Warum überhaupt ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich?
Österreich ist kein Land, das sich durch besondere Politik- und Verwaltungstransparenz auszeichnet. Ganz im Gegenteil, Österreich ist das wohl einzige Land der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht. Doch auch wenn man weiter über den Tellerrand blickt, zeichnet sich Österreich nicht als transparente moderne Demokratie aus. Das jährlich veröffentlichte “Right To Information”–Rating belegt: Österreich ist in Sachen Informationsfreiheit unangefochtener Letzter. Weltweit. Seit 7 Jahren in Folge!
- 2011 auf Platz 89/89
- 2012 auf Platz 93/93
- 2013 auf Platz 95/95
- 2014 auf Platz 97/97
- 2015 auf Platz 102/102
- 2016 auf Platz 111/111
- 2017 auf Platz 111/111 untersuchten Nationen.
Das muss sich ändern! Denn: Informationsrechte sind Menschenrechte
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Informationsfreiheit gegenüber dem Staat – auch in Österreich. Egal, ob es sich um Auskunfts- oder Einsichtsrechte handelt; egal, ob es um analoge Information oder digitale Daten geht. Denn das Recht auf Information ist ein Menschenrecht. Das bestätigt ein eindeutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die EKMR (Europäische Kommission für Menschenrechte) hat im Juli 2011 festgehalten, dass das Recht auf Information in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention fällt, es ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. 28 europäische Staaten haben dieses Grundrecht auf Information in ihren jeweiligen Verfassungen verankert, Österreich nicht. Hier steht anstelle eines umfassenden Informationsrechts für Bürgerinnen und Bürger das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Hier wird geschwiegen anstatt zu informieren.
Informationsfreiheit erschwert Korruption und beugt Steuerverschwendung vor
Der österreichische, investigative Journalismus läuft seit Jahren auf Hochtouren. Ein Korruptionsskandal jagt den Nächsten. Und, ein Ende der Affären ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht. Besonderes die Aufdeckung der Korruptionsskandale der 2000er und 2010er Jahre hat dazu geführt, dass ein entsprechender parlamentarischer Untersuchungsausschuss überhaupt initiiert wurde. Warum und Wieso dieser später abgedreht wurde, ist bis heute ein offenes Geheimnis.
Jedoch hat sich damit eines gezeigt: Dem Staat, seinen Institutionen und politischen Akteuren mussten und müssen Transparenz und Offenheit erst von der Zivilgesellschaft abgerungen werden. Es liegt an den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Information einzufordern!
Die publik gewordenen Korruptionsskandale zeigen deutlich, dass sie zu einem Gutteil nur möglich waren, weil die Handlungen der Verwaltung intransparent und somit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen waren. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft dieses Kontrollorgan, Handlungen werden transparent, das heißt sie werden öffentlich und nachvollziehbar. Das hilft einerseits Korruption bzw. Ungereimtheiten früher zu entdecken und dementsprechend früher eingreifen zu können. Andererseits stärkt ein gläserner Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Politik und deren Akteure.