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Forum Informationsfreiheit: Entwurf für Amtsgeheimnis-Abschaffung stellt keinen Transparenz-Kulturwandel in Verwaltung sicher

Fehlender Informationsfreiheitsbeauftragter und mangelhafter Rechtsschutz sind zentrale Schwachstellen des Informationsfreiheitsgesetzes

Wien – 15 April 2021. Der Regierungs-Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information eingeführt werden soll, würde zwar Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bringen, in vielen wichtigen Aspekten ist der Entwurf jedoch äußerst unambitioniert. Das betont das Forum Informationsfreiheit (FOI), das sich seit Jahren für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz einsetzt, in einer ausführlichen Stellungnahme. Österreich ist das letzte demokratische Land Europas ohne Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten.

„Das selbstgesetzte Ziel der Regierung, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft rasch, unbürokratisch und ohne finanziellen Aufwand Informationen und Dokumente erhalten können, wird in der vorliegenden Fassung nicht erreicht. Insbesondere dann nicht, wenn es um politisch relevante Informationen geht, die eine staatliche Stelle nicht öffentlich machen möchte. Unsere Erfahrung zeigt: monatelange Fristen werden von Politik und Behörden oft ausgereizt. Die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall entscheiden, können angefragte Informationen nicht einmal selbst einsehen, und Behörden können sogar höchstgerichtliche Entscheidungen zur Transparenz einfach ignorieren“, so FOI-Vorstandsvorsitzender Mathias Huter.

Zentrale Schwäche: Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle

Zentrale Schwäche des Gesetzesentwurfs ist das Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle in Form eines/r unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, die Behörden umfassend bei der Auslegung und Anwendung von Transparenz-Bestimmungen beraten, als Anlaufstelle für BürgerInnen im Streitfall rasch und unbürokratisch über die Herausgabe von Informationen entscheiden, und die Umsetzung des Gesetzes kontrollieren würde.

„Ohne Informationsfreiheitsbeauftragte wird es keinen Kulturwandel in Politik und Verwaltung hin zu mehr Transparenz und Offenheit geben. In vielen europäischen Ländern zeigt sich klar, dass Informationsfreiheit in der Praxis nur gelebt wird, wenn es eine Kompetenz- und Kontrollstelle für staatliche Transparenz gibt. Ohne solche Stelle steht zu befürchten, dass BürgerInnen ihr Recht auf Zugang zu staatlicher Information kaum durchsetzen werden können, und dass Behörden weiterhin bei Anfragen zu politisch brisanten Themen mauern können, ohne Konsequenzen und Sanktionen befürchten zu müssen”, sagt Huter.

Echte Kontrolle kann weiterhin verhindert werden

„So kann echte öffentliche Kontrolle darüber, wie Steuergeld und öffentliche Ressourcen verwendet werden und auf welcher Informationsbasis die öffentliche Hand Entscheidungen trifft, auch in Zukunft effektiv verhindert werden”, sagt Huter.

Eine vierwöchige Frist bis zur Auskunftserteilung, die noch verlängert werden kann, untergräbt die Möglichkeit für JournalistInnen und die Zivilgesellschaft, rasch wichtige Informationen zu aktuellen Diskussionen erhalten zu können. Die vorgesehene automatischen Veröffentlichung von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte deutlich ambitionierter gestaltet werden. „Hier gibt es keinen Mechanismus, der die Veröffentlichungspflicht mit Leben erfüllt – wie bei Open Data wird es viele Behörden geben, die sich dafür einsetzen – und einige, die ihre Pflichten ohne Konsequenzen vernachlässigen.“

Hauptsächlich gesetzliche Festschreibung schon geltender Gerichtsentscheidungen

Der Gesetzesentwurf ist eine Verbesserung gegenüber früheren Entwürfen und den derzeit geltenden Auskunftspflichtgesetzen und enthält wichtige Klarstellungen – etwa dazu, dass alle Arten von Informationen und auch Dokumente grundsätzlich anfragbar sind und dass – wenn Geheimhaltungsinteressen zutreffen – ein teilweiser Informationszugang statt vollständiger Geheimhaltung geboten ist. Viele dieser Klarstellungen sind jedoch Festschreibungen der aktuell aufgrund von Entscheidungen der Höchstgerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geltenden Rechtslage, über diese Mindeststandards wird kaum hinaus gegangen.

So ist zwar für Anfragen eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, als erste Beschwerdeinstanz ist jedoch das Verwaltungsgericht vorgesehen, das nur gebührenpflichtig befasst werden kann. Diese Gebühren fallen auch dann an, wenn Behörden den Informationszugang klar zu Unrecht verweigern – und werden bei Erfolg vor Gericht nicht rückerstattet. FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner, der schon zahlreiche erfolgreiche Verfahren gegen Behörden geführt hat: „Gegen Behörden, die sich unwillig zeigen und das Mindestmaß an Transparenz anstreben, wird jedes Informationsbegehren ein bürokratischer Albtraum bleiben. Konsequenzen für Behörden, die sich intransparent zeigen, gibt es nicht – nur Gebühren und Mühen für Anfragesteller.“

Mathias Huter: „Seit Jahren beschwören Politiker und Parteien einen dringend nötigen Kulturwandel. Nun hätte die Politik die Gelegenheit, ihn durchzusetzen. Von Strukturen und Systemen, die ihn wirklich voran bringen könnten, ist in diesem Entwurf leider keine Spur.“

Bestrebungen verschiedener Institutionen, gegen Transparenz-Reformen im jeweiligen Einflussbereich aufzutreten, kritisiert das FOI: „All die in letzter Zeit ans Licht gekommenen Korruptions-Vorwürfe und Affären machen klar: Es braucht einen wirklich großen Wurf bei staatlicher Transparenz. Öffentliche Kontrolle muss nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis sichergestellt werden.“

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit zehn Jahren mit Projekten wie dem Watchblog Amtsgeheimnis.at, der Kampagne Transparenzgesetz.at und der Anfrageplattform FragDenStaat.at für ein Bürgerrecht auf Informationsfreiheit und ein transparentes Österreich. Es hat mehrfach Musterverfahren gegen Behörden geführt und wegweisende höchstgerichtliche Entscheidungen erreicht.

 

Rückfragen:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
0699 126 39 244
office@informationsfreiheit.at