmaßlich mutwillige Anfragen

Anfragen, die „mutwillig“ oder „mutmaßlich“ gestellt worden sind, sollen schlicht abgelehnt oder sogar mit Strafen sanktioniert werden. Auch hier ist der Interpretationsrahmen, was als mutwillig oder missbräuchlich eingestuft werden kann, groß. Das sieht man in Niederösterreich ähnlich, weshalb eine „Konkretisierung, um zwischen missbräuchlichem und nicht- missbräuchlichem Informationsbegehren unterscheiden zu können“ gefordert wird. Ansonsten ist man sich allerdings einig: „Der Informationszugang sollte auch dann nicht erteilt werden, wenn er offenbar ‘mutwillig’ beantragt wird und keinem tatsächlichen Informationsbedürfnis entspringt“ (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort). 

Wie bereits das „glaubhafte Auskunftsinteresse“ scheint auch die Definition von Missbrauch ergebnisoffen gestaltet zu sein. Kärnten würde gerne Anfragen als missbräuchlich definieren wenn „der Informationszugang umfangreiche Ausarbeitungen erfordern würde.“

Mutwillensstrafen existieren jetzt schon und werden bevorzugt zur Einschüchterung verwendet. Uns wurde schon mehrfach „Mutwilligkeit“ vorgeworfen, Gerichte haben das immer verworfen. Die Mutwilligkeitsstrafen sollten nicht auf Auskunftsbegehren anwendbar werden.

Gebühren für Anfragen

Nicht nur vermeintlich missbräuchliche Anfragen sollen etwas kosten. Der IFG-Entwurf sieht explizit vor, dass Anfragenden keine Gebühren entstehen sollen. Das ist mehreren Stellen aber zu bürgerfreundlich: „Gebühren [hätten] auch eine gewisse Wirkung als Schranke gegen mutwillige Informationsbegehren“ (Österreichischer Städtebund) und „Es ist daher nicht nur angemessen, sondern schlicht auch aus diesen Gründen [zur Verhinderung missbräuchlicher Anfragen] notwendig, für den entstehenden Aufwand eine angemessene Gebühr verlangen zu können.“ (Österreichischer Gemeindebund). „Zusätzlich muss in derartigen Fällen auch die Verhängung von empfindlichen Ordnungsstrafen oder Verwaltungsstrafen rechtlich möglich sein und somit gesetzlich vorgesehen werden“, schreibt man in Wien. „Ein Zugang zu Informationen bedeutet noch nicht, dass dieser kostenlos erfolgen muss“, schreibt man in der Steiermark. Der Städtebund ist klarer: „Sowohl die Anträge, als auch Bescheide sollen zwingend einer Gebührenpflicht unterliegen. Es ist mit nichts zu rechtfertigen, dass der Steuerzahler hierfür aufkommen muss.“

Laut Städtebund sollen zum Beispiel der Antrag, ein Bescheid (der benötigt wird, um z.B. Informationsverweigerungen juristisch anzufechten) als auch der „Zeitaufwand bei umfangreicherem Verwaltungsaufwand, Ersatz von Barauslagen wie Einholung von Expertenmeinungen, etc.“ den Antragsteller:innen etwas kosten.

Nochmal, weil es so wichtig ist: Gebühren werden beispielsweise in der Schweiz gerade abgeschafft und sind im IFG-Entwurf explizit nicht vorgesehen, was wir begrüßen. Derzeit werden BürgerInnen in den meisten Fällen für Auskunftsbegehren keine Gebühren verrechnet, einige Städte und Gemeinden, insbesondere in Niederösterreich, verrechnen jedoch Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben für Anfragen, was einen großen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Städtebund und Gemeindebund fordern auch hier eine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo.

Was all diese Einschränkungen und Erschwernisse Sie, die Antragsteller:in, vor allem kosten würde, ist ein umfassendes Recht auf Information.

Informationsfreiheitsbeauftragte:r

Ein:e Informationsbeauftragte:r, die sowohl die Bürger:innen als auch die Behörden in diesem Prozess begleiten und beraten könnte, ist in dem Gesetzesentwurf übrigens nicht vorgesehen. Zwar fordern der Städte- und Gemeindebund, dass eine “Stelle auf Bundesebene”, die Gemeinden unterstützt und bei Abwägungsschwierigkeiten helfe, aber “zusätzliche bürokratische Strukturen wie etwa ein „Informationsbeauftragter“ werden abgelehnt. Nur Wien schreibt, es solle „als Beratungsinstanz eine unabhängige und weisungsfreie mit den Agenden der Informationsfreiheit beauftragte Person gesetzlich vorgesehen werden. Internationale Beispiele im Bereich der Informationsfreiheit zeigen, dass eine entsprechende unabhängige Einrichtung oftmals vorgesehen ist.“

Die analysierten Stellungnahmen
Länder: Niederösterreich, Steiermark, Wien, Verbindungsstelle der Bundesländer, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, Salzburg, Kärnten. Ministerien für Justiz, Öffentlicher Dienst und Sport, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Wirtschaft, Bildung, Äußeres, Gesundheit, Arbeit. Städtebund, Gemeindebund.

Georg Holzer – ein Bürger, der einen Unterschied machte

Nachruf auf einen Mitbegründer unserer Initiative, der zu früh ging, und uns viel hinterließ.

„In Zukunft wird es für ALLE Ämter schwieriger, 
Zahlen und Daten vor den Bürgern geheim zu halten.“
– Georg Holzer, 2012

Amtsgeheimnis.at war unsere erste Initiative. Ein Watchblog, das dokumentieren sollte, „was Österreichs Bürger nicht wissen dürfen“. Es war Ende 2010, die Zeit als in Österreich von einer kleinen Community von Engagierten gerade entdeckt wurde, wie man die verkrusteten Verwaltungsstrukturen der Republik („das hamma scho immer so g’macht“) und die intransparente Politik der Parteien („werden das in den Gremien besprechen“) ein wenig aufbrechen könnte könnte: und zwar mit Hilfe dieses Internets („Neuland“, wie es Angela Merkel damals noch nannte). Ein Fenster, durch das man helles Licht und frischen Wind in die Amtstuben und Hinterzimmer bringen könnte. 

Einer davon war Georg Holzer. Einer, der wirklich was verändern wollte. So haben wir ihn kennengelernt. Ein Bürger, im besten Sinn des Wortes. Der es nicht hinnehmen wollte, dass sich’s die Mächtigen richten können, und einen dann auch noch für dumm verkaufen. Und der am Ende dadurch einen Unterschied machte.

Georg Holzer

Er war einer der ersten, denen ich von unseren Plänen zu Amtsgeheimnis.at erzählte. Und er war begeistert: Das Internet dafür zu nutzen, um das Schweigen zum Thema zu machen – das gefiel ihm. Denn Georg glaubte an die Kraft der Öffentlichkeit, an die Gestaltung des Staates durch aktive Bürgerinnen und Bürger.

Er war uns sogar schon einen Schritt voraus: Georg Holzer brachte die erste politisch relevante Klage nach Auskunftspflichtgesetz ein. Ende 2009 wollte er vom Amt der Kärntner Landesregierung wissen, wieviel Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger der Kärntner Landeshauptmann und seine Landesräte als „Land Kärnten“ just im Wahlkampfjahr davor ausgegeben hatten. Er wollte es einfach nicht hinnehmen, dass sich Politiker mit staatlichem Geld einen Vorteil für ihre private Partei verschaffen konnten.

Das Land Kärnten verweigerte ihm die Antworten. Begründung: Es sei zu viel Aufwand das zu erheben. Darauf klagte Georg Holzer das Land beim damals zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat. Der stützte sich nur auf die Aussagen des Landes und entschied wieder: Zu viel Aufwand fürs Land Kärnten, keine Info für Bürger Holzer.

Doch Georg gab nicht auf. Er, der Bürger, nahm den Aufwand auf sich das Verfahren drei Jahre lang zu führen. Die Urteile aus zwei Instanzen bereits gegen sich, klagte er schließlich vorm Höchstgericht: dem Verwaltungsgerichtshof. Und er gewann. Das Höchstgericht entschied für ihn; und damit für die Bürgerinnen und Bürger.

Georg Holzer hatte damit ein richtungsweisendes Urteil erreicht. Wenn seither in anderen Verfahren entschieden werden muss, stützen sich Richterinnen und Richter immer wieder auch auf dieses Urteil.

Georg hat damit auf jedenfalls eines gemacht: einen Unterschied. Es ist schön zu wissen, dass ihm das damals schon bewusst war. In seinem Blog hielt er in klaren Worten fest: „Mein Fazit des VwGH-Urteils: In Zukunft wird es für ALLE Ämter schwieriger, Zahlen und Daten vor Bürgern geheim zu halten.“

***

Nur kurze Zeit danach schrieb er uns: „Hallo, ich spiele mich mit dem Gedanken so etwas wie in Hamburg auf die Beine zu stellen. Dort entstand ein Transparenzgesetz aus einer Bürgerbewegung. Ich rede in den nächsten Wochen mit ein paar Leuten, ob das Ganze in Kärnten Sinn machen würde. Frage: Planst du etwas mit deiner Domain transparenzgesetz.at?“

Wir planten bereits. Und Georg plante sofort mit. Wenige Wochen später startete die bundesweite Kampagne Transparenzgesetz.at zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses, die das Thema eines Informationsfreiheitsgesetzes erstmal auf die Agenda der damaligen Bundesregierung und seither zwangsläufig all ihrer Nachfolger:innen setzte. Denn ein Informationsfreiheitsgesetz macht nicht nur in Kärnten Sinn, sondern in ganz Österreich. Und Georg Holzer wurde von der neuen Landesregierung sogar als Transparenzexperte eingeladen, wie man sowas für Kärnten umsetzen könnte.

Unsere erste Mail nach Launch der Kampagne Transparenzgesetz.at

… enthielt die Liste der InitiatorInnen …

… prominent dabei: Georg Holzer.

Verfahren wie seines führen wir seither im Dutzend, und immer mehr Journalist:innen in ganz Österreich erkennen die Notwendigkeit solcher Klagen nach dem Auskunftspflichtgesetz, und trauen sich immer öfter drüber.

Die Idee von Transparenz und Informationsfreiheit hat sich mittlerweile breit verankert, fast so breit wie das Internet selbst. Die kleine Community von Engagierten ist mittlerweile groß geworden, und das Verlangen nach Antworten eine Selbstverständlichkeit.

Georg Holzer hat den Grundstein dafür gelegt. Mit seinem Engagement.
Es wird seinen festen Platz in unserer Geschichte haben,
in jener der Republik, und in jener seiner Bürgerinnen und Bürger.

Wir danken Dir dafür.
Das Forum Informationsfreiheit (FOI)

Forum Informationsfreiheit kritisiert Geheimhaltung von Beinschab-Studien durch das Finanzministerium

Das Forum Informationsfreiheit zeigt sich äußerst verwundert, dass das Finanzministerium selbst nach Fertigstellung des Berichts der Internen Revision offenbar beschlossen hat, die bei „Research Affairs“ beauftragten Studien weiterhin geheim zu halten. Damit wird es der interessierten Bevölkerung, aber auch Journalisten verunmöglicht, sich ein eigenes Bild über die Qualität der durch die Behörde unter Einsatz von mehr als einer Million Euro an Steuergeld beauftragten Studien zu bilden.

Gegenüber FOI-Vorstand Markus Hametner wurde die Auskunftsverweigerung damit begründet, dass es keine gesetzliche Grundlage für Anfragen zur Weitergabe von Dokumenten gebe. „Das ist absurd, weil ich dem BMF die Rechtsgrundlage schon in meiner Anfrage übermittelt hatte: eine eindeutige Entscheidung des Höchstgerichts zu meiner Anfragen auf Übermittlung des Eurofighter-Vertrags“, so Hametner. Das Bundesverwaltungsgericht hat Hametner mittlerweile Recht gegeben, das Verteidigungsministerium muss die Eurofighter-Kaufverträge herausgeben, mit Ausnahme der (wenigen) noch geheimzuhaltenden Stellen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Finanzministerium behauptet währenddessen weiterhin, dass man einfach nicht nach Dokumenten fragen dürfte – und verschickt Briefe mit Aufforderung, sich innerhalb von 2 Wochen auszuweisen, weil sonst der Verfahren eingestellt wird.

Dem Falter wurde offenbar ein anderer Grund für die Geheimhaltung genannt: die Veröffentlichung würde Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gefährden. „Die Studieninhalte werden wohl allen bekannt sein, denen in ihrem Zusammenhang Vorwürfe gemacht werden. Eine ähnliche vorgeschobene angebliche Gefährdung von Ermittlungen hatten wir bei den Eurofighter-Gegengeschäften. Der Geheimhaltungsgrund verpuffte nach einem politischen Umdenken – trotz unverändert aufrechter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft“, so Hametner, der mit Unterstützung des Forum Informationsfreiheit 2015 Beschwerde gegen die Geheimhaltung der Eurofighter-Gegengeschäfte einbrachte – und Recht bekam.

Der Inhalt der von Research Affairs für das Finanzministerium durchgeführten Umfragen ist klar von öffentlichem Interesse: es geht um Vorwürfe, dass vom Ministerium mit Steuergeld beauftragte Studien parteipolitisch für die ÖVP relevante Fragen abgetestet haben – und diese dann als Teil von Inseratenschaltungen in der Zeitung Österreich platziert wurden.  

Das Forum Informationsfreiheit regt an, dass sich der Finanzminister an die Aussage seines ehemaligen Parteichefs Sebastian Kurz in Alpbach halten sollte. Im Jahr 2016 sagte dieser während einer Panel-Diskussion: „Wenn der Steuerzahler eine Studie finanziert, wenn der Steuerzahler Statistiken finanziert, wenn der Steuerzahler Erhebungen finanziert, wenn der Steuerzahler Informationen möglich macht, die in Ministerien gesammelt werden, dann sollte auch der Steuerzahler ein Recht darauf haben, darauf zuzugreifen.“

Der Falter hat schon angekündigt, gegen die Geheimhaltung Beschwerde einlegen zu wollen. Auch das Forum Informationsfreiheit wird dies tun. Die Behörde könnte jedoch jederzeit ihren Ermessensspielraum wahrnehmen und dem schon gut ausgelasteten Bundesverwaltungsgericht ein Verfahren sparen. Lässt es das Ministerium auf ein Verfahren ankommen, dann blühen allen Beteiligten lange Verfahrens- und Wartezeiten. Das Forum Informationsfreiheit hat einen Bescheid beantragt, in dem das Finanzministerium die Geheimhaltung der Studien begründen muss. Mit der Ausstellung kann sich das Ministerium jetzt bis zu sechs Monate Zeit lassen.